Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Innovationspartnerschaft mit der Polizei Sachsen zur Entwicklung einer automatischen Spracherkennungslösung
B5039”
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Spracherkennungssoftware📦
Kurze Beschreibung:
“Das Ziele der Innovationspartnerschaft ist die Einführung einer Spracherkennungslösung für verschiedene Anwendungsbereiche der polizeilichen Arbeit.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sprachaufzeichnungssystem📦
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Innerhalb des Freistaates Sachsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die anstehenden Gesetzesänderungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) fordern vermehrt die Durchführung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die anstehenden Gesetzesänderungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) fordern vermehrt die Durchführung von Originaltonvernehmungen (Audio- oder Videovernehmung) in Ermittlungsverfahren. Dies stellt die Polizei im Bereich der Durchführung und Dokumentation solcher Vernehmungen vor neue Herausforderungen. Nach wie vor ist eine Abschrift einer Originaltonvernehmung zwingender Bestandteil der Verfahrensakte und kann in den meisten Fällen nur durch die Sachbearbeiter der Verfahren erzeugt werden, da Schreibkräfte nicht im benötigten Umfang zur Verfügung stehen.
Die strategisch angestrebte Digitalisierung der polizeilichen Arbeit erfordert es, hierfür eine technische Lösung zur automatischen Spracherkennung einzuführen und damit die manuellen Aufwände der Verschriftung zu minimieren. Aus diesem Grund wird innerhalb dieses Projektes mit Unterstützung aller Dienststellen der sächsischen Polizei, des sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) und der Justiz nach einer automatischen Spracherkennungslösung gesucht.
Mit der Einführung der automatischen Spracherkennungslösung in der sächsischen Polizei soll nicht nur der Anwendungsfall „Verschriftung von Originaltonvernehmungen" bedient werden. Auch bei einer Vielzahl weiterer Anwendungsfälle soll die Spracherkennungslösung perspektivisch unterstützend eingesetzt werden:
— Verschriftung des klassischen Diktates (z. B. bei der Vorgangsaufnahme, Gutachtenerstellung, Verfassen von Berichten);
— Auswertung von digitalen Asservaten — Verschriftung oder Schlagwortsuche (z. B. WhatsApp Sprachnachrichten);
— Verschriftung oder Schlagwortsuche im Bereich der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ).
Im Rahmen der Innovationspartnerschaft sollen mit einem oder mehreren externen technischen Partner(n) Schritt für Schritt Lösungen für die einzelnen Anwendungsfälle erarbeitet werden. Im Bereich der Spracherkennung werden dazu künstliche Intelligenz und selbstlernende Algorithmen zum Einsatz kommen. Für die Optimierung der Ergebnisse in den einzelnen Anwendungsbereichen erfolgt eine enge Begleitung des technischen Partners durch die Polizei Sachsen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-05 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1); Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2); Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4); Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4); Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen (Erklärung E6). Der Bewerber muss mindestens eine Referenz aus dem Bereich der Entwicklung einer automatischen Spracherkennungslösung angeben,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen (Erklärung E6). Der Bewerber muss mindestens eine Referenz aus dem Bereich der Entwicklung einer automatischen Spracherkennungslösung angeben, die bereits im produktiven Einsatz ist. Die Referenz(en) kann/können dabei aus den letzten sechs Geschäftsjahren stammen.
Verfahren Art des Verfahrens
Partnerschaft für Innovation
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-17
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-05-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-05 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2020/S 057-136175 (2020-03-18)
Ergänzende Angaben (2020-03-20)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 057-136175
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Die anstehenden Gesetzesänderungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) fordern vermehrt die Durchführung von...”
Text
Die anstehenden Gesetzesänderungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) fordern vermehrt die Durchführung von Originaltonvernehmungen (Audio- oder Videovernehmung) in Ermittlungsverfahren. Dies stellt die Polizei im Bereich der Durchführung und Dokumentation solcher Vernehmungen vor neue Herausforderungen. Nach wie vor ist eine Abschrift einer Originaltonvernehmung zwingender Bestandteil der Verfahrensakte und kann in den meisten Fällen nur durch die Sachbearbeiter der Verfahren erzeugt werden, da Schreibkräfte nicht im benötigten Umfang zur Verfügung stehen.
