Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserständen stellt einen äußerst wichtigen, aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasservorhersage dar. Grund dafür sind die im Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven). Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen“ überprüfen zu lassen. Für insgesamt 11 weitere Pegel ist eine hydraulische Nachrechnung der Abflusskurven notwendig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Referenznummer: 2020000643
Kurze Beschreibung:
Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserständen stellt einen äußerst wichtigen, aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasservorhersage dar.
Grund dafür sind die im Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven). Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen“ überprüfen zu lassen.
Für insgesamt 11 weitere Pegel ist eine hydraulische Nachrechnung der Abflusskurven notwendig.
Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserständen stellt einen äußerst wichtigen, aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasservorhersage dar.
Grund dafür sind die im Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven). Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen“ überprüfen zu lassen.
Für insgesamt 11 weitere Pegel ist eine hydraulische Nachrechnung der Abflusskurven notwendig.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-13 📅
Datum des Beginns: 2021-02-23 📅
Datum des Endes: 2021-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 222-544926
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
Auftragsbeginn mit Zuschlagserteilung Vorlage Schlussbericht am 29.10.2021
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserständen stellt einen äußerst wichtigen, aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasservorhersage dar.
Grund dafür sind die im Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven). Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen“ überprüfen zu lassen.
Grund dafür sind die im Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven). Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen“ überprüfen zu lassen.
Für insgesamt 11 weitere Pegel ist eine hydraulische Nachrechnung der Abflusskurven notwendig.
Grund dafür sind die Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven). Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen“ überprüfen zu lassen.
Grund dafür sind die Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven). Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen“ überprüfen zu lassen.
Zusätzliche Informationen: Auftragsbeginn mit Zuschlagserteilung Vorlage Schlussbericht am 29.10.2021
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert)
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert)
Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung)
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— mindestens 1 Referenz der vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten hydraulischen Modellierungen mit dem Modell Hydro-AS-2d mit Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber,
— mindestens 1 Referenz der vom vorgesehenen Bearbeiters in den letzten 3 Jahren erbrachten hydraulischen Modellierungen, insbesondere mit dem Modell Hydro-AS-2d, mit Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2020/S 222-544926 (2020-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 66616.4 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 036-090461
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 222-544926
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Auftragsbeginn mit Zuschlagserteilung Vorlage Schlussbericht am 29.10.2021.
Objekt Umfang der Beschaffung
Auftragsbeginn mit Zuschlagserteilung Vorlage Schlussbericht am 29.10.2021.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-16 📅
Name: Fichtner Water & Transportation GmbH
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 66616.4 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2021/S 036-090461 (2021-02-17)