Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Referenzliste mit vergleichbaren Planungsleistungen des Bewerbers mit Fertigstellung der Leistungsphase 8 nach dem 31.12.2013 aber vor dem 11.12.2020. Einzelne Bauabschnitte eines Gesamtprojekts gelten als je eine Referenz, auch im Hinblick auf das Fertigstellungsdatum.
Für die nachfolgend genannten „Referenzklassen 1-9“ ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, bei dem die Leistungsphase 8 nach dem 31.12.2013 aber vor dem 11.12.2020 fertiggestellt wurde. Referenzen sind auch wertbar, wenn nicht alle Leistungsphasen vom Bewerber erbracht wurden, dies führt aber nach Maßgabe der Wertungsmatrix zur Abwertung. Bei allen Referenzklassen muss der für die jeweiligen Leistungen vorgesehene Leistungserbringer aber jedenfalls die Leistungsphasen 5 und 8 erbracht haben.
Referenzklasse 1: Leistungen aus dem Leistungsbild Ingenieurbauwerke im Sinne des § 41 HOAI
Referenzen der Referenzklasse 1 können nur gewertet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
— Baukosten des Referenzprojekts gemäß KG 300 und 400 der DIN 276 mindestens 1 Mio EUR netto.
Referenzklasse 2: Leistungen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Planungsleistungen für die Anlagengruppe 1 nach § 53 Abs. 2 HOAI (Technische Ausrüstung für Objekte und/oder Technische Ausrüstung an Außenanlagen).
Referenzen der Referenzklasse 2 können nur gewertet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
— Baukosten des Referenzprojekts gemäß der Kostengruppen 410 und/oder 551 mindestens 3 Mio EUR netto.
Referenzklasse 3: Leistungen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Planungsleistungen für die Anlagengruppe 2 nach § 53 Abs. 2 HOAI (Technische Ausrüstung für Objekte und/oder Technische Ausrüstung an Außenanlagen).
Referenzen der Referenzklasse 3 können nur gewertet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
— Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 420 und/oder 552 mindestens 0,5 Mio EUR netto.
Referenzklasse 4: Leistungen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Planungsleistungen für die Anlagengruppe 4 nach § 53 Abs. 2 HOAI (Technische Ausrüstung für Objekte und/oder Technische Ausrüstung an Außenanlagen).
Referenzen der Referenzklasse 4 können nur gewertet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
— Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 440 und/oder 554 mindestens 1 Mio EUR netto.
Referenzklasse 5: Leistungen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Planungsleistungen für die Anlagengruppe 5 nach § 53 Abs. 2 HOAI (Technische Ausrüstung für Objekte und/oder Technische Ausrüstung an Außenanlagen).
Referenzen der Referenzklasse 5 können nur gewertet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
— Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 450 und/oder 555 mindestens 0,5 Mio EUR netto.
Referenzklasse 6: Leistungen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Planungsleistungen für die Anlagengruppe 6 nach § 53 Abs. 2 HOAI (Technische Ausrüstung für Objekte und/oder Technische Ausrüstung an Außenanlagen).
Referenzen der Referenzklasse 6 können nur gewertet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
— Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 460 und/oder 556 mindestens 0,5 Mio EUR netto.
Referenzklasse 7: Leistungen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Planungsleistungen für die Anlagengruppe 7 – medizinische Gase (KG 473) nach § 53 Abs. 2 HOAI (Technische Ausrüstung für Objekte und/oder Technische Ausrüstung an Außenanlagen).
Referenzen der Referenzklasse 7 können nur gewertet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
— Baukosten des Referenzprojekts in der Kostengruppen 473 und/oder 557 mindestens 0,4 Mio EUR netto.
Referenzklasse 8: Leistungen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Planungsleistungen für die Anlagengruppe 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI (Technische Ausrüstung für Objekte und/oder Technische Ausrüstung an Außenanlagen).
Referenzen der Referenzklasse 8 können nur gewertet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
— Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 480 und/oder 558 mindestens 0,5 Mio EUR netto.
In der Referenzklasse 2 -8 kann die Erfüllung der Mindestanforderungen auch durch Mehrfachnennung des gleichen Referenzprojekts nachgewiesen werden, wenn bei diesem Referenzprojekt mehrere Anlagengruppen bearbeitet wurden.
Referenzklasse 9: Planungsleistungen aus dem Bereich Neubau- und/oder Umbau von Verkehrsflächen, die in Zusammenhang mit einem einem existierenden Gebäude stehen, das während des Umbaus durchgängig betrieben wird (z.B. Klinikgebäude, Flughafen, Bahnhof) und bei der der im Auftragsfall vorgesehene Leistungserbringer (d. h. der Bewerber, das für die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung vorgesehene Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder der für die Leistungen benannte Dritte) Leistungen der Verkehrsanlagenplanung erbracht hat.
Referenzen der Referenzklasse 9 können nur gewertet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
— Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 300-500 nach DIN 276:2008-12: mindestens 1 000 000 EUR netto.
Die Referenzleistungen der Referenzklassen 1-9 müssen von dem Unternehmen tatsächlich erbracht worden sein, das im Auftragsfall die Leistung tatsächlich erbringt (d. h. des Bewerbers, des für die Leistungen vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des für die Leistungserbringung benannten Dritten).