Infrastrukturmaßnahme – Hauptgewerk Ausführung von Bauleistungen – Tiefbau

Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt

Erweiterung und Sanierung Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim;
— Hauptgewerk: Ausführung von Bauleistungen – Tiefbau;
— Gewerke: Erdarbeiten, Abbruch- und Rodungsarbeiten, Verbauarbeiten, Rohrleitungsbau, Verlegung von Stromleitungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-03 Auftragsbekanntmachung
2020-06-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Referenznummer: MTS-2020-02
Kurze Beschreibung:
Erweiterung und Sanierung Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim; — Hauptgewerk: Ausführung von Bauleistungen – Tiefbau; — Gewerke: Erdarbeiten, Abbruch- und Rodungsarbeiten, Verbauarbeiten, Rohrleitungsbau, Verlegung von Stromleitungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.mtk.org 🌏
E-Mail: hochbau-vergabe@mtk.org 📧
Telefon: +49 6192/2016142 📞
Fax: +49 6192/2016801 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37D96K/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37D96K 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-07 📅
Datum des Beginns: 2020-06-22 📅
Datum des Endes: 2020-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 069-163070
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37D96K

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erweiterung und Sanierung Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim;
— Hauptgewerk: Ausführung von Bauleistungen – Tiefbau;
— Gewerke: Erdarbeiten, Abbruch- und Rodungsarbeiten, Verbauarbeiten, Rohrleitungsbau, Verlegung von Stromleitungen.
Die geplanten Baumaßnahmen dienen der Herstellung der Infrastruktur für die für die Auslagerung der Main-Taunus-Schule erforderlichen Containeranlagen und der Erneuerung und Veränderung der Ver- und Entsorgung zur Sanierung- und Erweiterung der Main-Taunus-Schule.
Mehr anzeigen
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Main-Taunus-Schule in der Stadt Hofheim am Taunus. Es ist geplant, Teile der bestehenden Schule abzureißen, Erweiterungs- und Neubauten zu erstellen sowie die Sanierung der verbleibenden Gebäudeteile durchzuführen.
Mehr anzeigen
Da die Schule während der gesamten Umbauzeit in Betrieb bleibt, werden zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs temporär Container aufgestellt. Auf dem Schulgelände bestehen bereits 2 Containerbauten (Container 1 + 2) im Bereich der Turnhallen. Es werden im Zuge der Umbaumaßnahmen 3 weitere Containeranlagen errichtet. Auf dem Bolzplatz am nördlichen Grundstücksrand werden die Container 3 und 3a errichtet. Auf dem südwestlichen Parkplatz wird der Container 4 errichtet.
Mehr anzeigen
Die Container müssen an die infrastrukturelle Ver- und Entsorgung angeschlossen werden. Außerdem wird bereits ein Teil der Ver- und Entsorgungsleitungen für das zu sanierende Schulgebäude erstellt.
Die Außenanlagen der Schule werden erst in späteren Bauabschnitten neu gestaltet.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Arbeiten zur Herstellung der erforderlichen unterirdischen Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung der Container sowie die für den Beginn der Umbauarbeiten.
Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten:
— Abbruch und Rodungsarbeiten;
— Erdarbeiten;
— Verbauarbeiten;
— Entwässerungskanalarbeiten (Schmutz-,Misch- und Regenwasser);
— Rohrleitungsbau (Trinkwasserleitung, Nahwärmeleitungen, Leerrohrsystem für Strom);
— Verlegung von Starkstromkabeln.
Das Baugelände befindet sich im Stadtzentrum von 65719 Hofheim, Rudolf-Mohr-Straße 4. Auf dem Grundstück befinden sich die Main-Taunus-Schule, ein Gymnasium, und die Brühlwiesenschule, eine Berufsschule mit mehreren Gebäuden, 2 Sporthallen und 2 zweigeschossige Containergebäude.
Mehr anzeigen
Alle Gebäude sind außer in Ferienzeiten im vollen Betrieb. In den Schulen werden rund 3 000 Schüler von rund 300 Lehrkräften unterrichtet. Zwischen den Gebäuden findet ständiger Fußgängerverkehr statt. Der Schutz von Schülern und Lehrern ist jederzeit zu gewährleisten. Aufgrund dieser Umstände ist kein ungestörter Baubetrieb möglich. Der AN hat den zu erwartenden hohen Aufwand einzukalkulieren.
Mehr anzeigen
Im Norden des Grundstücks an der Ostendstraße befindet sich die Pestalozzischule, eine Grundschule. Das Grundstück wird auch von Bürgern der Stadt Hofheim durchquert. Es wird an den Zugängen Ostendstraße und Rudolf-Mohr-Straße mit Schildern auf die Baustelle hingewiesen. Eine Sperrung des Wegs ist nicht möglich.
Mehr anzeigen
Die Maßnahme erfolgt in 3 Bauabschnitten:
— Ausführungsbeginn: 22.6.2020 = Vertragsfrist:
—— BA 1 Fertigstellung gemäß Terminplanung, LV 3.7.2020;
—— BA 2 Beginn gemäß Terminplanung, LV 6.7.2020;
—— BA 2 Fertigstellung gemäß Terminplanung, LV 14.8.2020.
— Fertigstellung 2.BA: 14.8.2020 = Vertragsfrist:
—— BA 3 Beginn gemäß Terminplanung, LV 17.8.2020;
—— BA 3 Fertigstellung gemäß Terminplanung, LV 25.9.2020.
— Fertigstellung: 25.9.2020 = Vertragsfrist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65719 Hofheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Mehr anzeigen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: Zertifizierung nach DVGW GW 301, mindestens der Gruppe W3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Mehr anzeigen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine".
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Mehr anzeigen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: Zertifizierung nach DVGW GW 301, mindestens der Gruppe W3.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter sowie deren Nachunternehmer geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)vom 19.12.2014, GVBl.S. 354 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mtk.org 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37D96K/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603 📞
Fax: +49 6151-125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Mehr anzeigen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 069-163070 (2020-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erweiterung und Sanierung Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim; Hauptgewerk: Ausführung von Bauleistungen — Tiefbau Gewerke: Erdarbeiten, Abbruch- und Rodungsarbeiten, Verbauarbeiten, Rohrleitungsbau, Verlegung von Stromleitungen.
Gesamtwert des Auftrags: 890653.73 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 109-263778
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 069-163070
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37DAKL

