Beschafft werden soll der Innenausbau für diverse Einsatzfahrzeuge im Bereich Messtellen, radiologischer Notfallschutz, Umweltradioaktivität sowie der Einsatz im Bereich der nuklearen Gefahrenabwehr. Die Fahrzeuge – Hersteller: VW, Modelle: Crafter, Multivan – wurden bereits über das Kaufhaus des Bundes bezogen. Es handelt sich um 3 Fahrzeugtypen. Typ 1 = 1 FZ. Typ 2 = 10 FZ. Typ 3 = 1 FZ. Insgesamt sollen 12 FZ ausgebaut werden. Option auf weitere 4 FZ vom Typ 2. Der Innenausbau erfolgt auf Basis eines Werkvertrags. Alle Kosten sind als Pauschalpreise pro Fahrzeugtyp anzubieten. Für die Typ 1 und Typ 2 Fahrzeuge werden ein BOS-Funk inkl. GPS SPlitter und Sondersignalanlage benötigt. Da besondere Anforderungen an den BOS-Funk gelten, werden die hierfür vorgesehenen Aufwände als Selbstkostenerstattungspreis vergütet. Der Ausführungszeitraum beginnt am 8.7.20 und endet mit Abnahme der erbrachten Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau und Instandsetzung von Fahrzeugen
Referenznummer: 0317/20/001
Kurze Beschreibung:
Beschafft werden soll der Innenausbau für diverse Einsatzfahrzeuge im Bereich Messtellen, radiologischer Notfallschutz, Umweltradioaktivität sowie der Einsatz im Bereich der nuklearen Gefahrenabwehr. Die Fahrzeuge – Hersteller: VW, Modelle: Crafter, Multivan – wurden bereits über das Kaufhaus des Bundes bezogen. Es handelt sich um 3 Fahrzeugtypen.
Typ 1 = 1 FZ. Typ 2 = 10 FZ. Typ 3 = 1 FZ. Insgesamt sollen 12 FZ ausgebaut werden. Option auf weitere 4 FZ vom Typ 2. Der Innenausbau erfolgt auf Basis eines Werkvertrags. Alle Kosten sind als Pauschalpreise pro Fahrzeugtyp anzubieten. Für die Typ 1 und Typ 2 Fahrzeuge werden ein BOS-Funk inkl. GPS SPlitter und Sondersignalanlage benötigt. Da besondere Anforderungen an den BOS-Funk gelten, werden die hierfür vorgesehenen Aufwände als Selbstkostenerstattungspreis vergütet. Der Ausführungszeitraum beginnt am 8.7.20 und endet mit Abnahme der erbrachten Leistungen.
Beschafft werden soll der Innenausbau für diverse Einsatzfahrzeuge im Bereich Messtellen, radiologischer Notfallschutz, Umweltradioaktivität sowie der Einsatz im Bereich der nuklearen Gefahrenabwehr. Die Fahrzeuge – Hersteller: VW, Modelle: Crafter, Multivan – wurden bereits über das Kaufhaus des Bundes bezogen. Es handelt sich um 3 Fahrzeugtypen.
Typ 1 = 1 FZ. Typ 2 = 10 FZ. Typ 3 = 1 FZ. Insgesamt sollen 12 FZ ausgebaut werden. Option auf weitere 4 FZ vom Typ 2. Der Innenausbau erfolgt auf Basis eines Werkvertrags. Alle Kosten sind als Pauschalpreise pro Fahrzeugtyp anzubieten. Für die Typ 1 und Typ 2 Fahrzeuge werden ein BOS-Funk inkl. GPS SPlitter und Sondersignalanlage benötigt. Da besondere Anforderungen an den BOS-Funk gelten, werden die hierfür vorgesehenen Aufwände als Selbstkostenerstattungspreis vergütet. Der Ausführungszeitraum beginnt am 8.7.20 und endet mit Abnahme der erbrachten Leistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umbau und Instandsetzung von Fahrzeugen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Spezialfahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Beschafft werden soll der Innenausbau für diverse Einsatzfahrzeuge im Bereich Messtellen, radiologischer Notfallschutz, Umweltradioaktivität sowie der Einsatz im Bereich der nuklearen Gefahrenabwehr. Die Fahrzeuge – Hersteller: VW, Modelle: Crafter, Multivan – wurden bereits über das Kaufhaus des Bundes bezogen. Es handelt sich um 3 Fahrzeugtypen.