Die strategisch angestrebte Digitalisierung der polizeilichen Arbeit erfordert es, hierfür eine technische Lösung zur automatischen Spracherkennung einzuführen und damit die manuellen Aufwände der Verschriftung zu minimieren. Aus diesem Grund wird innerhalb dieses Projektes mit Unterstützung aller Dienststellen der sächsischen Polizei, des sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) und der Justiz nach einer automatischen Spracherkennungslösung gesucht.
Mit der Einführung der automatischen Spracherkennungslösung in der sächsischen Polizei soll nicht nur der Anwendungsfall „Verschriftung von Originaltonvernehmungen" bedient werden. Auch bei einer Vielzahl weiterer Anwendungsfälle soll die Spracherkennungslösung perspektivisch unterstützend eingesetzt werden:
— Verschriftung des klassischen Diktates (z. B. bei der Vorgangsaufnahme, Gutachtenerstellung, Verfassen von Berichten);
— Auswertung von digitalen Asservaten — Verschriftung oder Schlagwortsuche (z. B. WhatsApp Sprachnachrichten);
— Verschriftung oder Schlagwortsuche im Bereich der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ).
Im Rahmen der Innovationspartnerschaft sollen mit einem oder mehreren externen technischen Partner(n) Schritt für Schritt Lösungen für die einzelnen Anwendungsfälle erarbeitet werden. Im Bereich der Spracherkennung werden dazu künstliche Intelligenz und selbstlernende Algorithmen zum Einsatz kommen. Für die Optimierung der Ergebnisse in den einzelnen Anwendungsbereichen erfolgt eine enge Begleitung des technischen Partners durch die Polizei Sachsen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die anstehenden Gesetzesänderungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) fordern vermehrt die Durchführung von...”
Text
Die anstehenden Gesetzesänderungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) fordern vermehrt die Durchführung von Originaltonvernehmungen (Audio- oder Videovernehmung) in Ermittlungsverfahren. Dies stellt die Polizei im Bereich der Durchführung und Dokumentation solcher Vernehmungen vor neue Herausforderungen. Nach wie vor ist eine Abschrift einer Originaltonvernehmung zwingender Bestandteil der Verfahrensakte und kann in den meisten Fällen nur durch die Sachbearbeiter der Verfahren erzeugt werden, da Schreibkräfte nicht im benötigten Umfang zur Verfügung stehen. Die strategisch angestrebte Digitalisierung der polizeilichen Arbeit erfordert es, hierfür eine technische Lösung zur automatischen Spracherkennung einzuführen und damit die manuellen Aufwände der Verschriftung zu minimieren. Aus diesem Grund wird innerhalb dieses Projektes mit Unterstützung aller Dienststellen der sächsischen Polizei, des sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) und der Justiz nach einer automatischen Spracherkennungslösung gesucht. Mit der Einführung der automatischen Spracherkennungslösung in der sächsischen Polizei soll nicht nur der Anwendungsfall „Verschriftung von Originaltonvernehmungen“ bedient werden. Auch bei einer Vielzahl weiterer Anwendungsfälle soll die Spracherkennungslösung perspektivisch unterstützend eingesetzt werden:
— Verschriftung des klassischen Diktates (z. B. bei der Vorgangsaufnahme, Gutachtenerstellung, Verfassen von Berichten);
— Auswertung von digitalen Asservaten;
— Verschriftung oder Schlagwortsuche (z. B. WhatsApp Sprachnachrichten);
— Verschriftung oder Schlagwortsuche im Bereich der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Im Rahmen der Innovationspartnerschaft sollen mit einem oder mehreren externen technischen Partner(n) Schritt für Schritt Lösungen für die einzelnen Anwendungsfälle erarbeitet werden. Im Bereich der Spracherkennung werden dazu künstliche Intelligenz und selbstlernende Algorithmen zum Einsatz kommen. Für die Optimierung der Ergebnisse in den einzelnen Anwendungsbereichen erfolgt eine enge Begleitung des technischen Partners durch die Polizei Sachsen. Der Erwerb der finalen Spracherkennungslösung muss im Anschluss an die Innovationspartnerschaft mindestens für die Polizei Sachsen und die Justiz Sachsen möglich sein. Konkrete Regelungen hierzu erfolgen im Rahmen der Angebotsphase im Partnerschaftsvertrag.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
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Text:
“Die Polizei Sachsen wird dabei als Auftraggeber von der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) im gesamten Verfahren und in der...”