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hauptgewerk: Ausführung von Bauleistungen — Tiefbau
Gewerke: Erdarbeiten, Abbruch- und Rodungsarbeiten, Verbauarbeiten, Rohrleitungsbau, Verlegung von Stromleitungen.
Die geplanten Baumaßnahmen dienen der Herstellung der Infrastruktur für die Auslagerung der Main-Taunus-Schule erforderlichen Containeranlagen und der Erneuerung und Veränderung der Ver- und Entsorgung zur Sanierung- und Erweiterung der Main-Taunus-Schule.
Mehr anzeigen
Ausführungsbeginn: 22.6.2020 = Vertragsfrist:
— BA 1 Fertigstellung gemäß Terminplanung, LV 3.7.2020;
— BA 2 Beginn gemäß Terminplanung, LV 6.7.2020.
— BA 2 Fertigstellung gemäß Terminplanung, LV 14.8.2020
Fertigstellung 2.BA: 14.8.2020 = Vertragsfrist:
— BA 3 Beginn gemäß Terminplanung, LV 17.8.2020;
— BA 3 Fertigstellung gemäß Terminplanung, LV 25.9.2020.
Fertigstellung: 25.9.2020 = Vertragsfrist.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-04 📅
Name: Keil & Purkl Tiefbau GmbH
Postanschrift: Gutenbergstraße 1
Postort: Groß-Zimmern
Postleitzahl: 64846
Land: Deutschland 🇩🇪
Darmstadt-Dieburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 890653.73 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 109-263778 (2020-06-04)