Der Markt Schnaittach beabsichtigt als Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung nach näherer Maßgabe des Bayerischen Wassergesetzes die Umstrukturierung der Entsorgung seines Abwassers. Bisher wird das Abwasser über eine Teichkläranlage in Hormersdorf entsorgt. Die Ertüchtigung der bestehenden Kläranlage ist nach bisherigem Kenntnisstand nicht mehr wirtschaftlich. Das entsprechende Wasserrecht ist ausgelaufen. In Zukunft soll das Abwasser zu der Kläranlage Neunkirchen am Sand des Zweckverbands zur Abwasserentsorgung im Schnaittachtal umgeleitet werden. Benötigt werden hierfür Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke sowie der zugehörigen Technischen Ausrüstung (Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI) für 2 Objekte, nämlich eine Mischwasserbehandlungsanlage auf dem Gelände der bisherigen Kläranlage (unter Umständen einschließlich Rückbau oder Anpassung vorhandener Anlagenteile) sowie eine Pumpleitung von über 3 000 m Länge einschließlich Pumpwerk. Hinzu kommen Besondere Leistungen, insbesondere im Bereich der Bauüberwachung sowie im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln gemäß RZWas 2018. Aus förderrechtlichen Gründen muss die Pumpleitung bis 31.12.2021 fertig gestellt und abgerechnet sein, die Inbetriebnahme des Gesamtvorhabens ist für Juni 2022 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Der Markt Schnaittach beabsichtigt als Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung nach näherer Maßgabe des Bayerischen Wassergesetzes die Umstrukturierung der Entsorgung seines Abwassers. Bisher wird das Abwasser über eine Teichkläranlage in Hormersdorf entsorgt. Die Ertüchtigung der bestehenden Kläranlage ist nach bisherigem Kenntnisstand nicht mehr wirtschaftlich. Das entsprechende Wasserrecht ist ausgelaufen. In Zukunft soll das Abwasser zu der Kläranlage Neunkirchen am Sand des Zweckverbands zur Abwasserentsorgung im Schnaittachtal umgeleitet werden.
Benötigt werden hierfür Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke sowie der zugehörigen Technischen Ausrüstung (Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI) für 2 Objekte, nämlich eine Mischwasserbehandlungsanlage auf dem Gelände der bisherigen Kläranlage (unter Umständen einschließlich Rückbau oder Anpassung vorhandener Anlagenteile) sowie eine Pumpleitung von über 3 000 m Länge einschließlich Pumpwerk. Hinzu kommen Besondere Leistungen, insbesondere im Bereich der Bauüberwachung sowie im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln gemäß RZWas 2018. Aus förderrechtlichen Gründen muss die Pumpleitung bis 31.12.2021 fertig gestellt und abgerechnet sein, die Inbetriebnahme des Gesamtvorhabens ist für Juni 2022 vorgesehen.
Der Markt Schnaittach beabsichtigt als Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung nach näherer Maßgabe des Bayerischen Wassergesetzes die Umstrukturierung der Entsorgung seines Abwassers. Bisher wird das Abwasser über eine Teichkläranlage in Hormersdorf entsorgt. Die Ertüchtigung der bestehenden Kläranlage ist nach bisherigem Kenntnisstand nicht mehr wirtschaftlich. Das entsprechende Wasserrecht ist ausgelaufen. In Zukunft soll das Abwasser zu der Kläranlage Neunkirchen am Sand des Zweckverbands zur Abwasserentsorgung im Schnaittachtal umgeleitet werden.
Benötigt werden hierfür Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke sowie der zugehörigen Technischen Ausrüstung (Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI) für 2 Objekte, nämlich eine Mischwasserbehandlungsanlage auf dem Gelände der bisherigen Kläranlage (unter Umständen einschließlich Rückbau oder Anpassung vorhandener Anlagenteile) sowie eine Pumpleitung von über 3 000 m Länge einschließlich Pumpwerk. Hinzu kommen Besondere Leistungen, insbesondere im Bereich der Bauüberwachung sowie im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln gemäß RZWas 2018. Aus förderrechtlichen Gründen muss die Pumpleitung bis 31.12.2021 fertig gestellt und abgerechnet sein, die Inbetriebnahme des Gesamtvorhabens ist für Juni 2022 vorgesehen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-04 📅
Datum des Beginns: 2020-05-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 024-054051
ABl. S-Ausgabe: 24
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Markt Schnaittach beabsichtigt als Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung nach näherer Maßgabe des Bayerischen Wassergesetzes die Umstrukturierung der Entsorgung seines Abwassers. Bisher wird das Abwasser über eine Teichkläranlage in Hormersdorf entsorgt. Die Ertüchtigung der bestehenden Kläranlage ist nach bisherigem Kenntnisstand nicht mehr wirtschaftlich. Das entsprechende Wasserrecht ist ausgelaufen. In Zukunft soll das Abwasser zu der Kläranlage Neunkirchen am Sand des Zweckverbands zur Abwasserentsorgung im Schnaittachtal umgeleitet werden.
