Ingenieur- und Planungsleistungen Erweiterung Zweckverband Industriepark Region Trier

Zweckverband Industriepark Region Trier

Der Industriepark Region Trier (IRT) beabsichtigt die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des Industrieparks auf der Gemarkung Hetzerath, sowie für die Verlegung der Landesstraße L141 zu vergeben.
Zu den zu beauftragenden Ingenieurleistungen zählen Verkehrsanlagen, Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Löschwasserbevorratung.
Der Auftrag wird in 2 Fachlosen vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-04 Auftragsbekanntmachung
2021-02-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-07-22 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: E-1/20
Kurze Beschreibung:
Der Industriepark Region Trier (IRT) beabsichtigt die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des Industrieparks auf der Gemarkung Hetzerath, sowie für die Verlegung der Landesstraße L141 zu vergeben. Zu den zu beauftragenden Ingenieurleistungen zählen Verkehrsanlagen, Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Löschwasserbevorratung. Der Auftrag wird in 2 Fachlosen vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Industriepark Region Trier
Postanschrift: Europa-Allee 1
Postleitzahl: 54343
Postort: Föhren
Kontakt
Internetadresse: http://www.i-r-t.de 🌏
E-Mail: rmueller@i-r-t.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMDJBX/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMDJBX 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-09 📅
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 175-422907
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDJBX

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Industriepark Region Trier (IRT) beabsichtigt die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des Industrieparks auf der Gemarkung Hetzerath, sowie für die Verlegung der Landesstraße L141 zu vergeben.
Zu den zu beauftragenden Ingenieurleistungen zählen Verkehrsanlagen, Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Löschwasserbevorratung.
Der Auftrag wird in 2 Fachlosen vergeben.
Bezeichnung des Loses: Ingenieur- und Planungsleistungen Ingenieurbauwerke innere Erschließung des Erweiterungsgebiets
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Aufgabe wird definiert durch Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 3 HOAI (2013).
1. Objektplanung Wasserversorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II,
2. Objektplanung Löschwasserbevorratung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II,
3. Objektplanung Abwasserentsorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III,
4. Objektplanung Regenwasserbewirtschaftung LPH 1-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III,
Zuzüglich besonderer Leistungen:
— Örtliche Bauüberwachung;
— Nebenkosten;
— Leitungskoordinierung;
— Bodenmanagement;
— Planungsbegleitende Vermessung;
— Bauausführungsvermessung;
— Bestandsdatenabgabe der Ing-Bauwerke;
— Sowie Zeithonorare.
Beschreibung der Optionen:
Beauftragungen besonderer Leistungen nach HOAI gemäß des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsentwurfs.
Bezeichnung des Loses: Ingenieur- und Planungsleistungen Verkehrsanlagen innere Erschließung und Verlegung L 141 sowie Ingenieurbauwerke hierzu
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Aufgabe wird definiert durch Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4 HOAI (2013).
1. Objektplanung Verkehrsanlagen innere Erschließung: LPH 1, 3, 4-9; §§ 45 ff.HOAI; HZ III
2. Objektplanung Verkehrsanlagen Verlegung L141: LPH 1, 3, 4-9; §§ 45 ff.HOAI; HZ III
3. Objektplanung Regenwasserbewirtschaftung LPH 1-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III
— Mastsicherung;
— Verkehrsleitplanung während der Bauausführung;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zweckverband Industriepark Region Trier
Europa-Allee 1
54343 Föhren
Der Sitz des Auftraggebers ist Föhren. Das Erweiterungsgebiet befindet sich auf der Gemarkung Hetzerath.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis durch Eigenerklärung:
— Nachweis der Planvorlageberechtigung, auch nach § 103 LWG Rheinland-Pfalz, ggf. Mitgliedschaft in der Architekten- und Ingenieurkammer. Ausländische Bewerber/Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen;
— Bietergemeinschaften sind zugelassen, die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen. – Mehrfachbewerbungen (für mehrere Bieter) werden ausgeschlossen.
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Mindeststandards:
Nachweis durch Eigenerklärung:
— Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden je Schadensfall i.H.v. 3,0 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden i.H.v. 1,5 Mio. EUR.
Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird.
— Mittlerer jährlicher Gesamtumsatz, bezogen auf vergleichbare Tätigkeiten in den betreffenden Fachdisziplinen mindestens:
—— Verkehrsanlagen (Los 2): 400 000 EUR im Mittel der Jahre 2017-2019;
—— Ingenieurbauwerke Abwasser: 200 000 EUR im Mittel der Jahre 2017-2019;
—— Ingenieurbauwerke Regenwasser: 200 000 EUR im Mittel der Jahre 2017-2019;
—— Ingenieurbauwerke Wasserversorgung: 100 000 EUR im Mittel der Jahre 2017-2019.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis durch Eigenerklärung:
— Referenzen bereits erbrachter Planungsleistungen in den letzten 3 Jahren für realisiert Bauaufgaben im Sinne der Ausschreibung, je Los z. B. Verkehrsanlagen, Abwasser- und Trinkwasseranlagen und Regenwasserbewirtschaftung. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, die bis zu 5 Jahre zurückliegen;
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— Erfahrung mit Planungen im klassifizierten Straßenbau (Los 2);
— Nachweis Grundkenntnisse im konstruktiven Ingenieurbau (Studium).
Mindeststandards:
— Mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen (je Los) in den vergangenen 3 Jahren. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, die bis zu 5 Jahre zurückliegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Auftragsausführung ist der in den Vergabeunterlagen enthaltene Entwurf eines Planungsvertrages.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.i-r-t.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMDJBX/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 175-422907 (2020-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Industriepark Region Trier (IRT) hat die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des Industrieparks auf der Gemarkung Hetzerath, sowie für die Verlegung der Landesstraße L141 vergeben. Zu den beauftragten Ingenieurleistungen zählen Verkehrsanlagen, Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Löschwasserbevorratung. Der Auftrag wurde in 2 Fachlosen vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 030-074351
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 175-422907
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDVMS

