Das Förderprogramm „Europäischen Innovationspartnerschaft - Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agrar) wird in Schleswig-Holstein seit 2014 im Rahmen der sog. „II. Säule“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik erfolgreich umgesetzt. Bis Mitte 2021 werden die laufenden Projekte abschlossen. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene für die nächste siebenjährige Förderperiode beschlossen sind, werden auf Bundes- und Landesebene die Entscheidungen über eine Fortsetzung von EIP Agrar getroffen werden. Die Umsetzung von EIP Agrar wird in Schleswig-Holstein vom „Innovationsbüro EIP Agrar“ unterstützt. Neben vielen potenziellen Antragstellern wurden insgesamt 30 Operationelle Gruppen und ihre Innovationsprojekte durch das Innovationsbüro EIP Agrar aktiv beraten. Am 30.6.2020 endet der Vertrag mit dem bisherigen Projektträger.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Kurze Beschreibung:
Das Förderprogramm „Europäischen Innovationspartnerschaft - Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agrar) wird in Schleswig-Holstein seit 2014 im Rahmen der sog. „II. Säule“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik erfolgreich umgesetzt. Bis Mitte 2021 werden die laufenden Projekte abschlossen. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene für die nächste siebenjährige Förderperiode beschlossen sind, werden auf Bundes- und Landesebene die Entscheidungen über eine Fortsetzung von EIP Agrar getroffen werden.
Die Umsetzung von EIP Agrar wird in Schleswig-Holstein vom „Innovationsbüro EIP Agrar“ unterstützt. Neben vielen potenziellen Antragstellern wurden insgesamt 30 Operationelle Gruppen und ihre Innovationsprojekte durch das Innovationsbüro EIP Agrar aktiv beraten.
Am 30.6.2020 endet der Vertrag mit dem bisherigen Projektträger.
Das Förderprogramm „Europäischen Innovationspartnerschaft - Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agrar) wird in Schleswig-Holstein seit 2014 im Rahmen der sog. „II. Säule“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik erfolgreich umgesetzt. Bis Mitte 2021 werden die laufenden Projekte abschlossen. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene für die nächste siebenjährige Förderperiode beschlossen sind, werden auf Bundes- und Landesebene die Entscheidungen über eine Fortsetzung von EIP Agrar getroffen werden.
Die Umsetzung von EIP Agrar wird in Schleswig-Holstein vom „Innovationsbüro EIP Agrar“ unterstützt. Neben vielen potenziellen Antragstellern wurden insgesamt 30 Operationelle Gruppen und ihre Innovationsprojekte durch das Innovationsbüro EIP Agrar aktiv beraten.
Am 30.6.2020 endet der Vertrag mit dem bisherigen Projektträger.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein – Staatskanzlei vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
E-Mail: florian.seelig@gmsh.de📧
Telefon: +49 431 / 599-1479📞
Fax: +49 431 / 599-1465 📠
URL der Dokumente: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/🌏
URL der Teilnahme: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-12 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 030-070030
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 2.3.2020 an die GMSH, z. H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: Florian.Seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN A-4-Seiten);
b) Eigenerklärung über den beabsichtigten Sitz des Innovationsbüros;
c) Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle die Abwicklung in deutscher Sprache erfolgt.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bewertungsmatrix:
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 2.3.2020 an die GMSH, z. H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: Florian.Seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN A-4-Seiten);
b) Eigenerklärung über den beabsichtigten Sitz des Innovationsbüros;
c) Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle die Abwicklung in deutscher Sprache erfolgt.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bewertungsmatrix:
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Förderprogramm „Europäischen Innovationspartnerschaft - Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agrar) wird in Schleswig-Holstein seit 2014 im Rahmen der sog. „II. Säule“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik erfolgreich umgesetzt. Bis Mitte 2021 werden die laufenden Projekte abschlossen. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene für die nächste siebenjährige Förderperiode beschlossen sind, werden auf Bundes- und Landesebene die Entscheidungen über eine Fortsetzung von EIP Agrar getroffen werden.
Das Förderprogramm „Europäischen Innovationspartnerschaft - Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agrar) wird in Schleswig-Holstein seit 2014 im Rahmen der sog. „II. Säule“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik erfolgreich umgesetzt. Bis Mitte 2021 werden die laufenden Projekte abschlossen. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene für die nächste siebenjährige Förderperiode beschlossen sind, werden auf Bundes- und Landesebene die Entscheidungen über eine Fortsetzung von EIP Agrar getroffen werden.
Die Umsetzung von EIP Agrar wird in Schleswig-Holstein vom „Innovationsbüro EIP Agrar“ unterstützt. Neben vielen potenziellen Antragstellern wurden insgesamt 30 Operationelle Gruppen und ihre Innovationsprojekte durch das Innovationsbüro EIP Agrar aktiv beraten.
Die Umsetzung von EIP Agrar wird in Schleswig-Holstein vom „Innovationsbüro EIP Agrar“ unterstützt. Neben vielen potenziellen Antragstellern wurden insgesamt 30 Operationelle Gruppen und ihre Innovationsprojekte durch das Innovationsbüro EIP Agrar aktiv beraten.