Beschafft werden soll der Innenausbau für diverse Einsatzfahrzeuge im Bereich Messtellen, radiologischer Notfallschutz, Umweltradioaktivität sowie der Einsatz im Bereich der nuklearen Gefahrenabwehr. Die Fahrzeuge – Hersteller: VW, Modelle: Crafter, Multivan – wurden bereits über das Kaufhaus des Bundes bezogen. Es handelt sich um 3 Fahrzeugtypen.
Typ 1 = 1 FZ. Typ 2 = 10 FZ. Typ 3 = 1 FZ. Insgesamt sollen 12 FZ ausgebaut werden. Option auf weitere 4 FZ vom Typ 2. Der Innenausbau erfolgt auf Basis eines Werkvertrags. Alle Kosten sind als Pauschalpreise pro Fahrzeugtyp anzubieten. Für die Typ 1 und Typ 2 Fahrzeuge werden ein BOS-Funk inkl. GPS SPlitter und Sondersignalanlage benötigt. Da besondere Anforderungen an den BOS-Funk gelten, werden die hierfür vorgesehenen Aufwände als Selbstkostenerstattungspreis vergütet. Der Ausführungszeitraum beginnt am 8.7.20 und endet mit Abnahme der erbrachten Leistungen.
Typ 1 = 1 FZ. Typ 2 = 10 FZ. Typ 3 = 1 FZ. Insgesamt sollen 12 FZ ausgebaut werden. Option auf weitere 4 FZ vom Typ 2. Der Innenausbau erfolgt auf Basis eines Werkvertrags. Alle Kosten sind als Pauschalpreise pro Fahrzeugtyp anzubieten. Für die Typ 1 und Typ 2 Fahrzeuge werden ein BOS-Funk inkl. GPS SPlitter und Sondersignalanlage benötigt. Da besondere Anforderungen an den BOS-Funk gelten, werden die hierfür vorgesehenen Aufwände als Selbstkostenerstattungspreis vergütet. Der Ausführungszeitraum beginnt am 8.7.20 und endet mit Abnahme der erbrachten Leistungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Darstellung des Unternehmensprofils (insbesondere: Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Mitarbeiter, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Niederlassungen) – ohne Formblatt.
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (entsprechend Formblatt Anlage A der Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zu §§ 123,124 GWB).
Allgemein gilt: Die hier genannten Eignungserklärungen bzw. -nachweise können, soweit sie dort datenbankmäßig hinterlegt sind, durch die Eignungsvermutung in dem amtlichen Verzeichnis ersetzt werden – „Präqualifikation“ (www.pq-vol.de bzw. nunmehr https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/). Dies bedeutet: Soweit die hier gestellten Anforderungen an die Eignungsnachweise die üblichen Inhalte der Präqualifikation überschreiten, sind die betreffenden Unterlagen als zusätzliche Nachweise bzw. Erklärungen unbeschadet dessen mit dem Angebot einzureichen.
Allgemein gilt: Die hier genannten Eignungserklärungen bzw. -nachweise können, soweit sie dort datenbankmäßig hinterlegt sind, durch die Eignungsvermutung in dem amtlichen Verzeichnis ersetzt werden – „Präqualifikation“ (www.pq-vol.de bzw. nunmehr https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/). Dies bedeutet: Soweit die hier gestellten Anforderungen an die Eignungsnachweise die üblichen Inhalte der Präqualifikation überschreiten, sind die betreffenden Unterlagen als zusätzliche Nachweise bzw. Erklärungen unbeschadet dessen mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mindest-Gesamtumsatz je Jahr: 500 000,00 EUR) sowie außerdem über den Umsatzanteil, der innerhalb dieses Zeitraums mit vergleichbaren Leistungen erzielt wurde – ohne Formblatt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mindest-Gesamtumsatz je Jahr: 500 000,00 EUR) sowie außerdem über den Umsatzanteil, der innerhalb dieses Zeitraums mit vergleichbaren Leistungen erzielt wurde – ohne Formblatt.