Der Markt Schnaittach beabsichtigt als Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung nach näherer Maßgabe des Bayerischen Wassergesetzes die Umstrukturierung der Entsorgung seines Abwassers. Bisher wird das Abwasser über eine Teichkläranlage in Hormersdorf entsorgt. Die Ertüchtigung der bestehenden Kläranlage ist nach bisherigem Kenntnisstand nicht mehr wirtschaftlich. Das entsprechende Wasserrecht ist ausgelaufen. In Zukunft soll das Abwasser zu der Kläranlage Neunkirchen am Sand des Zweckverbands zur Abwasserentsorgung im Schnaittachtal umgeleitet werden.
Benötigt werden hierfür Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke sowie der zugehörigen Technischen Ausrüstung (Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI) für 2 Objekte, nämlich eine Mischwasserbehandlungsanlage auf dem Gelände der bisherigen Kläranlage (unter Umständen einschließlich Rückbau oder Anpassung vorhandener Anlagenteile) sowie eine Pumpleitung von über 3 000 m Länge einschließlich Pumpwerk. Hinzu kommen Besondere Leistungen, insbesondere im Bereich der Bauüberwachung sowie im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln gemäß RZWas 2018. Aus förderrechtlichen Gründen muss die Pumpleitung bis 31.12.2021 fertig gestellt und abgerechnet sein, die Inbetriebnahme des Gesamtvorhabens ist für Juni 2022 vorgesehen.
Benötigt werden hierfür Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke sowie der zugehörigen Technischen Ausrüstung (Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI) für 2 Objekte, nämlich eine Mischwasserbehandlungsanlage auf dem Gelände der bisherigen Kläranlage (unter Umständen einschließlich Rückbau oder Anpassung vorhandener Anlagenteile) sowie eine Pumpleitung von über 3 000 m Länge einschließlich Pumpwerk. Hinzu kommen Besondere Leistungen, insbesondere im Bereich der Bauüberwachung sowie im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln gemäß RZWas 2018. Aus förderrechtlichen Gründen muss die Pumpleitung bis 31.12.2021 fertig gestellt und abgerechnet sein, die Inbetriebnahme des Gesamtvorhabens ist für Juni 2022 vorgesehen.
Die zu planende Errichtung von Abwasserbeseitigungsanlagen gliedert sich in folgende Bestandteile:
1) Mischwasserbehandlung auf dem Grundstück der jetzigen Kläranlage mit Neubau Rechen, Anpassung des bestehenden Regenüberlaufs und Neubau eines Regenrückhaltebeckens mit einem Volumen von ca. 130 m³; Sanierung bzw. Verrohrung eines ca. 2,2 km langen Abzugsgraben der im Bestand teilweise mit Betonsohlschalen ausgelegt ist. In diesem Rahmen Prüfung, ob und welche Anlagenbestandteile angepasst und erhalten werden können oder rückgebaut werden (vorhandene Elemente: Betriebsgebäude ca. 9,00 m x 3,00 m, Rotationstauchkörperanlage A = 75 m
1) Mischwasserbehandlung auf dem Grundstück der jetzigen Kläranlage mit Neubau Rechen, Anpassung des bestehenden Regenüberlaufs und Neubau eines Regenrückhaltebeckens mit einem Volumen von ca. 130 m³; Sanierung bzw. Verrohrung eines ca. 2,2 km langen Abzugsgraben der im Bestand teilweise mit Betonsohlschalen ausgelegt ist. In diesem Rahmen Prüfung, ob und welche Anlagenbestandteile angepasst und erhalten werden können oder rückgebaut werden (vorhandene Elemente: Betriebsgebäude ca. 9,00 m x 3,00 m, Rotationstauchkörperanlage A = 75 m
2) Neubau einer Pumpleitung mit Pumpwerk von Hormersdorf (Startpunkt) nach Osternohe (Zielpunkt) auf bestehenden Endschacht der Abwasseranlage Ortsteil Haidling. Streckenlänge ca. 3 800 m. Der Streckenverlauf führt überwiegend durch Karstgebiet und teilweise durch steiles Gelände.
