Der Industriepark Region Trier (IRT) beabsichtigt die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des Industrieparks auf der Gemarkung Hetzerath, sowie für die Verlegung der Landesstraße L141 zu vergeben.
Zu den zu beauftragenden Ingenieurleistungen zählen Verkehrsanlagen, Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Löschwasserbevorratung.
Der Auftrag wird in 2 Fachlosen vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ingenieur- und Planungsleistungen Erweiterung Zweckverband Industriepark Region Trier
E-1/20”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Industriepark Region Trier (IRT) beabsichtigt die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des Industrieparks auf...”
Kurze Beschreibung
Der Industriepark Region Trier (IRT) beabsichtigt die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des Industrieparks auf der Gemarkung Hetzerath, sowie für die Verlegung der Landesstraße L141 zu vergeben.
Zu den zu beauftragenden Ingenieurleistungen zählen Verkehrsanlagen, Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Löschwasserbevorratung.
Der Auftrag wird in 2 Fachlosen vergeben.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ingenieur- und Planungsleistungen Ingenieurbauwerke innere Erschließung des Erweiterungsgebiets” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Ort der Leistung: Trier-Saarburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Zweckverband Industriepark Region Trier
Europa-Allee 1
54343 Föhren
Der Sitz des Auftraggebers ist Föhren. Das Erweiterungsgebiet befindet sich auf der...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Zweckverband Industriepark Region Trier
Europa-Allee 1
54343 Föhren
Der Sitz des Auftraggebers ist Föhren. Das Erweiterungsgebiet befindet sich auf der Gemarkung Hetzerath.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Aufgabe wird definiert durch Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 3 HOAI (2013).
1. Objektplanung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Aufgabe wird definiert durch Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 3 HOAI (2013).
1. Objektplanung Wasserversorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II,
2. Objektplanung Löschwasserbevorratung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II,
3. Objektplanung Abwasserentsorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III,
4. Objektplanung Regenwasserbewirtschaftung LPH 1-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III,
Zuzüglich besonderer Leistungen:
— Örtliche Bauüberwachung;
— Nebenkosten;
— Leitungskoordinierung;
— Bodenmanagement;
— Planungsbegleitende Vermessung;
— Bauausführungsvermessung;
— Bestandsdatenabgabe der Ing-Bauwerke;
— Sowie Zeithonorare.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Beauftragungen besonderer Leistungen nach HOAI gemäß des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsentwurfs.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ingenieur- und Planungsleistungen Verkehrsanlagen innere Erschließung und Verlegung L 141 sowie Ingenieurbauwerke hierzu” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Aufgabe wird definiert durch Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4 HOAI (2013).
1. Objektplanung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Aufgabe wird definiert durch Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4 HOAI (2013).
1. Objektplanung Verkehrsanlagen innere Erschließung: LPH 1, 3, 4-9; §§ 45 ff.HOAI; HZ III
2. Objektplanung Verkehrsanlagen Verlegung L141: LPH 1, 3, 4-9; §§ 45 ff.HOAI; HZ III
3. Objektplanung Regenwasserbewirtschaftung LPH 1-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III
Zuzüglich besonderer Leistungen:
— Örtliche Bauüberwachung;
— Nebenkosten;
— Leitungskoordinierung;
— Bodenmanagement;
— Mastsicherung;
— Verkehrsleitplanung während der Bauausführung;
— Planungsbegleitende Vermessung;
— Bauausführungsvermessung;
— Bestandsdatenabgabe der Ing-Bauwerke;
— Sowie Zeithonorare.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis durch Eigenerklärung:
— Nachweis der Planvorlageberechtigung, auch nach § 103 LWG Rheinland-Pfalz, ggf. Mitgliedschaft in der Architekten- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis durch Eigenerklärung:
— Nachweis der Planvorlageberechtigung, auch nach § 103 LWG Rheinland-Pfalz, ggf. Mitgliedschaft in der Architekten- und Ingenieurkammer. Ausländische Bewerber/Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen;
— Bietergemeinschaften sind zugelassen, die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen. – Mehrfachbewerbungen (für mehrere Bieter) werden ausgeschlossen.
“Nachweis durch Eigenerklärung:
— Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden je Schadensfall i.H.v. 3,0 Mio. EUR, für Sach-...”
Nachweis durch Eigenerklärung:
— Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden je Schadensfall i.H.v. 3,0 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden i.H.v. 1,5 Mio. EUR.
Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird.