6. Betriebshaftpflichtversicherung über eine Mindest-Deckungssumme von 5 Mio. EUR pro Schaden pro Jahr für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden. Außerdem eine Diebstahlschutzversicherung über eine Deckungssumme von mind. 500 0000,00 EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Betriebshaftpflichtversicherung über eine Mindest-Deckungssumme von 5 Mio. EUR pro Schaden pro Jahr für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden. Außerdem eine Diebstahlschutzversicherung über eine Deckungssumme von mind. 500 0000,00 EUR.
8. Formblatt Anlage C: Eigenerklärung zur Definition der Europäischen Kommission für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. Referenzliste der wesentlichen innerhalb der letzten 3 Jahre (rückgerechnet vom Schlusstermin der Angebotsabgabe) vom Unternehmen erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens eine und höchstens 3 Referenzen, die der Interessent/Bieter für mit der ausgeschriebenen Leistung besonders vergleichbar erachtet, zu benennen, und zwar unter Angabe des Rechnungswerts, des Leistungsorts, der Leistungszeit sowie dem Kunden und Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Die Leistungen müssen abgeschlossen bzw. dort, wo eine Abnahme üblicherweise vereinbart wird, förmlich abgenommen worden sein. – ohne Formblatt, aber mit a) tabellarischer Darstellung (Rechnungswert, Leistungsort, Leistungszeit, Auftraggeber und Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners), b) aussagekräftiger digitaler Bilddokumentation und c) Benennung/ Beschreibung der Aufgabenstellung nebst den wichtigsten technischen Merkmalen.
4. Referenzliste der wesentlichen innerhalb der letzten 3 Jahre (rückgerechnet vom Schlusstermin der Angebotsabgabe) vom Unternehmen erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens eine und höchstens 3 Referenzen, die der Interessent/Bieter für mit der ausgeschriebenen Leistung besonders vergleichbar erachtet, zu benennen, und zwar unter Angabe des Rechnungswerts, des Leistungsorts, der Leistungszeit sowie dem Kunden und Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Die Leistungen müssen abgeschlossen bzw. dort, wo eine Abnahme üblicherweise vereinbart wird, förmlich abgenommen worden sein. – ohne Formblatt, aber mit a) tabellarischer Darstellung (Rechnungswert, Leistungsort, Leistungszeit, Auftraggeber und Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners), b) aussagekräftiger digitaler Bilddokumentation und c) Benennung/ Beschreibung der Aufgabenstellung nebst den wichtigsten technischen Merkmalen.
5. Glaubhaftmachung des Vorhandenseins eines KfZ-Mechatronikers und eines Mitarbeitenden, der die Befähigung zum Einbau und zum Umbau von Datenleitungen besitzt. Außerdem: Schreiner/Tischler oder Leichtbautenersteller (Alu) – ohne Formblat.
7. Formblatt Anlage B: Erklärung zur Bieter-/Arbeitsgemeinschaft sowie zu Nachunternehmern/Eignungsleihe.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Handling
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 079-186540 (2020-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 238 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-06 📅
Name: Bundesamt für Strahlenschutz
Postort: Salzgitter
Land: Deutschland 🇩🇪 Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Göttinger Sonderfahrzeugbau GmbH & Co. KG
Postort: Göttingen
Land: Göttingen🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 211 965 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2020/S 130-319706 (2020-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschafft wurde der Innenausbau für diverse Einsatzfahrzeuge im Bereich Messtellen, radiologischer Notfallschutz, Umweltradioaktivität sowie der Einsatz im Bereich der nuklearen Gefahrenabwehr. Die Fahrzeuge Hersteller: VW, Modelle: Crafter, Multivan wurden bereits über das Kaufhaus des Bundes bezogen. Es handelt sich um 3 Fahrzeugtypen.