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Industriepark Region Trier (IRT) hat die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des Industrieparks auf der Gemarkung Hetzerath, sowie für die Verlegung der Landesstraße L141 vergeben.
Zu den beauftragten Ingenieurleistungen zählen Verkehrsanlagen, Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Löschwasserbevorratung.
Der Auftrag wurde in 2 Fachlosen vergeben.
Die Aufgabe wird definiert durch Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 3 HOAI (2013):
1. Objektplanung Wasserversorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II;
2. Objektplanung Löschwasserbevorratung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II;
3. Objektplanung Abwasserentsorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III;
4. Objektplanung Regenwasserbewirtschaftung LPH 1-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III.
— Örtliche Bauüberwachung,
— Nebenkosten,
— Leitungskoordinierung,
— Bodenmanagement,
— Planungsbegleitende Vermessung,
— Bauausführungsvermessung,
— Bestandsdatenabgabe der Ing-Bauwerke sowie
— Zeithonorare.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation, Organisation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, unterschieden nach Projektleitung und Projektmitarbeitern
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Sicherstellung der Verfügbarkeit vor Ort während der Bauphasen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 45
45 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-12 📅
Name: Boxleitner beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Am Wissenschaftspark, 10
Postort: Trier
Postleitzahl: 54296
Land: Deutschland 🇩🇪
Trier, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften,die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
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Quelle: OJS 2021/S 030-074351 (2021-02-08)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Industriepark Region Trier (IRT) hat mit Zuschlag vom 12.1.2021 die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des Industrieparks auf der Gemarkung Hetzerath, sowie für die Verlegung der Landesstraße L141 nach EU-weitem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Zu den zu beauftragenden Ingenieurleistungen zählten Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, insbesondere Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Löschwasserbevorratung. Der Auftrag wurde in 2 Fachlosen vergeben. Auf die angegebene, vorangegangene Bekanntmachung wird verwiesen. Die Beauftragung im zweiten Fachlos muss aufgrund von Änderungen der übergeordneten Planungen kurzfristig um weitere Planungsleistungen nach §§ 41 ff., 51 ff. HOAI erweitert werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 143-381256
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Entscheidung über die geplante Auftragserweiterung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss. Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Industriepark Region Trier (IRT) hat mit Zuschlag vom 12.1.2021 die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des Industrieparks auf der Gemarkung Hetzerath, sowie für die Verlegung der Landesstraße L141 nach EU-weitem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Zu den zu beauftragenden Ingenieurleistungen zählten Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, insbesondere Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Löschwasserbevorratung. Der Auftrag wurde in 2 Fachlosen vergeben. Auf die angegebene, vorangegangene Bekanntmachung wird verwiesen.
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Die Beauftragung im zweiten Fachlos muss aufgrund von Änderungen der übergeordneten Planungen kurzfristig um weitere Planungsleistungen nach §§ 41 ff., 51 ff. HOAI erweitert werden.
Erweiterung des bestehenden Planungsauftrags in Bezug auf die Tragwerksplanung gem. § 51 ff. HOAI sowie in Bezug auf die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff. HOAI für die aufgrund der Änderung der übergeordneten Planungen erforderlich gewordenen Änderungen im Zuge der zu verlegenden L141 (zusätzliche Bauwerke BW 1, BW 2 und BW 3)
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-20 📅
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Entscheidung über die geplante Auftragserweiterung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
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Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren wird gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag eingeleitet.
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Der Nachprüfungsantrag muss also innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 143-381256 (2021-07-22)