— Mittlerer jährlicher Gesamtumsatz, bezogen auf vergleichbare Tätigkeiten in den betreffenden Fachdisziplinen mindestens:
—— Verkehrsanlagen (Los 2): 400 000 EUR im Mittel der Jahre 2017-2019;
—— Ingenieurbauwerke Abwasser: 200 000 EUR im Mittel der Jahre 2017-2019;
—— Ingenieurbauwerke Regenwasser: 200 000 EUR im Mittel der Jahre 2017-2019;
—— Ingenieurbauwerke Wasserversorgung: 100 000 EUR im Mittel der Jahre 2017-2019.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis durch Eigenerklärung:
— Referenzen bereits erbrachter Planungsleistungen in den letzten 3 Jahren für realisiert Bauaufgaben im Sinne der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis durch Eigenerklärung:
— Referenzen bereits erbrachter Planungsleistungen in den letzten 3 Jahren für realisiert Bauaufgaben im Sinne der Ausschreibung, je Los z. B. Verkehrsanlagen, Abwasser- und Trinkwasseranlagen und Regenwasserbewirtschaftung. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, die bis zu 5 Jahre zurückliegen;
— Erfahrung mit Planungen im klassifizierten Straßenbau (Los 2);
— Nachweis Grundkenntnisse im konstruktiven Ingenieurbau (Studium).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen (je Los) in den vergangenen 3 Jahren. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, die bis...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen (je Los) in den vergangenen 3 Jahren. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, die bis zu 5 Jahre zurückliegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Grundlage der Auftragsausführung ist der in den Vergabeunterlagen enthaltene Entwurf eines Planungsvertrages.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDJBX
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠
Quelle: OJS 2020/S 175-422907 (2020-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Industriepark Region Trier (IRT) hat die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des Industrieparks auf der...”
Kurze Beschreibung
Der Industriepark Region Trier (IRT) hat die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des Industrieparks auf der Gemarkung Hetzerath, sowie für die Verlegung der Landesstraße L141 vergeben.
Zu den beauftragten Ingenieurleistungen zählen Verkehrsanlagen, Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Löschwasserbevorratung.
Der Auftrag wurde in 2 Fachlosen vergeben.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 386108.37
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 560395.44
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Aufgabe wird definiert durch Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 3 HOAI (2013):
1. Objektplanung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Aufgabe wird definiert durch Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 3 HOAI (2013):
1. Objektplanung Wasserversorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II;
2. Objektplanung Löschwasserbevorratung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II;
3. Objektplanung Abwasserentsorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III;
4. Objektplanung Regenwasserbewirtschaftung LPH 1-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III.
Zuzüglich besonderer Leistungen:
— Örtliche Bauüberwachung,
— Nebenkosten,
— Leitungskoordinierung,
— Bodenmanagement,
— Planungsbegleitende Vermessung,
— Bauausführungsvermessung,
— Bestandsdatenabgabe der Ing-Bauwerke sowie
— Zeithonorare.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualifikation, Organisation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, unterschieden nach Projektleitung und Projektmitarbeitern”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Sicherstellung der Verfügbarkeit vor Ort während der Bauphasen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 45
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Aufgabe wird definiert durch Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 3 HOAI (2013):
1. Objektplanung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Aufgabe wird definiert durch Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 3 HOAI (2013):
1. Objektplanung Wasserversorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II;
2. Objektplanung Löschwasserbevorratung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II;
3. Objektplanung Abwasserentsorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III;
4. Objektplanung Regenwasserbewirtschaftung LPH 1-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III.
Zuzüglich besonderer Leistungen:
— Örtliche Bauüberwachung,
— Nebenkosten,
— Leitungskoordinierung,
— Bodenmanagement,
— Planungsbegleitende Vermessung,
— Bauausführungsvermessung,
— Bestandsdatenabgabe der Ing-Bauwerke sowie
— Zeithonorare.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 45 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 175-422907
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: E-1/20
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Ingenieur- und Planungsleistungen Ingenieurbauwerke innere Erschließung des Erweiterungsgebietes”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Boxleitner beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Am Wissenschaftspark, 10
Postort: Trier
Postleitzahl: 54296
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 140474.41
Höchstes Angebot: 202265.61
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Ingenieur- und Planungsleistungen Verkehrsanlagen innere Erschließung und Verlegung L 141 sowie Ingenieurbauwerke hierzu” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 245633.96
Höchstes Angebot: 367324.85
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDVMS
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften,die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 030-074351 (2021-02-08)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Industriepark Region Trier (IRT) hat mit Zuschlag vom 12.1.2021 die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des...”
