Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Darstellung der Eignung der Projektleitung und Stellvertretung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der Eignung der Projektleitung und der Eignung der stellvertretenden Projektleitung ist erforderlich, dass der Auftragnehmer die insoweit Verantwortlichen namentlich mit den jeweiligen Kontaktdaten benennt. Der Auftragnehmer muss in Bezug auf diese Personen nachweisen, dass diese mindestens 3 Jahre Vorerfahrung in einer verantwortlichen Projektleitung bzw. stellvertretenden Projektleitung von Kampagnen haben und dass diese Vorerfahrung aktuell (d. h. nicht älter als 5 Jahre) ist. Die aktuelle Vorerfahrung wird nachgewiesen durch eine übersichtliche und nachvollziehbare Zusammenstellung der jeweiligen (stellv.) projektleitenden Tätigkeit (max. 5 bis 7 Din A4 Seiten).
Diese Zusammenstellung muss enthalten;
— Auftraggeber (inklusive Ansprechpartner und Kontaktdaten);
— Kurzbeschreibung der Aufgaben der Projektleitung und ihrer Stellvertretung;
— Laufzeit der betreuten, bzw. aktuell zu betreuenden Kampagne;
— Kampagnenstatus (z.B. Konzeptionsphase, in Umsetzung, abgeschlossen);
— Gegenstand der Kampagne und;
— Kampagnenziele und;
— Kampagnenmaßnahmen.
Es werden keine Kampagnen berücksichtigt, deren Abschluss länger als 5 Jahre zurückliegt (s. Ziff. 6.2.4 der Leistungsbeschreibung).
— Fachkunde (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Auftragnehmer muss zudem nachweisen, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung vergleichbarer Kampagnen und Image- und Reputationskampagnen (= Fachkunde) verfügt.
Zur Prüfung der Fachkunde des Auftraggebers sind mit dem Angebot Nachweise über die Durchführung vergleichbarer Kampagnen (Ziffer 6.2.5.1) und Image- und Reputationskampagnen (Ziffer 6.2.5.2) vorzulegen, welche in der in Ziffer 6.2.5.3 festgelegten Art und Weise nachgewiesen und nach den nachfolgend (Ziffer 6.3) beschriebenen Kriterien gewichtet werden. Die Bieter/innen mit den 5 höchsten Gesamtpunktzahlen werden für das Angebotsverfahren ausgewählt.
Es werden nur Kampagnen und Image- und Reputationskampagnen berücksichtigt, deren Abschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Aus den Nachweisen müssen die folgenden Informationen hervorgehen:
— Auftraggeber (inklusive Ansprechpartner und Kontaktdaten);
— Laufzeit der Kampagne;
— Kampagnenstatus;
— Auftragsvolumen;
— Gegenstand der Kampagne;
— Kampagnenziele;
— Kampagnenmaßnahmen und
— Zwischen- oder Endergebnisse (je nach Kampagnenstatus) nach Evaluation/Wirksamkeitsmessung.
Die Darstellung der einzelnen Kampagnen erfolgt auf max. 1 Din A4 Seite pro Kampagne, unter Einbindung von Bildern und Grafiken max. 2 Din A4 Seiten. Auf weitere Unterlagen ist zu verzichten (s. Ziff. 6.2.5 der Leistungsbeschreibung).