Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) möchte die hydrogeologische, bodenkundlich fachkundliche Baubegleitung für das Projekt: „Neubau Wasserwerk Marienhafe“ ausschreiben. Die Baumaßnahme soll im nordwestlichen Teil des Wasserwerksgeländes in der Schutzzone II des mit Verordnung vom 31.1.2018 festgesetzten Wasserschutzgebietes ausgeführt werden. Die Entfernung zum nächst gelegenen Förderbrunnen beträgt etwa 40 bis 50 m. Die Schutzbedürftigkeit des Trinkwasservorkommens wird infolgedessen als sehr hoch eingestuft. Im Untergrund befindet sich eine mehrere Meter mächtige Geschiebelehm-/-mergel-Schicht, welche nicht zerstört werden darf. Es könnte ein irreparabler Schaden für die Trinkwasserförderung entstehen, wenn nicht vorsichtig gearbeitet wird, sodass der Landkreises Aurich die Auflage erteilt hat, dass die Arbeit täglich von einem externen Gutachter begleitet wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
Referenznummer: 2020-01682
Kurze Beschreibung:
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) möchte die hydrogeologische, bodenkundlich fachkundliche Baubegleitung für das Projekt: „Neubau Wasserwerk Marienhafe“ ausschreiben.
Die Baumaßnahme soll im nordwestlichen Teil des Wasserwerksgeländes in der Schutzzone II des mit Verordnung vom 31.1.2018 festgesetzten Wasserschutzgebietes ausgeführt werden. Die Entfernung zum nächst gelegenen Förderbrunnen beträgt etwa 40 bis 50 m. Die Schutzbedürftigkeit des Trinkwasservorkommens wird infolgedessen als sehr hoch eingestuft. Im Untergrund befindet sich eine mehrere Meter mächtige Geschiebelehm-/-mergel-Schicht, welche nicht zerstört werden darf. Es könnte ein irreparabler Schaden für die Trinkwasserförderung entstehen, wenn nicht vorsichtig gearbeitet wird, sodass der Landkreises Aurich die Auflage erteilt hat, dass die Arbeit täglich von einem externen Gutachter begleitet wird.
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) möchte die hydrogeologische, bodenkundlich fachkundliche Baubegleitung für das Projekt: „Neubau Wasserwerk Marienhafe“ ausschreiben.
Die Baumaßnahme soll im nordwestlichen Teil des Wasserwerksgeländes in der Schutzzone II des mit Verordnung vom 31.1.2018 festgesetzten Wasserschutzgebietes ausgeführt werden. Die Entfernung zum nächst gelegenen Förderbrunnen beträgt etwa 40 bis 50 m. Die Schutzbedürftigkeit des Trinkwasservorkommens wird infolgedessen als sehr hoch eingestuft. Im Untergrund befindet sich eine mehrere Meter mächtige Geschiebelehm-/-mergel-Schicht, welche nicht zerstört werden darf. Es könnte ein irreparabler Schaden für die Trinkwasserförderung entstehen, wenn nicht vorsichtig gearbeitet wird, sodass der Landkreises Aurich die Auflage erteilt hat, dass die Arbeit täglich von einem externen Gutachter begleitet wird.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-02 📅
Datum des Beginns: 2020-08-31 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 105-255115
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt ohne Anwesenheit der Bieter. Einen Eröffnungstermin mit Bietern sieht die Sektorenverordnung nicht vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) möchte die hydrogeologische, bodenkundlich fachkundliche Baubegleitung für das Projekt: „Neubau Wasserwerk Marienhafe“ ausschreiben.