Durch Umbaubesprechungen beim AN wurden Nachträge notwendig die aufgrund der de minimis Regelung nach § 132(3) GWB 10 Prozent des ursprünglichen Gesamtauftragswerts übersteigen. Einschlägig für den Auftrag wird auf die Durchführung einer weiteren Ausschreibung verzichtet, da zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen notwendig geworden sind und ein Wechsel des Auftragnehmers nach § 132(2) Satz 2 GWB aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten sowie mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre.
Gegenstand des Hauptauftrages sind Leistungen des Innenausbaus von Dienstfahrzeugen des BfS, die neben dem schreinerischen Ausbau auch umfangreichere Arbeiten an elektrischen Komponenten des Fahrzeuges beinhalten. Bei den Fahrzeugen handelt es sich dabei zum Teil um Einsatzfahrzeuge des Notfallschutzes, die eine hohe (ständige) Verfügbarkeit aufweisen müssen und die im BfS nicht redundant vorhanden sind.
Da bei einem Wechsel des Auftragsnehmers aufgrund der engen Verknüpfung aller Komponenten Unklarheiten bei der Mängelhaftung auftreten können, soll dieses Risiko vermieden werden. Dies ist neben den technischen Komponenten (Gefährdung der Gewährleistung gegenüber VW) auch für die Einbauten selbst relevant, da mit den Fahrzeugen zum Teil teure Gerätschaften (Detektoren) transportiert werden. Daher sollen etwaige Streitigkeiten und die damit verbundene Nichtverfügbarkeit der Fahrzeuge durch Ausschluss jedweden Risikos vermieden werden.
Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers würde auch zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Zwar muss der allgemein höhere Koordinierungsaufwand hier vergaberechtlich außer Betracht bleiben. Ein Wechsel würde jedoch zwangsläufig zu einer erheblichen Verzögerung bei der Nutzung der Fahrzeuge führen. Zudem wären einige Arbeiten doppelt auszuführen, da die Fahrzeuge nicht in einem teilzerlegten Zustand abgenommen und an einen anderen Auftragnehmer übergeben werden können. Letztlich wäre durch die doppelte Ausführung von Arbeitsschritten mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Dies betrifft auch den Austausch der Stromversorgung, die im Hauptauftrag bereits beauftragt ist und der Hauptauftragnehmer diese Teile nur dann aus der Berechnung herausstreicht, wenn der Nachtrag mit ihm geschlossen wird. Bei einem Auftragnehmerwechsel würde das BfS letztlich die Komponenten doppelt kaufen.
Diese Zusatzkosten und erheblichen Schwierigkeiten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen, weshalb die Leistungen im Wege einer Anpassung des Auftrages beauftragt werden sollen.
Beschafft wurde der Innenausbau für diverse Einsatzfahrzeuge im Bereich Messtellen, radiologischer Notfallschutz, Umweltradioaktivität sowie der Einsatz im Bereich der nuklearen Gefahrenabwehr. Die Fahrzeuge Hersteller: VW, Modelle: Crafter, Multivan wurden bereits über das Kaufhaus des Bundes bezogen. Es handelt sich um 3 Fahrzeugtypen.
Durch Umbaubesprechungen beim AN wurden Nachträge notwendig die aufgrund der de minimis Regelung nach § 132(3) GWB 10 Prozent des ursprünglichen Gesamtauftragswerts übersteigen. Einschlägig für den Auftrag wird auf die Durchführung einer weiteren Ausschreibung verzichtet, da zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen notwendig geworden sind und ein Wechsel des Auftragnehmers nach § 132(2) Satz 2 GWB aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten sowie mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre.
Gegenstand des Hauptauftrages sind Leistungen des Innenausbaus von Dienstfahrzeugen des BfS, die neben dem schreinerischen Ausbau auch umfangreichere Arbeiten an elektrischen Komponenten des Fahrzeuges beinhalten. Bei den Fahrzeugen handelt es sich dabei zum Teil um Einsatzfahrzeuge des Notfallschutzes, die eine hohe (ständige) Verfügbarkeit aufweisen müssen und die im BfS nicht redundant vorhanden sind.
