Beschreibung der Beschaffung
Die bestehende Eisenbahnbrücke der zweigleisigen und elektrifizierten Bahnstrecke 4930 (Waiblingen – Schwäbisch Hall Hessental) bei km 17.771 muss aufgrund des Ausbaus der B14 ersetzt werden. In der Planfeststellung ist die neue Brücke als BW 20 gekennzeichnet. Es ist ein Bereich von rund 67m zu überbrücken.
Die parallel vorgesehene Eisenbahnbrücke BW21 der Bahnstrecke 4931 (Backnang – Kornwestheim) ist nicht Teil dieses Planungsauftrages. Diese Brücke ist bereits in Planung und wird vorher erstellt.
Vorgesehen ist eine Stahlbeton-/Spannbetonbrücke (Vorgespannter Überbau/Sprengwerk/Schrägstielrahmen) mit beidseitig außenliegenden Randwegen und Kabeltrassen. Auf der Westseite ist eine Tiefgründung, auf der Ostseite eine Flachgründung auf Fels vorgesehen. Für die Erstellung sind Baugrubenverbauten mit Freibord bis 10 m notwendig. Aus der Erstellung des BW21 wird Verbau vorhanden sein, der eingebunden werden muss. Kabelkanäle (voraussichtlich Größe 3) sind beidseits vorzusehen. Der Entgleisungsschutz muss in der Konstruktion der Brücke untergebracht werden. Die Strecke wird im Mischbetrieb gefahren, also auch Schwerlastverkehr.
Alle Berechnungen, Wahl der Materialien, Bauverfahren im Bau- und Endzustand müssen nach dem Regelwerk der DB erstellt werden, so dass nur für die Weichen und den Entgleisungsschutz UiG/ZiE erforderlich werden.
Aufgrund der großen Spannweite der neuen Brücke wird die bestehende Weiche 3 künftig auf der neuen Brücke liegen und ist daher im Zuge der Maßnahme zu erneuern. Die Weiche 4 im Anschlussbereich muss ebenfalls erneuert werden. Für beide Weichen ist ein gleisgeometrisches Projekt zu erstellen. Es sind Weichenskizzen zu erstellen die als Grundlage der Weichenbestellung dienen.
Die Umplanung der Oberleitung wird gesondert vergeben. Allerdings sind 4 Standorte für Masten der Oberleitung (nach Vorgabe Planung Oberleitung) auf der Brücke konstruktiv einzubinden. Die Sicherung der OLA-Masten bzw. deren Anpassung an das Brückenbauwerk ist Teil der Brückenplanung.
Die Baugrube im Bahndamm zum Einschub der Widerlager erfordert die Sicherung des Bahndammes der Strecke 4931 in unmittelbarer Nachbarschaft. Das Verfahren ist so zu planen, dass der Verkehr auf dieser Strecke nicht erschwert oder behindert wird.
In der Entwurfsplanung ist ein CSM-Verfahren durchzuführen.
Die Straßenplanung der B14 ist nicht Teil der Planungsaufgabe. Allerdings sind die Planungen zu koordinieren.
Die Maßnahme ist nach dem EkrG in §12.2 einzustufen. Es sind 2 Fiktiventwürfe und ein Realentwurf mit dem Kostenteiler im Rahmen der Entwurfsplanung erforderlich. Auf Basis der Kostenberechnung ist ein vorläufiger Vorteilsausgleich zu berechnen.
Die Unterlagen zur Eisenbahnkreuzungsvereinbarung sind zu erstellen, die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung wird vom AG gesondert beauftragt.
Der zeitliche Ablauf der Maßnahme ist bisher wie folgt vorgesehen:
— Beginn Planung November 2020,
— Abfrage der Anforderungen der DB auf Basis erster Planunterlagen bis Ende 2020,
— Einleiten UIG bis Ende März 2021,
— Fertigstellung Entwurf bis Ende August 2021,
— Genehmigung Planung durch DB und BMVI bis Ende Dezember 2021,
— Vorbereitung der Bauausschreibung ab Januar 2022,
— Veröffentlichung Bauausschreibung bis Ende März 2022,
— Bauvergabe Ende März 2023,
— Ausführungsplanung, Prüfung/Freigabe,
— Baubeginn Anfang Januar 2024,
— Erstellung neue Brücke parallel zum Bestand,
— In Sperrpause von 14 Wochen (in den Sommerferien 2025).
—— Abriss alte Brücke,
—— Voraushub,
—— Verbauten/Vollaushub,
—— Einschieben neue Brücke,
—— Herstellung Bahndamm,
—— Ausrüstungsgewerke (Gleise, Weichen, Verkabelung etc.),
—— Inbetriebnahme,
—— Restverfüllung,
—— Rückbau Baustelle,
—— Wiederherstellung Umfeld,
— Fertigstellung der Baumaßnahmen Frühjahr 2026,
— Abschluss des Projekts – Fertigstellung Abrechnung, Dokumentation etc. bis Ende 2026.
Die Überlegung von Bauwerksvarianten ist ausdrücklich erwünscht. Die vorgesehene Sperrpause ist angemeldet und daher fix.