Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die Lieferung von Hygienematerial an Standorten der AOK Baden-Württemberg vergeben werden.
Vertragsbeginn soll der 1.9.2020 sein. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 24 Monaten – mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr auf maximal 48 Monate – haben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hygienematerial für die AOK Baden-Württemberg
AOKBW-2020-II.8.2/eP-HY-01
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungs- und Poliermittel📦
Kurze Beschreibung:
“Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die Lieferung von Hygienematerial an Standorten der AOK Baden-Württemberg vergeben werden.
Vertragsbeginn soll der...”
Kurze Beschreibung
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die Lieferung von Hygienematerial an Standorten der AOK Baden-Württemberg vergeben werden.
Vertragsbeginn soll der 1.9.2020 sein. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 24 Monaten – mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr auf maximal 48 Monate – haben.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 450 000 💰
Die dezentrale Lieferung hat an die in den Unterlagen näher bezeichneten Standorte und innerhalb der AOK Baden-Württemberg zu erfolgen.
Siehe hierzu die Vergabeunterlagen (Anlage 3.2)
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Beschreibung der Beschaffung:
“Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die Lieferung von Hygienematerial an Standorten der AOK Baden-Württemberg vergeben werden.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 450 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Vertragsbeginn soll der 1.9.2020 sein. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 24 Monaten – mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr auf maximal 48...”
Beschreibung der Verlängerungen
Vertragsbeginn soll der 1.9.2020 sein. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 24 Monaten – mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr auf maximal 48 Monate – haben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter hat seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Die mit dem Angebot vorzulegenden Angaben und Nachweise zur Eignung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bieter hat seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Die mit dem Angebot vorzulegenden Angaben und Nachweise zur Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit etc.) der Bieter ergeben sich aus der Anlage 6 (Checkliste) zu den Bewerbungsbedingungen.
Diese beinhalten unter anderem folgendes:
Unternehmensdarstellung, d. h. Eigenerklärung zur Darstellung des Unternehmens (Gesellschaftsform, Gesellschafter), zum angebotenen Leistungsspektrum, zu Erfahrungen mit der Leistungserbringung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und anderen Branchen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-30
18:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-01
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Frühestens Januar 2022
Spätestens Januar 2024 (bei optionaler Verlängerung)
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DA5V
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 104-250480 (2020-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 450 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 104-250480
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: O+S Offterdinger & Sailer GmbH
Postanschrift: Heinkelstr. 5
Postort: Kornwestheim
Postleitzahl: 70806
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ludwigsburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 450 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 319324.32
Höchstes Angebot: 329739.32
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DGPH
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 228-561369 (2020-11-18)