Da bei einem Wechsel des Auftragsnehmers aufgrund der engen Verknüpfung aller Komponenten Unklarheiten bei der Mängelhaftung auftreten können, soll dieses Risiko vermieden werden. Dies ist neben den technischen Komponenten (Gefährdung der Gewährleistung gegenüber VW) auch für die Einbauten selbst relevant, da mit den Fahrzeugen zum Teil teure Gerätschaften (Detektoren) transportiert werden. Daher sollen etwaige Streitigkeiten und die damit verbundene Nichtverfügbarkeit der Fahrzeuge durch Ausschluss jedweden Risikos vermieden werden.
Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers würde auch zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Zwar muss der allgemein höhere Koordinierungsaufwand hier vergaberechtlich außer Betracht bleiben. Ein Wechsel würde jedoch zwangsläufig zu einer erheblichen Verzögerung bei der Nutzung der Fahrzeuge führen. Zudem wären einige Arbeiten doppelt auszuführen, da die Fahrzeuge nicht in einem teilzerlegten Zustand abgenommen und an einen anderen Auftragnehmer übergeben werden können. Letztlich wäre durch die doppelte Ausführung von Arbeitsschritten mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Dies betrifft auch den Austausch der Stromversorgung, die im Hauptauftrag bereits beauftragt ist und der Hauptauftragnehmer diese Teile nur dann aus der Berechnung herausstreicht, wenn der Nachtrag mit ihm geschlossen wird. Bei einem Auftragnehmerwechsel würde das BfS letztlich die Komponenten doppelt kaufen.
Diese Zusatzkosten und erheblichen Schwierigkeiten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen, weshalb die Leistungen im Wege einer Anpassung des Auftrages beauftragt werden sollen.
Beschafft wurde der Innenausbau für diverse Einsatzfahrzeuge im Bereich Messtellen, radiologischer Notfallschutz, Umweltradioaktivität sowie der Einsatz im Bereich der nuklearen Gefahrenabwehr. Die Fahrzeuge Hersteller: VW, Modelle: Crafter, Multivan wurden bereits über das Kaufhaus des Bundes bezogen. Es handelt sich um 3 Fahrzeugtypen.
Beschafft wurde der Innenausbau für diverse Einsatzfahrzeuge im Bereich Messtellen, radiologischer Notfallschutz, Umweltradioaktivität sowie der Einsatz im Bereich der nuklearen Gefahrenabwehr. Die Fahrzeuge Hersteller: VW, Modelle: Crafter, Multivan wurden bereits über das Kaufhaus des Bundes bezogen. Es handelt sich um 3 Fahrzeugtypen.
Durch Umbaubesprechungen beim AN wurden Nachträge notwendig die aufgrund der de minimis Regelung nach § 132(3) GWB 10 Prozent des ursprünglichen Gesamtauftragswerts übersteigen. Einschlägig für den Auftrag wird auf die Durchführung einer weiteren Ausschreibung verzichtet, da zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen notwendig geworden sind und ein Wechsel des Auftragnehmers nach § 132(2) Satz 2 GWB aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten sowie mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre.
Durch Umbaubesprechungen beim AN wurden Nachträge notwendig die aufgrund der de minimis Regelung nach § 132(3) GWB 10 Prozent des ursprünglichen Gesamtauftragswerts übersteigen. Einschlägig für den Auftrag wird auf die Durchführung einer weiteren Ausschreibung verzichtet, da zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen notwendig geworden sind und ein Wechsel des Auftragnehmers nach § 132(2) Satz 2 GWB aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten sowie mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre.
Gegenstand des Hauptauftrages sind Leistungen des Innenausbaus von Dienstfahrzeugen des BfS, die neben dem schreinerischen Ausbau auch umfangreichere Arbeiten an elektrischen Komponenten des Fahrzeuges beinhalten. Bei den Fahrzeugen handelt es sich dabei zum Teil um Einsatzfahrzeuge des Notfallschutzes, die eine hohe (ständige) Verfügbarkeit aufweisen müssen und die im BfS nicht redundant vorhanden sind.
