In den elf Landkreisen des ehemaligen Regierungsbezirkes Lüneburg wurde Ende 2018 mit der „Projektkoordination Wasserstoffwirtschaft“ damit begonnen, die Potenziale der Wasserstofftechnik in Nordostniedersachsen herauszuarbeiten. Dazu wurde ein Netzwerk aus Unternehmen, Kammern, Landkreisen und weiteren Akteuren aufgebaut, mit dem ein erster Projektansatz definiert wurde. Ein Wettbewerbsbeitrag der Region mit dem Titel „Lastverkehr mit grünem Wasserstoff – Future Mobility“ wurde im Dezember 2019 im Rahmen des BMVI-Förderprogrammes HyLands in der Kategorie „HyExperts“ ausgezeichnet. Damit ist eine Fördersumme von 300 000 EUR verbunden, die nun für die Erstellung einer Studie verwendet werden sollen. Darin soll die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung mit erneuerbaren Energien bis zur Nutzung im Lastverkehr (LKW, ÖPNV,Entsorgungsfahrzeuge) betrachtet werden. Neben den technischen Aspekten sind auch die steuerlichen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen zu behandeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Studien
Referenznummer: 2020002517
Kurze Beschreibung:
In den elf Landkreisen des ehemaligen Regierungsbezirkes Lüneburg wurde Ende 2018 mit der „Projektkoordination Wasserstoffwirtschaft“ damit begonnen, die Potenziale der Wasserstofftechnik in Nordostniedersachsen herauszuarbeiten. Dazu wurde ein Netzwerk aus Unternehmen, Kammern, Landkreisen und weiteren Akteuren aufgebaut, mit dem ein erster Projektansatz definiert wurde.
Ein Wettbewerbsbeitrag der Region mit dem Titel „Lastverkehr mit grünem Wasserstoff – Future Mobility“ wurde im Dezember 2019 im Rahmen des BMVI-Förderprogrammes HyLands in der Kategorie „HyExperts“ ausgezeichnet. Damit ist eine Fördersumme von 300 000 EUR verbunden, die nun für die Erstellung einer Studie verwendet werden sollen.
Darin soll die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung mit erneuerbaren Energien bis zur Nutzung im Lastverkehr (LKW, ÖPNV,Entsorgungsfahrzeuge) betrachtet werden. Neben den technischen Aspekten sind auch die steuerlichen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen zu behandeln.
In den elf Landkreisen des ehemaligen Regierungsbezirkes Lüneburg wurde Ende 2018 mit der „Projektkoordination Wasserstoffwirtschaft“ damit begonnen, die Potenziale der Wasserstofftechnik in Nordostniedersachsen herauszuarbeiten. Dazu wurde ein Netzwerk aus Unternehmen, Kammern, Landkreisen und weiteren Akteuren aufgebaut, mit dem ein erster Projektansatz definiert wurde.
Ein Wettbewerbsbeitrag der Region mit dem Titel „Lastverkehr mit grünem Wasserstoff – Future Mobility“ wurde im Dezember 2019 im Rahmen des BMVI-Förderprogrammes HyLands in der Kategorie „HyExperts“ ausgezeichnet. Damit ist eine Fördersumme von 300 000 EUR verbunden, die nun für die Erstellung einer Studie verwendet werden sollen.
Darin soll die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung mit erneuerbaren Energien bis zur Nutzung im Lastverkehr (LKW, ÖPNV,Entsorgungsfahrzeuge) betrachtet werden. Neben den technischen Aspekten sind auch die steuerlichen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen zu behandeln.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Studien📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Studien📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Osterholz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-24 📅
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 120-292144
ABl. S-Ausgabe: 120
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In den elf Landkreisen des ehemaligen Regierungsbezirkes Lüneburg wurde Ende 2018 mit der „Projektkoordination Wasserstoffwirtschaft“ damit begonnen, die Potenziale der Wasserstofftechnik in Nordostniedersachsen herauszuarbeiten. Dazu wurde ein Netzwerk aus Unternehmen, Kammern, Landkreisen und weiteren Akteuren aufgebaut, mit dem ein erster Projektansatz definiert wurde.