Text
Die Polizei Sachsen wird dabei als Auftraggeber von der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) im gesamten Verfahren und in der späteren Innovationspartnerschaft unterstützt.
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Quelle: OJS 2020/S 060-144313 (2020-03-20)
Ergänzende Angaben (2020-04-06)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Datum: 2020-08-05 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-08-11 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-04-17 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-04-30 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2020-05-11 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-05-22 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-08-05 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-08-28 📅
Quelle: OJS 2020/S 071-169553 (2020-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Ziele der Innovationspartnerschaft ist die Einführung einer Spracherkennungslösung für verschiedene Anwendungsbereiche der polizeilichen Arbeit..”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die anstehenden Gesetzesänderungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) fordern vermehrt die Durchführung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die anstehenden Gesetzesänderungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) fordern vermehrt die Durchführung von Originaltonvernehmungen (Audio- oder Videovernehmung) in Ermittlungsverfahren. Dies stellt die Polizei im Bereich der Durchführung und Dokumentation solcher Vernehmungen vor neue Herausforderungen. Nach wie vor ist eine Abschrift einer Originaltonvernehmung zwingender Bestandteil der Verfahrensakte und kann in den meisten Fällen nur durch die Sachbearbeiter der Verfahren erzeugt werden, da Schreibkräfte nicht im benötigten Umfang zur Verfügung stehen. Die strategisch angestrebte Digitalisierung der polizeilichen Arbeit erfordert es, hierfür eine technische Lösung zur automatischen Spracherkennung einzuführen und damit die manuellen Aufwände der Verschriftung zu minimieren. Aus diesem Grund wird innerhalb dieses Projektes mit Unterstützung aller Dienststellen der sächsischen Polizei, des sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) und der Justiz nach einer automatischen Spracherkennungslösung gesucht. Mit der Einführung der automatischen Spracherkennungslösung in der sächsischen Polizei soll nicht nur der Anwendungsfall „Verschriftung von Originaltonvernehmungen" bedient werden. Auch bei einer Vielzahl weiterer Anwendungsfälle soll die Spracherkennungslösung perspektivisch unterstützend eingesetzt werden:
— Verschriftung des klassischen Diktates (z. B. bei der Vorgangsaufnahme, Gutachtenerstellung, Verfassen von Berichten),
— Auswertung von digitalen Asservaten,
— Verschriftung oder Schlagwortsuche (z. B. WhatsApp Sprachnachrichten),
— Verschriftung oder Schlagwortsuche im Bereich der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) Im Rahmen der Innovationspartnerschaft sollen mit einem oder mehreren externen technischen Partner(n) Schritt für Schritt Lösungen für die einzelnen Anwendungsfälle erarbeitet werden. Im Bereich der Spracherkennung werden dazu künstliche Intelligenz und selbstlernende Algorithmen zum Einsatz kommen. Für die Optimierung der Ergebnisse in den einzelnen Anwendungsbereichen erfolgt eine enge Begleitung des technischen Partners durch die Polizei Sachsen. Der Erwerb der finalen Spracherkennungslösung muss im Anschluss an die Innovationspartnerschaft mindestens für die Polizei Sachsen und die Justiz Sachsen möglich sein. Konkrete Regelungen hierzu erfolgen im Rahmen der Angebotsphase im Partnerschaftsvertrag.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Polizei Sachsen wird dabei als Auftraggeber von der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) im gesamten Verfahren und in der...”
Zusätzliche Informationen
Die Polizei Sachsen wird dabei als Auftraggeber von der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) im gesamten Verfahren und in der späteren Innovationspartnerschaft unterstützt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 057-136175
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Innovationspartnerschaft mit der Polizei Sachsen zur Entwicklung einer automatischen Spracherkennungslösung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Appsfactory GmbH
Postanschrift: Nikolaistraße 28-32
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4028003078📞
E-Mail: rene.hamann@appsfactory.de📧
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. §135 Abs. 2 Satz 2 GWB, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nachVeröffentlichung dieser Bekanntmachung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. §135 Abs. 2 Satz 2 GWB, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nachVeröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 001-001298 (2020-12-30)