Gegenstand des Hauptauftrages sind Leistungen des Innenausbaus von Dienstfahrzeugen des BfS, die neben dem schreinerischen Ausbau auch umfangreichere Arbeiten an elektrischen Komponenten des Fahrzeuges beinhalten. Bei den Fahrzeugen handelt es sich dabei zum Teil um Einsatzfahrzeuge des Notfallschutzes, die eine hohe (ständige) Verfügbarkeit aufweisen müssen und die im BfS nicht redundant vorhanden sind.
Da bei einem Wechsel des Auftragsnehmers aufgrund der engen Verknüpfung aller Komponenten Unklarheiten bei der Mängelhaftung auftreten können, soll dieses Risiko vermieden werden. Dies ist neben den technischen Komponenten (Gefährdung der Gewährleistung gegenüber VW) auch für die Einbauten selbst relevant, da mit den Fahrzeugen zum Teil teure Gerätschaften (Detektoren) transportiert werden. Daher sollen etwaige Streitigkeiten und die damit verbundene Nichtverfügbarkeit der Fahrzeuge durch Ausschluss jedweden Risikos vermieden werden.
Da bei einem Wechsel des Auftragsnehmers aufgrund der engen Verknüpfung aller Komponenten Unklarheiten bei der Mängelhaftung auftreten können, soll dieses Risiko vermieden werden. Dies ist neben den technischen Komponenten (Gefährdung der Gewährleistung gegenüber VW) auch für die Einbauten selbst relevant, da mit den Fahrzeugen zum Teil teure Gerätschaften (Detektoren) transportiert werden. Daher sollen etwaige Streitigkeiten und die damit verbundene Nichtverfügbarkeit der Fahrzeuge durch Ausschluss jedweden Risikos vermieden werden.
Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers würde auch zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Zwar muss der allgemein höhere Koordinierungsaufwand hier vergaberechtlich außer Betracht bleiben. Ein Wechsel würde jedoch zwangsläufig zu einer erheblichen Verzögerung bei der Nutzung der Fahrzeuge führen. Zudem wären einige Arbeiten doppelt auszuführen, da die Fahrzeuge nicht in einem teilzerlegten Zustand abgenommen und an einen anderen Auftragnehmer übergeben werden können. Letztlich wäre durch die doppelte Ausführung von Arbeitsschritten mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Dies betrifft auch den Austausch der Stromversorgung, die im Hauptauftrag bereits beauftragt ist und der Hauptauftragnehmer diese Teile nur dann aus der Berechnung herausstreicht, wenn der Nachtrag mit ihm geschlossen wird. Bei einem Auftragnehmerwechsel würde das BfS letztlich die Komponenten doppelt kaufen.
Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers würde auch zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Zwar muss der allgemein höhere Koordinierungsaufwand hier vergaberechtlich außer Betracht bleiben. Ein Wechsel würde jedoch zwangsläufig zu einer erheblichen Verzögerung bei der Nutzung der Fahrzeuge führen. Zudem wären einige Arbeiten doppelt auszuführen, da die Fahrzeuge nicht in einem teilzerlegten Zustand abgenommen und an einen anderen Auftragnehmer übergeben werden können. Letztlich wäre durch die doppelte Ausführung von Arbeitsschritten mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Dies betrifft auch den Austausch der Stromversorgung, die im Hauptauftrag bereits beauftragt ist und der Hauptauftragnehmer diese Teile nur dann aus der Berechnung herausstreicht, wenn der Nachtrag mit ihm geschlossen wird. Bei einem Auftragnehmerwechsel würde das BfS letztlich die Komponenten doppelt kaufen.
Diese Zusatzkosten und erheblichen Schwierigkeiten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen, weshalb die Leistungen im Wege einer Anpassung des Auftrages beauftragt werden sollen.