2) Neubau einer Pumpleitung mit Pumpwerk von Hormersdorf (Startpunkt) nach Osternohe (Zielpunkt) auf bestehenden Endschacht der Abwasseranlage Ortsteil Haidling. Streckenlänge ca. 3 800 m. Der Streckenverlauf führt überwiegend durch Karstgebiet und teilweise durch steiles Gelände.
Für die Pumpleitung kommt eine staatliche Förderung nach den Bayerischen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018) in Betracht. Deren Regelungen sind noch bis 31.12.2021 gültig. Aus diesem Grund muss die Planung darauf ausgerichtet sein, dass mindestens der Bauabschnitt Pumpleitung bis zum 31.12.2021 erstellt und abgerechnet ist. Für die Inbetriebnahme der erneuerten Anlage ist ein Zeitraum Mitte 2022 vorgesehen.
Für die Pumpleitung kommt eine staatliche Förderung nach den Bayerischen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018) in Betracht. Deren Regelungen sind noch bis 31.12.2021 gültig. Aus diesem Grund muss die Planung darauf ausgerichtet sein, dass mindestens der Bauabschnitt Pumpleitung bis zum 31.12.2021 erstellt und abgerechnet ist. Für die Inbetriebnahme der erneuerten Anlage ist ein Zeitraum Mitte 2022 vorgesehen.
In einem ersten Schritt ist die Berechnung für die Beantragung der wasserrechtlichen Genehmigungen und die Abstimmung mit dem Zweckverband zur Abwasserentsorgung Schnaittachtal durchzuführen.
Es ist weiterhin zu prüfen, ob und inwieweit sich die Überleitung auf das Regenrückhaltebecken in Osternohe auswirkt. Diesbezüglich ist u. a. mit dem Wasserwirtschaftsamt zu klären, ob eine Umgehung des Regenrückhaltebeckens Osternohe und ein damit verbundener längerer Streckenverlauf förderfähig wäre.
Es ist weiterhin zu prüfen, ob und inwieweit sich die Überleitung auf das Regenrückhaltebecken in Osternohe auswirkt. Diesbezüglich ist u. a. mit dem Wasserwirtschaftsamt zu klären, ob eine Umgehung des Regenrückhaltebeckens Osternohe und ein damit verbundener längerer Streckenverlauf förderfähig wäre.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Objektplanung für das Ingenieurbauwerk „Mischwasserbehandlung“ sowie das Ingenieurbauwerk „Pumpleitung mit Pumpwerk“, jeweils einschließlich der zugehörigen Technischen Ausstattung, nach näherer Maßgabe des Ingenieurvertrags.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Objektplanung für das Ingenieurbauwerk „Mischwasserbehandlung“ sowie das Ingenieurbauwerk „Pumpleitung mit Pumpwerk“, jeweils einschließlich der zugehörigen Technischen Ausstattung, nach näherer Maßgabe des Ingenieurvertrags.
Die Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI) werden stufenweise beauftragt. Ggf. werden mehrere Bauabschnitte gebildet.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem Ingenieurvertrag und der Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die tatsächliche Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Fortschritt der Planungen und der Bauausführung. In der genannten Zeitspanne ist Leistungsphase 9 gemäß HOAI nicht enthalten.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Vertragsstufe 1.
In der Vertragsstufe 1 hat der Auftragnehmer insbesondere die jeweiligen Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) gemäß HOAI zu erbringen. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung.
Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Objektplanung von Ingenieurbauwerken und Technischen Ausrüstung oder Teilen davon nach folgender Maßgabe zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die Vertragsstufe 1 hinausgehender Vertragsstufen besteht (freie Option).
Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Objektplanung von Ingenieurbauwerken und Technischen Ausrüstung oder Teilen davon nach folgender Maßgabe zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die Vertragsstufe 1 hinausgehender Vertragsstufen besteht (freie Option).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schnaittach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsbefähigung als Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer geeigneten anderen Fachrichtung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Ingenieure nach Maßgabe des Bayerischen Baukammerngesetzes bzw. nach Maßgabe des Bayerischen Ingenieurgesetzes (Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Studium einer geeigneten anderen Fachrichtung). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird auf die jeweiligen gesetzlichen Anerkennungsregelungen hingewiesen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ingenieure nach Maßgabe des Bayerischen Baukammerngesetzes bzw. nach Maßgabe des Bayerischen Ingenieurgesetzes (Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Studium einer geeigneten anderen Fachrichtung). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird auf die jeweiligen gesetzlichen Anerkennungsregelungen hingewiesen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Planungsauftrag wird nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist (§ 122 Abs. 1 GWB).