Kurze Beschreibung
Der Industriepark Region Trier (IRT) hat mit Zuschlag vom 12.1.2021 die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des Industrieparks auf der Gemarkung Hetzerath, sowie für die Verlegung der Landesstraße L141 nach EU-weitem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Zu den zu beauftragenden Ingenieurleistungen zählten Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, insbesondere Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Löschwasserbevorratung. Der Auftrag wurde in 2 Fachlosen vergeben. Auf die angegebene, vorangegangene Bekanntmachung wird verwiesen.
Die Beauftragung im zweiten Fachlos muss aufgrund von Änderungen der übergeordneten Planungen kurzfristig um weitere Planungsleistungen nach §§ 41 ff., 51 ff. HOAI erweitert werden.
Erweiterung des bestehenden Planungsauftrags in Bezug auf die Tragwerksplanung gem. § 51 ff. HOAI sowie in Bezug auf die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff. HOAI für die aufgrund der Änderung der übergeordneten Planungen erforderlich gewordenen Änderungen im Zuge der zu verlegenden L141 (zusätzliche Bauwerke BW 1, BW 2 und BW 3)
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Nach Auffassung des Auftraggebers liegt eine wesentliche Auftragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB nicht vor. Bereits die ursprüngliche Ausschreibung...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Nach Auffassung des Auftraggebers liegt eine wesentliche Auftragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB nicht vor. Bereits die ursprüngliche Ausschreibung sah die Erbringung sämtlicher für den Projekterfolg erforderlicher Planungsleistungen vor.
Die vorgesehene Erweiterung des Planungsauftrags während der Vertragslaufzeit kann dessen unbeschadet ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB erfüllt sind. Die zusätzlich benötigten Planungsleistungen sind für die Umsetzung der Ziele des ursprünglich abgeschlossenen Planungsvertrages erforderlich geworden, weil sich die übergeordneten Planungen geändert haben. Das zuständige Autobahnamt verlangt nachträglich eine von den ursprünglichen Planungen abweichende Trassenführung. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Zudem ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Durch die Änderung verändert sich auch der Gesamtcharakter des Planungsvertrages nicht, der weiterhin die Erbringung der zur Verlegung der L 141 erforderlichen Planungsleistungen zum Gegenstand hat und lediglich einzelne nachträglich zusätzlich erforderlich gewordene Leistungen ergänzt.
Der Wert der vorgesehenen Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % der Auftragssumme des ursprünglichen Auftrags.
Die gegenständlichen Leistungen sind nicht von dem Hauptauftrag abtrennbar. Es handelt sich um ergänzende Leistungen innerhalb des technisch-wirtschaftlichen Zusammenhangs der bereits beauftragten Leistungen, die zwingend vom selben Unternehmen ausgeführt werden müssen. Die zu erbringenden Leistungen knüpfen unmittelbar an die ursprünglich beauftragten Planungsleistungen an und zeitigen mit diesen ausgeprägte Wechselwirkungen. Dadurch ist auch die Gewährleistung für die entstehende Planung technisch-wirtschaftlich nicht trennbar. Das parallele Tätigwerden mehrerer Planer/Dienstleister würde zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten bei Gewährleistungsfällen führen und damit gravierende weitere rechtliche und finanzielle Risiken verursachen. Ebenfalls würde eine Aufteilung der Leistung zu erheblichen Mehrkosten führen, da die Nachtragssumme im Verhältnis zu den hohen Anforderungen an die Ausführung der Arbeiten gering ist.
Das Ingenieurbüro Boxleitner ist aufgrund EU-weiter Ausschreibung mit der Planung der gesamten, einheitlichen Verkehrsanlage „Verlegung L 141“ beauftragt und verfügt insoweit über speziellen Kenntnisse über die Besonderheiten der Bauweise und des Standorts. Der Projektplan könnte zudem bei erneuter Ausschreibung von Teilplanungsleistungen nicht mehr eingehalten werden. Eine schnelle Bearbeitung der Objekt- und Tragwerksplanung für die Bauleistungen ist wegen des kurz bevorstehenden Baubeginns entscheidend.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-20 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Entscheidung über die geplante Auftragserweiterung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren wird gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag eingeleitet.
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren wird gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag eingeleitet.
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Der Nachprüfungsantrag muss also innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 143-381256 (2021-07-22)