Freiberufliche Leistungen zur Bauüberwachung einschließlich baubegleitender Planung, Vermessung und ggf. anderen kleineren Ingenieurtechnischen Leistungen zur Sicherung und Verwahrung von Altbergbau ohne Rechtsnachfolger.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Kurze Beschreibung:
“Freiberufliche Leistungen zur Bauüberwachung einschließlich baubegleitender Planung, Vermessung und ggf. anderen kleineren Ingenieurtechnischen Leistungen...”
Kurze Beschreibung
Freiberufliche Leistungen zur Bauüberwachung einschließlich baubegleitender Planung, Vermessung und ggf. anderen kleineren Ingenieurtechnischen Leistungen zur Sicherung und Verwahrung von Altbergbau ohne Rechtsnachfolger.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de🌏
E-Mail: vergabestelle@oba.sachsen.de📧
URL der Dokumente: http://www.oba.sachsen.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-17 📅
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 054-128749
ABl. S-Ausgabe: 54
Zusätzliche Informationen
“Der in Aussicht stehenden Auftrag unterschreitet den Schwellenwert nach § 106 GWB und unterfällt damit nicht der RL 2014/24. Die Bekanntmachung erfolgt...”
Der in Aussicht stehenden Auftrag unterschreitet den Schwellenwert nach § 106 GWB und unterfällt damit nicht der RL 2014/24. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig wegen vermuteter Binnenmarktrelevanz. In der Folge ist auch kein Nachprüfungsverfahren möglich.
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Quelle: OJS 2020/S 054-128749 (2020-03-13)