Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Dem Angebot sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Aufträge zu Projekten/Aufträgen über Gerüstarbeiten aus den letzten höchstens drei Jahren beizufügen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
— Mindestens zwei Referenzen Raumgerüst mit jeweils Höhe von mindestens 8,00 m und mindestens je 1 000 m,
— Darüber hinaus muss anhand von Referenzen ein Jahresumsatz von insgesamt mindestens 100 000 EUR pro Jahr aus den letzten drei Jahren nachgewiesen werden.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Auftragswert/Umsatz in TEUR,
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz),
— Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer.
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der „Anlage – Referenzen“ zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Sonstige spezielle Eignungsanforderungen gemäß § 6a Nr. 3 VOB/A EU Eigenerklärung, dass der Bieter über mind. einen deutschsprachigen Obermonteur verfügt, der vor Ort sein muss.
Nachweise eines Präqualifikationsvereins, durch die das Unternehmen hinsichtlich der Eignung gemäß §6 EU VOB/A geprüft und präqualifiziert wurde.
— 511-02 Gerüstbau: Arbeits-und Schutzgerüste,
— 511-03 Gerüstbau: Traggerüste.
Eigenerklärungen und Nachweise
Soweit in der europaweiten Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen nicht anders angegeben, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen abzugeben. Der WDR weist allerdings darauf hin, dass er sich vorbehält, für die jeweiligen Eigenerklärungen Nachweise unter Fristsetzung zu fordern. Der erstplatzierte Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss in jedem Fall vor Zuschlagserteilung Nachweise vorlegen gemäß § 6b Abs. 2 VOB/A EU, es sei denn, die Nachweise sind direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank abrufbar oder der WDR ist bereits im Besitz dieser Nachweise.