Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserständen stellt einen äußerst wichtigen, aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasservorhersage dar.
Grund dafür sind die Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven). Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen“ überprüfen zu lassen.
Für insgesamt 14 weitere Pegel ist eine hydraulische Nachrechnung der Abflusskurven notwendig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hydraulische Überprüfung von Wasserstands-Abfluss-Beziehungen an Pegeln im Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim (2020)
2020000019”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserständen stellt einen äußerst wichtigen, aber auch kritischen Teilprozess bei der...”
Kurze Beschreibung
Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserständen stellt einen äußerst wichtigen, aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasservorhersage dar.
Grund dafür sind die Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven). Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen“ überprüfen zu lassen.
Für insgesamt 14 weitere Pegel ist eine hydraulische Nachrechnung der Abflusskurven notwendig.
1️⃣
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserständen stellt einen äußerst wichtigen, aber auch kritischen Teilprozess bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserständen stellt einen äußerst wichtigen, aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasservorhersage dar.
Grund dafür sind die Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven). Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen“ überprüfen zu lassen.
Für insgesamt 14 weitere Pegel ist eine hydraulische Nachrechnung der Abflusskurven notwendig.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-08 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert),
— Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen. Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung.
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von Referenzen:
— mindestens 1 Referenz der vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten hydraulischen Modellierungen mit dem Modell Hydro-AS-2d...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von Referenzen:
— mindestens 1 Referenz der vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten hydraulischen Modellierungen mit dem Modell Hydro-AS-2d mit Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber,
— mindestens 1 Referenz der vom vorgesehenen Bearbeiters in den letzten 3 Jahren erbrachten hydraulischen Modellierungen, insbesondere mit dem Modell Hydro-AS-2d, mit Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-05
10:00 📅
“Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser...”
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 27.2.2020 (23:59 Uhr) gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4
Hans-Högn-Straße 12
95030 Hof/Saale,
Telefax 0 92 81 / 18 00 – 45 19, E-Mail vergabeservicezentrum@lfu.byern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gemäß § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2020/S 025-056789 (2020-02-03)
Ergänzende Angaben (2020-02-26)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 025-056789
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2020/S 042-100069 (2020-02-26)
Ergänzende Angaben (2020-03-04)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-03-05 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-03-09 📅
Zeit: 23:59
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 05/03/2020
Ortszeit: 10:00
Neuer Wert
Text: Tag: 09/03/2020
Ortszeit: 23:59
Quelle: OJS 2020/S 047-112019 (2020-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 118912.7 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste📦 Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 025-056789
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Hydraulische Überprüfung von Wasserstands-Abfluss-Beziehungen an Pegeln im Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim (2020)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH
Postanschrift: Bachstr. 62-64
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Städteregion Aachen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 118912.7 💰
“Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser...”
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 27.2.2020 (23.59 Uhr) gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof/Saale, Telefax 0 92 81 / 18 00 - 45 19, E-Mail vergabeservicezentrum@lfu.byern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gemäß § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 103-248861 (2020-05-26)