Die zu beschaffenden Leistungen betreffen IH an elektrotechnischen und elektronischen Anlagen einschließlich deren Software, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt, die die Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.