Die Ferropolis Industriekultur gGmbH beabsichtigt an zwei denkmalgeschützten Tagebaugroßgeräten bauliche Veränderungen und Instandsetzungsarbeiten, um eine denkmalgerechte touristische Nutzung zu ermöglichen. Dafür sollen an den Absetzern 1022 „Gemini“ und 1025 „Medusa“ die Maschinenhäuser für eine touristische Nutzung saniert und ihr Dach begehbar gemacht werden. Der Absetzer 1025 „Medusa“ soll darüber hinaus mit einem Aufzug barrierefrei erschlossen werden, um Menschen mit Handicap den Zugang zu ermöglichen. Im Außenbereich muss eine Zuwegung zum Aufzug am Absetzer 1025 geplant werden.
An beiden Großgeräten sind zur Gewährleistung der Standsicherheit die Schwellenbereiche zu sanieren. Dafür sind Kenntnisse der Hebetechniken an Tagebaugroßgeräten unbedingte Voraussetzung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ingenieurbau (Stahl)
Ferro1/2020
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Ferropolis Industriekultur gGmbH beabsichtigt an zwei denkmalgeschützten Tagebaugroßgeräten bauliche Veränderungen und Instandsetzungsarbeiten, um eine...”
Kurze Beschreibung
Die Ferropolis Industriekultur gGmbH beabsichtigt an zwei denkmalgeschützten Tagebaugroßgeräten bauliche Veränderungen und Instandsetzungsarbeiten, um eine denkmalgerechte touristische Nutzung zu ermöglichen. Dafür sollen an den Absetzern 1022 „Gemini“ und 1025 „Medusa“ die Maschinenhäuser für eine touristische Nutzung saniert und ihr Dach begehbar gemacht werden. Der Absetzer 1025 „Medusa“ soll darüber hinaus mit einem Aufzug barrierefrei erschlossen werden, um Menschen mit Handicap den Zugang zu ermöglichen. Im Außenbereich muss eine Zuwegung zum Aufzug am Absetzer 1025 geplant werden.
An beiden Großgeräten sind zur Gewährleistung der Standsicherheit die Schwellenbereiche zu sanieren. Dafür sind Kenntnisse der Hebetechniken an Tagebaugroßgeräten unbedingte Voraussetzung.
1️⃣
Ort der Leistung: Wittenberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ferropolis, Denkmal für Industriedenkmal
Ferropolisstraße 1
06773 Gräfenhainichen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung von Ingenieurbauwerken (Schwerer Stahlbau)
(§§ 41-43 HOAI, Anlage 12; Honorarzone III)
Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen umfassen...”
Beschreibung der Beschaffung
Planung von Ingenieurbauwerken (Schwerer Stahlbau)
(§§ 41-43 HOAI, Anlage 12; Honorarzone III)
Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen umfassen folgende Planungsleistungen: Planung von Ingenieurbauwerken (Schwerer Stahlbau) in den Leistungsphasen 1-8 (optional LP 9), Leistungsinhalt sind die Grundleistungen gemäß Anlage 12.1. HOAI
Stufenweise Vergabe Leistungsphasen 1 bis 9: Stufe 1: LP 1-3, Stufe 2: LP 4-8; Stufe 3: LP 9
Besondere Leistungen: Planung der Zuwegung im Außenbereich, Örtliche Bauüberwachung, Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-20 📅
Datum des Endes: 2020-12-01 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Die Baumaßnahme wird aus Mitteln des EFRE im Rahmen von CLLD finanziert
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Berufsstand,
— Haftpflichtversicherung,
— Handelsregisterauszug,
— Referenzen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzblatt 1: Eigenerklärung 1. Referenz für eine Planung Schwerer Stahlbau für Tagebaugroßgeräte oder vergleichbare Ingenieurbauwerke im Zeitraum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzblatt 1: Eigenerklärung 1. Referenz für eine Planung Schwerer Stahlbau für Tagebaugroßgeräte oder vergleichbare Ingenieurbauwerke im Zeitraum zwischen 1.1.2010 und dem 29.2.2020,
— Referenzblatt 2: Eigenerklärung 2. Referenz für einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit TGL-Vorschriften der ehemaligen DDR und der DIN 18800 bis zur Einführung der DIN EN 1090 im Schweren Stahlbau,
— Referenzblatt 3: Eigenerklärung 1. Referenz für Kenntnisse über Hebetechniken für Tagebaugroßgeräte oder vergleichbare Ingenieurbauwerke,
— Projektteam,
— Mitarbeiterzahl.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen.
Ist die Berufsbezeichnung „Architekt" oder „Ingenieur" in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung (unter Berücksichtigung des EUGH-Urteils). Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-30
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“SALEG
Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Turmschanzenstraße 26
39114 Magdeburg”
“1) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in Formblättern abgefordert und sind nicht separat zu...”
1) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in Formblättern abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter können als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Die Formblätter sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen.
Unterlagen die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert;
2) Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren;
3) Etwaige Fragen zum Angebot sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3) – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar;
4) Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Kosten für die Angebotserstellung sowie ggf. die Teilnahme an Aufklärungsgesprächen bei der Stadt Bernburg werden nicht erstattet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5140📞
Fax: +49 345-5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 044-104131 (2020-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Ferropolis Industriekultur gGmbH beabsichtigt an 2 denkmalgeschützten Tagebaugroßgeräten bauliche Veränderungen und Instandsetzungsarbeiten, um eine...”
Kurze Beschreibung
Die Ferropolis Industriekultur gGmbH beabsichtigt an 2 denkmalgeschützten Tagebaugroßgeräten bauliche Veränderungen und Instandsetzungsarbeiten, um eine denkmalgerechte touristische Nutzung zu ermöglichen. Dafür sollen an den Absetzern 1022 „Gemini“ und 1025 „Medusa“ die Maschinenhäuser für eine touristische Nutzung saniert und ihr Dach begehbar gemacht werden. Der Absetzer 1025 „Medusa“ soll darüber hinaus mit einem Aufzug barrierefrei erschlossen werden, um Menschen mit Handicap den Zugang zu ermöglichen. Im Außenbereich muss eine Zuwegung zum Aufzug am Absetzer 1025 geplant werden.
An beiden Großgeräten sind zur Gewährleistung der Standsicherheit die Schwellenbereiche zu sanieren. Dafür sind Kenntnisse der Hebetechniken an Tagebaugroßgeräten unbedingte Voraussetzung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 96524.60 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 044-104131
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Ferro1/2020
Titel: Ingenieurbau (Stahl)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BIP-Ingenieurbüro T. Reinknecht
Postanschrift: Baumeisterallee 32-36
Postort: Zwenkau
Postleitzahl: 04442
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 74292.12 💰
“1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in Formblättern abgefordert und sind nicht separat zu erklären/...”
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in Formblättern abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben. Die Formblätter können als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Die Formblätter sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen.
Unterlagen die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert,
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren,
3. Etwaige Fragen zum Angebot sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3) – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar,
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Kosten für die Angebotserstellung sowie ggf. die Teilnahme an Aufklärungsgesprächen bei der Stadt Bernburg werden nicht erstattet.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 112-272354 (2020-06-09)