Freiberufliche Leistungen Planung/Sicherung/Verwahrung eines Tagesbruchs auf ehemaligen Erzbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich Rechereche zur Klärung der bergbaulichen Situation, auf Anforderung des Auftraggebers optional: Bauüberwachung bei Sicherung/Verwahrung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-01.
Auftragsbekanntmachung (2020-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Kurze Beschreibung:
“Freiberufliche Leistungen Planung/Sicherung/Verwahrung eines Tagesbruchs auf ehemaligen Erzbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich Rechereche zur...”
Kurze Beschreibung
Freiberufliche Leistungen Planung/Sicherung/Verwahrung eines Tagesbruchs auf ehemaligen Erzbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich Rechereche zur Klärung der bergbaulichen Situation, auf Anforderung des Auftraggebers optional: Bauüberwachung bei Sicherung/Verwahrung.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de🌏
E-Mail: vergabestelle@oba.sachsen.de📧
URL der Dokumente: http://www.oba.sachsen.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-03 📅
Datum des Beginns: 2020-08-02 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 127-310783
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
“Der beabsichtigte Auftrag fällt wegen Unterschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes nach der RL 2014/24 bzw. nach § 106 GWB nicht unter die RL 2014/24....”
Der beabsichtigte Auftrag fällt wegen Unterschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes nach der RL 2014/24 bzw. nach § 106 GWB nicht unter die RL 2014/24. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig wegen vermuteter Binnenmarktrelevanz der Leistungen. Deshalb ist auch kein Nachprüfungsverfahren möglich.
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Quelle: OJS 2020/S 127-310783 (2020-07-01)