Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Auswahlkriterien sind dabei:
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit [Gewichtung insgesamt: 40 %]:
Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel [Gewichtung 20 %]: 1 Punkt ab 1,5 Mio. EUR, 2 Punkte ab 2. Mio. EUR, 3 Punkte ab 2,5 Mio. EUR, 4 Punkte ab 3 Mio. EUR, 5 Punkte ab 3,5 Mio. EUR netto.
Umsatz (netto) im Bereich des ausgeschriebenen Aufgabenbereichs der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel:
(i) Für den Umsatz im Bereich Objektplanung für Ingenieurbauwerke für Kanalbaumaßnahmen (Leistungsphase 8 bis 9) gilt [Gewichtung: 10 %]: 1 Punkt ab 120 000 EUR, 2 Punkte ab 160 000 EUR, 3 Punkte ab 200 000 EUR, 4 Punkte ab 240 000 EUR, 5 Punkte ab 280 000 EUR.
(ii) Für den Umsatz (netto) im Bereich örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistungen der Leistungsphase 8) für Ingenieurbauwerke für Kanalbaumaßnahmen gilt [Gewichtung: 10 %]: 1 Punkt ab 400 000 EUR, 2 Punkte ab 500 000 EUR, 3 Punkte ab 600 000 EUR, 4 Punkte ab 700 000 EUR, 5 Punkte ab 800 000 EUR.
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit [Gewichtung insgesamt: 60 %]:
Es wird die durchschnittliche Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte bewertet [Gewichtung: 5 %]: 1 Punkt bei mind.10 Beschäftigten, 2 Punkte für mind. 20 Beschäftigte, 3 Punkte für mind. 30 Beschäftigte, 4 Punkte für mind. 40 Beschäftigte, 5 Punkte für mind. 50 Beschäftigte).
Es wird die Anzahl der eingereichten Unternehmensreferenzen bewertet. Pro eingereichte Unternehmensreferenz der Kategorien:
(i) Herstellung Kanäle mit Vortriebsverfahren [Gewichtung: 7,5 %],
(ii) Herstellung Baugrube mittels überschnittener Bohrpfahlwand [Gewichtung: 7,5 %].
Wird ein (1) Punkt vergeben, soweit sie die in Ziffer III.1.3) genannten Anforderungen erfüllen. (2 Referenzen = 2 Punkte, 3 Referenzen = 3 Punkte, 4 Referenzen = 4 Punkte, 5 Referenzen = 5 Punkte).
Es wird die Anzahl der eingereichten persönlichen Referenzen des Bauoberleiters bewertet. Pro eingereichte Referenz der Kategorien:
(i) Herstellung Kanäle mit Vortriebsverfahren [Gewichtung: 7,5 %],
(ii) Herstellung Baugrube mittels überschnittener Bohrpfahlwand [Gewichtung: 7,5 %].
Wird ein (1) Punkt vergeben, soweit sie die in Ziffer III.1.3) genannten Anforderungen erfüllen. (2 Referenzen = 2 Punkte, 3 Referenzen = 3 Punkte, 4 Referenzen = 4 Punkte, 5 Referenzen = 5 Punkte).
Es wird die Anzahl der eingereichten persönlichen Referenzen der örtlichen Bauüberwachung bewertet. Pro eingereichte Referenz der Kategorie:
(i) Herstellung Kanäle mit Vortriebsverfahren [Gewichtung: 10 %],
(ii) Herstellung Baugrube mittels überschnittener Bohrpfahlwand [Gewichtung: 10 %],
(iiI)Verlegung leckageüberwachter Druckrohrleitungen [Gewichtung: 5 %].
Wird ein (1) Punkt vergeben, soweit sie die in Ziffer III.1.3) genannten Anforderungen erfüllen. (2 Referenzen = 2 Punkte, 3 Referenzen = 3 Punkte, 4 Referenzen = 4 Punkte, 5 Referenzen = 5 Punkte).
Die vorgenannten Kriterien werden anhand der dargelegten Skala von 0-5 Punkten bewertet. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn der Bewerber höhere Anforderungen erfüllen könnte.
Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bewertung wird sodann mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert. Daraus ergeben sich die für das jeweilige Kriterium erzielten Leistungspunkte.
Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktgleichstand des Rangs 5 qualifizieren sich 6 Unternehmen. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid.