Der vorliegende Auftrag beinhaltet folgende Komponenten: (1) Erstellung eines detaillierten Businessplans für den Hub; (2) Bauleitung vor Ort für die Renovierung und Einrichtung der Räumlichkeiten; (3) juristische Expertise für die Installation des Hubs; (4) juristische Expertise für die Einrichtung und den Betrieb des Acceleratorprogramms; (5) administrative Einrichtung des Hubs und des Accelerators, einschließlich Entwicklung und Einrichtung der jeweiligen Verwaltungsverfahren und -instrumente, Einstellung von lokalem Personal und Kapazitätsentwicklung für das Personal; (6) Einrichtung eines professionellen Netzwerks von Pro-Bono-Mentoren und Experten für Hub und Accelerator, Entwicklung von Formaten für Investoren zur Beteiligung am Accelerator.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Referenznummer: 2020-D-002
Kurze Beschreibung:
Der vorliegende Auftrag beinhaltet folgende Komponenten:
(1) Erstellung eines detaillierten Businessplans für den Hub;
(2) Bauleitung vor Ort für die Renovierung und Einrichtung der Räumlichkeiten;
(3) juristische Expertise für die Installation des Hubs;
(4) juristische Expertise für die Einrichtung und den Betrieb des Acceleratorprogramms;
(5) administrative Einrichtung des Hubs und des Accelerators, einschließlich Entwicklung und Einrichtung der jeweiligen Verwaltungsverfahren und -instrumente, Einstellung von lokalem Personal und Kapazitätsentwicklung für das Personal;
(6) Einrichtung eines professionellen Netzwerks von Pro-Bono-Mentoren und Experten für Hub und Accelerator, Entwicklung von Formaten für Investoren zur Beteiligung am Accelerator.
Der vorliegende Auftrag beinhaltet folgende Komponenten:
(1) Erstellung eines detaillierten Businessplans für den Hub;
(2) Bauleitung vor Ort für die Renovierung und Einrichtung der Räumlichkeiten;
(3) juristische Expertise für die Installation des Hubs;
(4) juristische Expertise für die Einrichtung und den Betrieb des Acceleratorprogramms;
(5) administrative Einrichtung des Hubs und des Accelerators, einschließlich Entwicklung und Einrichtung der jeweiligen Verwaltungsverfahren und -instrumente, Einstellung von lokalem Personal und Kapazitätsentwicklung für das Personal;
(6) Einrichtung eines professionellen Netzwerks von Pro-Bono-Mentoren und Experten für Hub und Accelerator, Entwicklung von Formaten für Investoren zur Beteiligung am Accelerator.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-24 📅
Datum des Beginns: 2020-04-28 📅
Datum des Endes: 2022-09-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 038-090153
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
Förderinstrument: EuropeAid, Local Authorities: Partnerships for sustainable cities.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der vorliegende Auftrag beinhaltet folgende Komponenten:
(1) Erstellung eines detaillierten Businessplans für den Hub;
(2) Bauleitung vor Ort für die Renovierung und Einrichtung der Räumlichkeiten;
(3) juristische Expertise für die Installation des Hubs;
(4) juristische Expertise für die Einrichtung und den Betrieb des Acceleratorprogramms;
(5) administrative Einrichtung des Hubs und des Accelerators, einschließlich Entwicklung und Einrichtung der jeweiligen Verwaltungsverfahren und -instrumente, Einstellung von lokalem Personal und Kapazitätsentwicklung für das Personal;
(6) Einrichtung eines professionellen Netzwerks von Pro-Bono-Mentoren und Experten für Hub und Accelerator, Entwicklung von Formaten für Investoren zur Beteiligung am Accelerator.
1) Überwachung der Bau- und Renovierungsarbeiten vor Ort;
2) Administrative und rechtliche Einrichtung des Hubs;
3) Einrichtung der administrativen Prozesse und Tools;
4) Installation und pilothafte Anwendung des Acceleratorprogramms;
5) Entwicklung und Monitoring der Hub-Aktivitäten;
6) Ausarbeitung eines detaillierten Businessplans für den Hub (einschließlich eines Konzepts zur selbsttragenden Finanzierung);
7) Aufbau eines Netzwerks von Mentoren und Experten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 370 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Falle der Verlängerung des Projekts kann der Auftrag ebenfalls entsprechend verlängert werden. Eine Preisanpassung erfolgt nicht.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Förderinstrument: EuropeAid, Local Authorities: Partnerships for sustainable cities
Zusätzliche Informationen:
Förderinstrument: EuropeAid, Local Authorities: Partnerships for sustainable cities.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland und Jakarta
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente:
Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 124 oder EED).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Entsprechend Angaben in der Leistungsbeschreibung.
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente:
— Angaben zu den Jahresabschlüssen der der letzten drei Geschäftsjahre (Angebotsformular Teil A),
— Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Entsprechend Angaben in der Leistungsbeschreibung.
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente:
Angaben zum Personal (Antragsformular Teil A und Teil C)
Referenzprojekte (Angebotsformular Teil D)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zulässigkeit von Untervergabe: Die Vergabe von Unteraufträgen durch den Auftragnehmer ist nur für Leistungen zulässig, die keine zentralen Bestandteile des Auftrags betreffen (siehe Leistungsbeschreibung, Punkt 6c (Rules for Subcontracting)).
Sofern der Bieter beabsichtigt, für einen oder mehrere Teile der vertraglich vereinbarten Leistungen Unteraufträge zu vergeben, muss dies im Angebot beschrieben werden (Antragsformular, Teil B — Methodologie, Kapitel 3).
Entsprechend der Regelungen des zugrundeliegenden Europäischen Förderprogramms müssen der Auftragnehmer und der oder die Unterauftragnehmer ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder Indonesien haben.
Der Bieter bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die Erfüllung des Auftrags verantwortlich.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualilität der Umsetzung unter Nutzung von Netzwerken, Indikatoren, Managementsystemen etc.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10852
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 300138316📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
b) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
b) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Postleitzahl: 10825
Quelle: OJS 2020/S 038-090153 (2020-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entwicklung und Aufbau eines Innovations- und Entrepreneurship-Hubs und eines Accelerators in Jakarta/Indonesien.
Gesamtwert des Auftrags: 370 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europe Aid, Lokale Behörden: Partnerschafen für nachhaltige Städte.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Umsetzung unter Nutzung von Netzwerken, Indikatoren, Managementsystemen etc.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-13 📅
Name: Enpact e. V.
Postanschrift: Albrechtstr. 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 370 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
b) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten gemäß § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
b) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten gemäß § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.