Am 30.6.2020 endet der Vertrag mit dem bisherigen Projektträger.
Die Aufgaben des Innovationsbüros zur inhaltlichen und administrative Unterstützung bei der Umsetzung der „Europäischen Innovationspartnerschaft “ (EIP) im Agrarbereich durch „Operationelle Gruppen“ gemäß Code 16.1 der EU-Verordnung zur Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER) in Schleswig-Holstein gliedern sich in folgende Punkte:
Die Aufgaben des Innovationsbüros zur inhaltlichen und administrative Unterstützung bei der Umsetzung der „Europäischen Innovationspartnerschaft “ (EIP) im Agrarbereich durch „Operationelle Gruppen“ gemäß Code 16.1 der EU-Verordnung zur Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER) in Schleswig-Holstein gliedern sich in folgende Punkte:
— Öffentlichkeitsarbeit und Animierung der Akteure (Landwirte, Forscher, Berater, NGOs etc.) zur Teilnahme an innovativen Aktionen,
— Herausarbeitung relevanter innovativer Ideen und Unterstützung von Akteuren bei der Erstellung solider Projektanträge im Rahmen von EIP,
— Unterstützung laufender Operationeller Gruppen bei der administrativen Umsetzung,
— Weiterentwicklung des EIP-Netzwerkes in Schleswig-Holstein mit Innovateuren, Landwirten, Forschern, Beratern, NGOs, Operationellen Gruppen, Institutionen und Projekten auch bundes- und EU-weit bzw. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Vernetzungsstelle in Bonn und dem EIP Agri Service Point der Europäischen Kommission in Brüssel,
— Weiterentwicklung des EIP-Netzwerkes in Schleswig-Holstein mit Innovateuren, Landwirten, Forschern, Beratern, NGOs, Operationellen Gruppen, Institutionen und Projekten auch bundes- und EU-weit bzw. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Vernetzungsstelle in Bonn und dem EIP Agri Service Point der Europäischen Kommission in Brüssel,
— Verbreitung von EU-weiten EIP-Projektergebnissen in Schleswig-Holstein,
— Unterstützung des MELUND bei der Evaluierung und Fortentwicklung des EIP-Konzepts.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EU-Verordnung zur Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2) Eigenerklärung, dass:
— Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
— keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält;
4) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsarten, die Gegenstand dieser Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre (2017 bis 2019).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5) Angaben zur fachlichen Qualifikation des Unternehmens in Bezug zur ausgeschriebenen Dienstleistung. Es werden aussagekräftige Referenzen insbesondere zu folgenden Themenstellungen erwartet:
— Erfahrungen und Kenntnisse mit der Aquirierung und Durchführung von EU-Projekten (EU-Förderrecht), den Besonderheiten in Schleswig-Holstein und den Potentialen des AKIS (Agricultural Transfer and Knowledge System) für die landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit,
— Erfahrungen und Kenntnisse mit der Aquirierung und Durchführung von EU-Projekten (EU-Förderrecht), den Besonderheiten in Schleswig-Holstein und den Potentialen des AKIS (Agricultural Transfer and Knowledge System) für die landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit,
— Darstellung, dass ein profundes Verständnis des Agrarsektors und eine gute Vernetzung in der norddeutschen Landwirtschaft vorliegt sowie über gute kommunikative Fähigkeiten für die Vermittlung und Motivation der Anliegen des EIP vorliegen,
— Erfahrungen und Kenntnisse der Agrarlandschaft in Schleswig-Holstein,
— Darstellung über Erfahrungen im Technologietransfer (Schnittstelle Hochschule/Wirtschaft).
6) Eigenerklärung und Darstellung über die persönliche Eignung des möglichen einzusetzenden Personal;
7) Eigenerklärung, ob und in welchem Umfang im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 300 Punkten (von möglichen zu erreichenden 500 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Teilnehmer, die Platz 4 bzw. Platz 5 belegen, werden ebenfalls eingeladen, wenn die erreichte Gesamtpunktzahl maximal 25 Punkte unter der Gesamtpunktzahl des Bewerbers auf Platz 3 liegt. Sofern mehrere Bewerber mit der geringsten Punktzahl (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden bestenfalls mindestens 3, maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabeaufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 300 Punkten (von möglichen zu erreichenden 500 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Teilnehmer, die Platz 4 bzw. Platz 5 belegen, werden ebenfalls eingeladen, wenn die erreichte Gesamtpunktzahl maximal 25 Punkte unter der Gesamtpunktzahl des Bewerbers auf Platz 3 liegt. Sofern mehrere Bewerber mit der geringsten Punktzahl (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden bestenfalls mindestens 3, maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabeaufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 2.3.2020 an die GMSH, z. H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: Florian.Seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 2.3.2020 an die GMSH, z. H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: Florian.Seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN A-4-Seiten);
b) Eigenerklärung über den beabsichtigten Sitz des Innovationsbüros;
c) Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle die Abwicklung in deutscher Sprache erfolgt.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bewertungsmatrix:
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabekammerverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabekammerverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Knooper Weg 45
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431599-1479📞
Fax: +49 431599-1465 📠
Quelle: OJS 2020/S 030-070030 (2020-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Förderprogramm „Europäischen Innovationspartnerschaft — Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agrar) wird in Schleswig-Holstein seit 2014 im Rahmen der sog. „II. Säule“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik erfolgreich umgesetzt. Bis Mitte 2021 werden die laufenden Projekte abschlossen. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene für die nächste siebenjährige Förderperiode beschlossen sind, werden auf Bundes- und Landesebene die Entscheidungen über eine Fortsetzung von EIP Agrar getroffen werden.