Der Auftraggeber wird anhand der von den Bewerbern eingereichten Unterlagen beurteilen, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss führen. Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB werden hierbei berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird anhand der von den Bewerbern eingereichten Unterlagen beurteilen, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss führen. Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB werden hierbei berücksichtigt.
Der europaweite Teilnahmewettbewerb dient dazu, zunächst die Eignung der Bewerber festzustellen und sodann unter allen geeigneten Bewerbern die am besten geeigneten Bewerber als Bieter für das nachfolgende Verhandlungsverfahren auszuwählen.
Die Eignung eines Bewerbers ist gegeben, wenn alle geforderten Erklärungen und Nachweise eingereicht wurden und die vom Auftraggeber bekanntgemachten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind (Auswahlstufe 1). Welche Anforderungen Mindestanforderungen sind, ist im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ kenntlich gemacht.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Eignung eines Bewerbers ist gegeben, wenn alle geforderten Erklärungen und Nachweise eingereicht wurden und die vom Auftraggeber bekanntgemachten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind (Auswahlstufe 1). Welche Anforderungen Mindestanforderungen sind, ist im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ kenntlich gemacht.
Zur Auswahl, der am besten geeigneten Bewerber werden die Angaben der Bewerber nach Maßgabe der hier sowie im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ bekanntgemachten Eignungskriterien bewertet (Auswahlstufe 2). Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die nach Anwendung der Eignungskriterien die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Auswahl, der am besten geeigneten Bewerber werden die Angaben der Bewerber nach Maßgabe der hier sowie im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ bekanntgemachten Eignungskriterien bewertet (Auswahlstufe 2). Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die nach Anwendung der Eignungskriterien die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben.
Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die 3 am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die 3 am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅
Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Auftraggebers kann bei der Vergabekammer Nordbayern erlangt werden.
Auf die Kontaktdaten der Vergabekammer Nordbayern in der EU-Bekanntmachung wird Bezug genommen.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 024-054051 (2020-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Markt Schnaittach beabsichtigt als Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung nach näherer Maßgabe des Bay. WasserG die Umstrukturierung der Entsorgung seines Abwassers. In Zukunft soll das Abwasser zu der Kläranlage Neunkirchen am Sand des Zweckverbands zur Abwasserentsorgung im Schnaittachtal umgeleitet werden. Benötigt werden hierfür Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke sowie der zugehörigen Technischen Ausrüstung (LPH 1-9 gem. HOAI) für 2 Objekte, nämlich eine Mischwasserbehandlungsanlage auf dem Gelände der bisherigen Kläranlage (u.U. einschließlich Rückbau oder Anpassung vorhandener Anlagenteile) sowie eine Pumpleitung von über 3000 m Länge einschließlich Pumpwerk. Hinzu kommen Besondere Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln gemäß RZWas 2018. Aus förderrechtlichen Gründen muss die Pumpleitung bis 31.12.2021 fertig gestellt und abgerechnet sein, die Inbetriebnahme des Gesamtvorhabens ist für Juni 2022 vorgesehen.
Der Markt Schnaittach beabsichtigt als Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung nach näherer Maßgabe des Bay. WasserG die Umstrukturierung der Entsorgung seines Abwassers. In Zukunft soll das Abwasser zu der Kläranlage Neunkirchen am Sand des Zweckverbands zur Abwasserentsorgung im Schnaittachtal umgeleitet werden. Benötigt werden hierfür Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke sowie der zugehörigen Technischen Ausrüstung (LPH 1-9 gem. HOAI) für 2 Objekte, nämlich eine Mischwasserbehandlungsanlage auf dem Gelände der bisherigen Kläranlage (u.U. einschließlich Rückbau oder Anpassung vorhandener Anlagenteile) sowie eine Pumpleitung von über 3000 m Länge einschließlich Pumpwerk. Hinzu kommen Besondere Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln gemäß RZWas 2018. Aus förderrechtlichen Gründen muss die Pumpleitung bis 31.12.2021 fertig gestellt und abgerechnet sein, die Inbetriebnahme des Gesamtvorhabens ist für Juni 2022 vorgesehen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Mischwasserbehandlung auf dem Grundstück der jetzigen Kläranlage mit Neubau Rechen, Anpassung des bestehenden Regenüberlaufs und Neubau eines Regenrückhaltebeckens mit einem Volumen von ca. 130 m
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-09 📅
Name: Steinbauer Consult Ingenieurbüro GbR
Postanschrift: Am Taubenacker 22
Postort: Georgensmünd
Postleitzahl: 91166
Land: Deutschland 🇩🇪 Roth
🏙️
Internetadresse: www.steinbauer-consult.com🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bauamt – Herr Ertel
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 98153-1277📞
Fax: +49 98153-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“