IFM Pflege der Außenanlagen TU Berlin 2021-2023

Technische Universität Berlin, Der Präsident, K 2 — Zentrale Beschaffung

Geländereinigung/Sichtreinigung, Leerung Abfallbehälter und Aschenbecher, Kehren von Eingangsbereichen, Treppen etc., Gärtnerische Pflege der Außenanlagen und Reinigung der Platz und Wegeflächen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-30 Auftragsbekanntmachung
2021-03-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Referenznummer: Vergabe-Nr.: OV-090-20
Kurze Beschreibung:
Geländereinigung/Sichtreinigung, Leerung Abfallbehälter und Aschenbecher, Kehren von Eingangsbereichen, Treppen etc., Gärtnerische Pflege der Außenanlagen und Reinigung der Platz und Wegeflächen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Berlin, Der Präsident, K 2 — Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Straße des 17. Juni 135
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-berlin.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@tu-berlin.de 📧
Telefon: +49 30314-22146 📞
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-04 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-584230
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
1. Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig. 2. Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Angebote, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. 3. Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. 4. Der Bieter/die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform" der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur. 5. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. 6. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren. 7. Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen/Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen. Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen und Eignungsnachweise enthalten, werden im Verfahren nicht berücktsichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: IFM TUB Hauptcampus
Losnummer: 1
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x um jeweils 1 Jahr.
Bezeichnung des Loses: IFM TUB diverse Standorte
Losnummer: 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren zu beachten und ggf. auszufüllen und einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
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1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung" (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-124 EU] liegt den Vergabeunterlagen bei. Zusätzlich kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikations stellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
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2. Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-214] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
3. Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen" nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Die entsprechenden Formblätter [Wirt-2140 sowie Wirt-2140.1] liegen den Vergabeunterlagen bei.).
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4. Besondere Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärung gemäß Vordruck „BVB und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung" nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-2141] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
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5. Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach § 14 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-2143] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
6. Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-2144] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
7. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-238] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
8. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-235] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum §
21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 19 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
6 Korruptionsregistergesetz eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
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Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2 sowie III.1.3).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Technische Universität Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Raum TEL 6. OG.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung, Referat Vergabestelle
Internetadresse: www.tu-berlin.de 🌏
Dokumente URL: http://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet.
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Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
2. Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen.
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Angebote, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
4. Der Bieter/die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform" der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
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5. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
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Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
6. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
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7. Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen/Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
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Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen und Eignungsnachweise enthalten, werden im Verfahren nicht berücktsichtigt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
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Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Quelle: OJS 2020/S 237-584230 (2020-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 813263.61 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Berlin, Der Präsident, K 2 - Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Ernst-Reuter-Platz 7
Postleitzahl: 10587

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 062-157957
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 237-584230
ABl. S-Ausgabe: 62

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-09 📅
Name: GALA Grünblick GmbH
Postanschrift: Gottlieb-Dunkel-Str. 47
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 617522.19 EUR 💰
195741.42 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
13

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Quelle: OJS 2021/S 062-157957 (2021-03-25)