Die Baumaßnahme soll im nordwestlichen Teil des Wasserwerksgeländes in der Schutzzone II des mit Verordnung vom 31.1.2018 festgesetzten Wasserschutzgebietes ausgeführt werden. Die Entfernung zum nächst gelegenen Förderbrunnen beträgt etwa 40 bis 50 m. Die Schutzbedürftigkeit des Trinkwasservorkommens wird infolgedessen als sehr hoch eingestuft. Im Untergrund befindet sich eine mehrere Meter mächtige Geschiebelehm-/-mergel-Schicht, welche nicht zerstört werden darf. Es könnte ein irreparabler Schaden für die Trinkwasserförderung entstehen, wenn nicht vorsichtig gearbeitet wird, sodass der Landkreises Aurich die Auflage erteilt hat, dass die Arbeit täglich von einem externen Gutachter begleitet wird.
Die Baumaßnahme soll im nordwestlichen Teil des Wasserwerksgeländes in der Schutzzone II des mit Verordnung vom 31.1.2018 festgesetzten Wasserschutzgebietes ausgeführt werden. Die Entfernung zum nächst gelegenen Förderbrunnen beträgt etwa 40 bis 50 m. Die Schutzbedürftigkeit des Trinkwasservorkommens wird infolgedessen als sehr hoch eingestuft. Im Untergrund befindet sich eine mehrere Meter mächtige Geschiebelehm-/-mergel-Schicht, welche nicht zerstört werden darf. Es könnte ein irreparabler Schaden für die Trinkwasserförderung entstehen, wenn nicht vorsichtig gearbeitet wird, sodass der Landkreises Aurich die Auflage erteilt hat, dass die Arbeit täglich von einem externen Gutachter begleitet wird.
Hydrogeologische, bodenkundliche Baubegleitung:
— Bauüberwachung inkl. Baubetreuung vor Ort auf der Baustelle;
— Abnahmen inkl. Schlussabnahme.
Das zu errichtende Gebäude wird in Massivbauweise (Stahlbetonbauweise) errichtet. Für die Errichtung des Gebäudes und Aushebung der Baugrube in Wasserschutzzone II sind erhebliche Erdarbeiten durchzuführen. Diese sind daher zwingend von einer externen hydrogeologischen und bodenkundlichen fachkundlichen Baubegleitung zu begleiten.
Das zu errichtende Gebäude wird in Massivbauweise (Stahlbetonbauweise) errichtet. Für die Errichtung des Gebäudes und Aushebung der Baugrube in Wasserschutzzone II sind erhebliche Erdarbeiten durchzuführen. Diese sind daher zwingend von einer externen hydrogeologischen und bodenkundlichen fachkundlichen Baubegleitung zu begleiten.
Die Zuwegung während der Bauphase wird über den „Bahnweg“ realisiert. Dieser verfügt über eine Breite von ca. 2,4 m. Der Abstand bis zur Grundstücksgrenze beträgt ca. 7,8 m und ist ca. 300 m lang.
Ein Baugrundgutachten liegt vor und wird nach Auftragserteilung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Mit der Baumaßnahme soll im Herbst 2020 begonnen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 26529 Marienhafe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1. Angabe des Bieters (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2. Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9. Der Bieter oder im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft hat der/die bevollmächtige Vertreter/in mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
Dass ihm/ihr bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben kann/
— dass er/sie sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass er/sie bestätigt, dass er die Vergabeunterlagen einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
— dass er/sie bestätigt, dass er die Vergabeunterlagen einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für das Angebotsschreiben sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für das Angebotsschreiben sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot ist zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters ein Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen beizufügen:
— mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden.
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist ein Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2017) beizufügen, die im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (baubegleitende hydrogeologische und bodenkundliche Untersuchungen).
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist ein Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2017) beizufügen, die im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (baubegleitende hydrogeologische und bodenkundliche Untersuchungen).
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 1.1.2017) erbrachten Leistungen.
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitätsvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Elektronische Angebotsabgabe über www.dtvp.de über das Bietertool
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt ohne Anwesenheit der Bieter. Einen Eröffnungstermin mit Bietern sieht die Sektorenverordnung nicht vor.
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYDNF
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 105-255115 (2020-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge