Ingenieurleistungen „Tagesbrüche im innerörtlichen Bereich“ Burgharstsweg und Neue Straße (abseits) in Pobershau

Sächsisches Oberbergamt

Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz, Gegenstand: Freiberufliche Leistungen Planung Sicherung/Verwahrung von Tagesbrüchen auf Altbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich Recherche zur Klärung der bergbaulichen Situation mit Feldarbeiten (Rammsondierung), auf Anforderung des Auftraggebers optional: Bauüberwachung bei Sicherung/Verwahrung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Kurze Beschreibung:
Information zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz, Gegenstand: Freiberufliche Leistungen Planung Sicherung/Verwahrung von Tagesbrüchen auf Altbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich Recherche zur Klärung der bergbaulichen Situation mit Feldarbeiten (Rammsondierung), auf Anforderung des Auftraggebers optional: Bauüberwachung bei Sicherung/Verwahrung.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@oba.sachsen.de 📧
URL der Dokumente: http://www.oba.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-20 📅
Datum des Beginns: 2020-03-15 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 036-085157
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Der beabsichtigte Auftrag fällt wegen Unterschreiten des Schwellenwertes nicht unter die Richtlinie 2014/24. Die Bekanntmachung erfolgt wegen möglicher Binnenmarktrelevanz freiwillig. Deshalb ist auch kein Nachprüfungsverfahren möglich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen: Nach Anforderung Auftraggeber
Zusätzliche Informationen:
Der beabsichtigte Auftrag fällt wegen Unterschreiten des Schwellenwertes nicht unter die Richtlinie 2014/24. Die Bekanntmachung erfolgt wegen möglicher Binnenmarktrelevanz freiwillig. Deshalb ist auch kein Nachprüfungsverfahren möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Marienberg, OT Pobershau

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.oba.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: www.oba.sachsen.de 🌏
URL der Dokumente: www.oba.sachsen.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Internetadresse: www.oba.sachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 036-085157 (2020-02-17)