Die Umsetzung von EIP Agrar wird in Schleswig-Holstein vom „Innovationsbüro EIP Agrar“ unterstützt. Neben vielen potenziellen Antragstellern wurden insgesamt 30 Operationelle Gruppen und ihre Innovationsprojekte durch das Innovationsbüro EIP Agrar aktiv beraten.
Am 30.6.2020 endet der Vertrag mit dem bisherigen Projektträger.
Das Förderprogramm „Europäischen Innovationspartnerschaft — Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agrar) wird in Schleswig-Holstein seit 2014 im Rahmen der sog. „II. Säule“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik erfolgreich umgesetzt. Bis Mitte 2021 werden die laufenden Projekte abschlossen. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene für die nächste siebenjährige Förderperiode beschlossen sind, werden auf Bundes- und Landesebene die Entscheidungen über eine Fortsetzung von EIP Agrar getroffen werden.
Die Umsetzung von EIP Agrar wird in Schleswig-Holstein vom „Innovationsbüro EIP Agrar“ unterstützt. Neben vielen potenziellen Antragstellern wurden insgesamt 30 Operationelle Gruppen und ihre Innovationsprojekte durch das Innovationsbüro EIP Agrar aktiv beraten.
Am 30.6.2020 endet der Vertrag mit dem bisherigen Projektträger.
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 2. März 2020 an die GMSH, z. H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: Florian.Seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN A-4-Seiten),
b) Eigenerklärung über den beabsichtigten Sitz des Innovationsbüros,
c) Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle die Abwicklung in deutscher Sprache erfolgt.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 2. März 2020 an die GMSH, z. H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: Florian.Seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN A-4-Seiten),
b) Eigenerklärung über den beabsichtigten Sitz des Innovationsbüros,
c) Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle die Abwicklung in deutscher Sprache erfolgt.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Förderprogramm „Europäischen Innovationspartnerschaft — Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agrar) wird in Schleswig-Holstein seit 2014 im Rahmen der sog. „II. Säule“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik erfolgreich umgesetzt. Bis Mitte 2021 werden die laufenden Projekte abschlossen. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene für die nächste siebenjährige Förderperiode beschlossen sind, werden auf Bundes- und Landesebene die Entscheidungen über eine Fortsetzung von EIP Agrar getroffen werden.
Das Förderprogramm „Europäischen Innovationspartnerschaft — Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agrar) wird in Schleswig-Holstein seit 2014 im Rahmen der sog. „II. Säule“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik erfolgreich umgesetzt. Bis Mitte 2021 werden die laufenden Projekte abschlossen. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene für die nächste siebenjährige Förderperiode beschlossen sind, werden auf Bundes- und Landesebene die Entscheidungen über eine Fortsetzung von EIP Agrar getroffen werden.
— Öffentlichkeitsarbeit und Animierung der Akteure (Landwirte, Forscher, Berater, NGOs etc.) zur Teilnahme an innovativen Aktionen;
— Herausarbeitung relevanter innovativer Ideen und Unterstützung von Akteuren bei der Erstellung solider Projektanträge im Rahmen von EIP;
— Unterstützung laufender Operationeller Gruppen bei der administrativen Umsetzung;
— Weiterentwicklung des EIP-Netzwerkes in Schleswig-Holstein mit Innovateuren, Landwirten, Forschern, Beratern, NGOs, Operationellen Gruppen, Institutionen und Projekten auch bundes- und EU-weit bzw. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Vernetzungsstelle in Bonn und dem EIP Agri Service Point der Europäischen Kommission in Brüssel;
— Weiterentwicklung des EIP-Netzwerkes in Schleswig-Holstein mit Innovateuren, Landwirten, Forschern, Beratern, NGOs, Operationellen Gruppen, Institutionen und Projekten auch bundes- und EU-weit bzw. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Vernetzungsstelle in Bonn und dem EIP Agri Service Point der Europäischen Kommission in Brüssel;
— Verbreitung von EU-weiten EIP-Projektergebnissen in Schleswig-Holstein;
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EU-Verordnung zur Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER).
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-12 📅
Name: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Grüner Kamp 15-17
Postort: Rendsburg
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland 🇩🇪 Rendsburg-Eckernförde
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 2. März 2020 an die GMSH, z. H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: Florian.Seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 2. März 2020 an die GMSH, z. H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: Florian.Seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
a) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN A-4-Seiten),
b) Eigenerklärung über den beabsichtigten Sitz des Innovationsbüros,
Bewertungsmatrix
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabekammerverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabekammerverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)