In den elf Landkreisen des ehemaligen Regierungsbezirkes Lüneburg wurde Ende 2018 mit der „Projektkoordination Wasserstoffwirtschaft“ damit begonnen, die Potenziale der Wasserstofftechnik in Nordostniedersachsen herauszuarbeiten. Dazu wurde ein Netzwerk aus Unternehmen, Kammern, Landkreisen und weiteren Akteuren aufgebaut, mit dem ein erster Projektansatz definiert wurde.
Ein Wettbewerbsbeitrag der Region mit dem Titel „Lastverkehr mit grünem Wasserstoff – Future Mobility“ wurde im Dezember 2019 im Rahmen des BMVI-Förderprogrammes HyLands in der Kategorie „HyExperts“ ausgezeichnet. Damit ist eine Fördersumme von 300 000 EUR verbunden, die nun für die Erstellung einer Studie verwendet werden sollen.
Ein Wettbewerbsbeitrag der Region mit dem Titel „Lastverkehr mit grünem Wasserstoff – Future Mobility“ wurde im Dezember 2019 im Rahmen des BMVI-Förderprogrammes HyLands in der Kategorie „HyExperts“ ausgezeichnet. Damit ist eine Fördersumme von 300 000 EUR verbunden, die nun für die Erstellung einer Studie verwendet werden sollen.
Darin soll die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung mit erneuerbaren Energien bis zur Nutzung im Lastverkehr (LKW, ÖPNV,Entsorgungsfahrzeuge) betrachtet werden. Neben den technischen Aspekten sind auch die steuerlichen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen zu behandeln.
Darin soll die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung mit erneuerbaren Energien bis zur Nutzung im Lastverkehr (LKW, ÖPNV,Entsorgungsfahrzeuge) betrachtet werden. Neben den technischen Aspekten sind auch die steuerlichen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen zu behandeln.
Darin soll die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung mit erneuerbaren Energien (Windkraft, Biogas) bis zur Nutzung im Lastverkehr (LKW, ÖPNV) betrachtet werden. Neben den technischen Aspekten sind auch die steuerlichen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen zu behandeln.
Darin soll die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung mit erneuerbaren Energien (Windkraft, Biogas) bis zur Nutzung im Lastverkehr (LKW, ÖPNV) betrachtet werden. Neben den technischen Aspekten sind auch die steuerlichen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen zu behandeln.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 11 Landkreise des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124;
– Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV wird akzeptiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
– Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV wird akzeptiert.
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste vergleichbarer Wasserstoffprojekte der letzten 3 Jahre (1.8.2017-31.7.2020) unter detaillierter Angabe der erbrachten Leistungen bezogen auf die zu er-bringenden Leistungen. Es können neben abgeschlossenen Projekten auch laufende Projekte als Referenz angegeben werden;
— Referenzliste vergleichbarer Wasserstoffprojekte der letzten 3 Jahre (1.8.2017-31.7.2020) unter detaillierter Angabe der erbrachten Leistungen bezogen auf die zu er-bringenden Leistungen. Es können neben abgeschlossenen Projekten auch laufende Projekte als Referenz angegeben werden;
— Mitarbeiter des Projektteams mit Qualifizierung, Anzahl der technischen Fachkräfte. Gefordert wird eine Zusammensetzung des Projektteams aus mind. einem Juristen, einem Betriebswirt und einem Ingenieur bzw. Naturwissenschaftler. Hierzu sind die entsprechenden Nachweise des Projektteams einzureichen (Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 6 Vergabeverordnung).
— Mitarbeiter des Projektteams mit Qualifizierung, Anzahl der technischen Fachkräfte. Gefordert wird eine Zusammensetzung des Projektteams aus mind. einem Juristen, einem Betriebswirt und einem Ingenieur bzw. Naturwissenschaftler. Hierzu sind die entsprechenden Nachweise des Projektteams einzureichen (Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 6 Vergabeverordnung).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (derzeit 9,35 EUR) zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG – Bauhaupt- und Baunebengewerbe) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG).
Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (derzeit 9,35 EUR) zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG – Bauhaupt- und Baunebengewerbe) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der geeigneten Bewerber erfolgt anhand der eingereichten Referenzen.
— 3 Punkte erhält eine Referenz, die hinsichtlich der Zielstellung und dem erwarteten Leistungsumfang weitgehend vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung ist. Handelt es sich bei der Referenz um einen öffentlichen Auftraggeber erhöht sich die Bewertung um 0,5 Punkte. Waren KMU und/oder Kommunen im Fokus des Leistungsumfangs erhöht sich die Bewertung um 0,25 Punkte (maximal können somit 3,75 Punkte pro Referenz erreicht werden). Bei 2 Referenzen können also max. 7,5 Punkte erreicht werden;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— 3 Punkte erhält eine Referenz, die hinsichtlich der Zielstellung und dem erwarteten Leistungsumfang weitgehend vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung ist. Handelt es sich bei der Referenz um einen öffentlichen Auftraggeber erhöht sich die Bewertung um 0,5 Punkte. Waren KMU und/oder Kommunen im Fokus des Leistungsumfangs erhöht sich die Bewertung um 0,25 Punkte (maximal können somit 3,75 Punkte pro Referenz erreicht werden). Bei 2 Referenzen können also max. 7,5 Punkte erreicht werden;
— 2 Punkte erhält eine Referenz die hinsichtlich der Zielstellung und dem erwarteten Leistungsumfang überwiegend vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung ist. Handelt es sich bei der Referenz um einen öffentlichen Auftraggeber erhöht sich die Bewertung um 0,5 Punkte. Waren KMU und/oder Kommunen im Fokus des Leistungsumfangs erhöht sich die Bewertung um 0,25 Punkte (maximal können somit 2,75 Punkte pro Referenz er-reicht werden). Bei 2 Referenzen können also max. 5,5 Punkte erreicht werden;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— 2 Punkte erhält eine Referenz die hinsichtlich der Zielstellung und dem erwarteten Leistungsumfang überwiegend vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung ist. Handelt es sich bei der Referenz um einen öffentlichen Auftraggeber erhöht sich die Bewertung um 0,5 Punkte. Waren KMU und/oder Kommunen im Fokus des Leistungsumfangs erhöht sich die Bewertung um 0,25 Punkte (maximal können somit 2,75 Punkte pro Referenz er-reicht werden). Bei 2 Referenzen können also max. 5,5 Punkte erreicht werden;
— 1 Punkt erhält eine Referenz die hinsichtlich der Zielstellung und dem erwarteten Leistungsumfang teilweise vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung ist. Handelt es sich bei der Referenz um einen öffentlichen Auftraggeber erhöht sich die Bewertung um 0,5 Punkte. Waren KMU und/oder Kommunen im Fokus des Leistungsumfangs erhöht sich die Bewertung um 0,25 Punkte (maximal können somit 1,75 Punkte pro Referenz erreicht werden). Bei 2 Referenzen können also max. 3,5 Punkte erreicht werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— 1 Punkt erhält eine Referenz die hinsichtlich der Zielstellung und dem erwarteten Leistungsumfang teilweise vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung ist. Handelt es sich bei der Referenz um einen öffentlichen Auftraggeber erhöht sich die Bewertung um 0,5 Punkte. Waren KMU und/oder Kommunen im Fokus des Leistungsumfangs erhöht sich die Bewertung um 0,25 Punkte (maximal können somit 1,75 Punkte pro Referenz erreicht werden). Bei 2 Referenzen können also max. 3,5 Punkte erreicht werden.
Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde damit die Zahl der aufzufordernden Unternehmen 5 übersteigen, ist bei den Bewerbern mit gleicher Punktzahl die Menge der durchschnittlich eingesetzten technischen Mitarbeiter dieses Projektes ausschlaggebend für die Auswahl der Unternehmen, die in die engere Wahl kommen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde damit die Zahl der aufzufordernden Unternehmen 5 übersteigen, ist bei den Bewerbern mit gleicher Punktzahl die Menge der durchschnittlich eingesetzten technischen Mitarbeiter dieses Projektes ausschlaggebend für die Auswahl der Unternehmen, die in die engere Wahl kommen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation der Herangehensweise und Beantwortung von Fragen
Erfahrungen des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): Preis/gemittelter Stundensatz des Projektteams
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 %
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Quelle: OJS 2020/S 120-292144 (2020-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 251 468 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-27 📅
Name: Becker Büttner Held Consulting AG
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪 Osterholz
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 251 468 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,