Innovationspartnerschaft mit der Polizei Sachsen zur Entwicklung einer automatischen Spracherkennungslösung
Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Das Ziele der Innovationspartnerschaft ist die Einführung einer Spracherkennungslösung für verschiedene Anwendungsbereiche der polizeilichen Arbeit.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-18.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Entwicklung von Software für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität › Entwicklung von Dokumentenerstellungssoftware › Entwicklung von Spracherkennungssoftware
- • Taschenempfangsgeräte für Personenruf- oder Personensuchanlagen › Sprachaufzeichnungssystem
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-03-18 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-03-20 | Ergänzende Angaben |
| 2020-04-06 | Ergänzende Angaben |
| 2020-12-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Spracherkennungssoftware
Referenznummer: B5039
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Spracherkennungssoftware 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sprachaufzeichnungssystem 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Innovationspartnerschaft
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3414948-0 📞
Fax: +49 3414948-200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-170e8d69673-4acc8f8360643660 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-20 📅
Datum des Beginns: 2020-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 057-136175
ABl. S-Ausgabe: 57
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Innerhalb des Freistaates Sachsen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-05 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-170e8d69673-4acc8f8360643660 🌏
Fax: +49 3414948-0 📠
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 057-136175 (2020-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Spracherkennungssoftware
Referenznummer: B5039
Kurze Beschreibung:
Das Ziele der Innovationspartnerschaft ist die Einführung einer Spracherkennungslösung für verschiedene Anwendungsbereiche der polizeilichen Arbeit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Spracherkennungssoftware 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sprachaufzeichnungssystem 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Innovationspartnerschaft
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3414948-0 📞
Fax: +49 3414948-200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-170e8d69673-4acc8f8360643660 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-20 📅
Datum des Beginns: 2020-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 057-136175
ABl. S-Ausgabe: 57
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die anstehenden Gesetzesänderungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) fordern vermehrt die Durchführung von Originaltonvernehmungen (Audio- oder Videovernehmung) in Ermittlungsverfahren. Dies stellt die Polizei im Bereich der Durchführung und Dokumentation solcher Vernehmungen vor neue Herausforderungen. Nach wie vor ist eine Abschrift einer Originaltonvernehmung zwingender Bestandteil der Verfahrensakte und kann in den meisten Fällen nur durch die Sachbearbeiter der Verfahren erzeugt werden, da Schreibkräfte nicht im benötigten Umfang zur Verfügung stehen.
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Die strategisch angestrebte Digitalisierung der polizeilichen Arbeit erfordert es, hierfür eine technische Lösung zur automatischen Spracherkennung einzuführen und damit die manuellen Aufwände der Verschriftung zu minimieren. Aus diesem Grund wird innerhalb dieses Projektes mit Unterstützung aller Dienststellen der sächsischen Polizei, des sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) und der Justiz nach einer automatischen Spracherkennungslösung gesucht.
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Mit der Einführung der automatischen Spracherkennungslösung in der sächsischen Polizei soll nicht nur der Anwendungsfall „Verschriftung von Originaltonvernehmungen" bedient werden. Auch bei einer Vielzahl weiterer Anwendungsfälle soll die Spracherkennungslösung perspektivisch unterstützend eingesetzt werden:
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— Verschriftung des klassischen Diktates (z. B. bei der Vorgangsaufnahme, Gutachtenerstellung, Verfassen von Berichten);
— Auswertung von digitalen Asservaten — Verschriftung oder Schlagwortsuche (z. B. WhatsApp Sprachnachrichten);
— Verschriftung oder Schlagwortsuche im Bereich der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ).
Im Rahmen der Innovationspartnerschaft sollen mit einem oder mehreren externen technischen Partner(n) Schritt für Schritt Lösungen für die einzelnen Anwendungsfälle erarbeitet werden. Im Bereich der Spracherkennung werden dazu künstliche Intelligenz und selbstlernende Algorithmen zum Einsatz kommen. Für die Optimierung der Ergebnisse in den einzelnen Anwendungsbereichen erfolgt eine enge Begleitung des technischen Partners durch die Polizei Sachsen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Innerhalb des Freistaates Sachsen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1); Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2); Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3).
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Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4); Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen (Erklärung E6). Der Bewerber muss mindestens eine Referenz aus dem Bereich der Entwicklung einer automatischen Spracherkennungslösung angeben, die bereits im produktiven Einsatz ist. Die Referenz(en) kann/können dabei aus den letzten sechs Geschäftsjahren stammen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-05 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-170e8d69673-4acc8f8360643660 🌏
Fax: +49 3414948-0 📠
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 057-136175 (2020-03-18)
Ergänzende Angaben (2020-03-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 060-144313
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 057-136175
ABl. S-Ausgabe: 60
Quelle: OJS 2020/S 060-144313 (2020-03-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 060-144313
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 057-136175
ABl. S-Ausgabe: 60
Quelle: OJS 2020/S 060-144313 (2020-03-20)
Ergänzende Angaben (2020-04-06)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 071-169553
ABl. S-Ausgabe: 71
Quelle: OJS 2020/S 071-169553 (2020-04-06)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 071-169553
ABl. S-Ausgabe: 71
Quelle: OJS 2020/S 071-169553 (2020-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 001-001298
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-28 📅
Name: Appsfactory GmbH
Postanschrift: Nikolaistraße 28-32
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4028003078 📞
E-Mail: rene.hamann@appsfactory.de 📧
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ziele der Innovationspartnerschaft ist die Einführung einer Spracherkennungslösung für verschiedene Anwendungsbereiche der polizeilichen Arbeit..
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 001-001298
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
Die Polizei Sachsen wird dabei als Auftraggeber von der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) im gesamten Verfahren und in der späteren Innovationspartnerschaft unterstützt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die anstehenden Gesetzesänderungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) fordern vermehrt die Durchführung von Originaltonvernehmungen (Audio- oder Videovernehmung) in Ermittlungsverfahren. Dies stellt die Polizei im Bereich der Durchführung und Dokumentation solcher Vernehmungen vor neue Herausforderungen. Nach wie vor ist eine Abschrift einer Originaltonvernehmung zwingender Bestandteil der Verfahrensakte und kann in den meisten Fällen nur durch die Sachbearbeiter der Verfahren erzeugt werden, da Schreibkräfte nicht im benötigten Umfang zur Verfügung stehen. Die strategisch angestrebte Digitalisierung der polizeilichen Arbeit erfordert es, hierfür eine technische Lösung zur automatischen Spracherkennung einzuführen und damit die manuellen Aufwände der Verschriftung zu minimieren. Aus diesem Grund wird innerhalb dieses Projektes mit Unterstützung aller Dienststellen der sächsischen Polizei, des sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) und der Justiz nach einer automatischen Spracherkennungslösung gesucht. Mit der Einführung der automatischen Spracherkennungslösung in der sächsischen Polizei soll nicht nur der Anwendungsfall „Verschriftung von Originaltonvernehmungen" bedient werden. Auch bei einer Vielzahl weiterer Anwendungsfälle soll die Spracherkennungslösung perspektivisch unterstützend eingesetzt werden:
Mehr anzeigen
— Verschriftung des klassischen Diktates (z. B. bei der Vorgangsaufnahme, Gutachtenerstellung, Verfassen von Berichten),
— Auswertung von digitalen Asservaten,
— Verschriftung oder Schlagwortsuche (z. B. WhatsApp Sprachnachrichten),
— Verschriftung oder Schlagwortsuche im Bereich der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) Im Rahmen der Innovationspartnerschaft sollen mit einem oder mehreren externen technischen Partner(n) Schritt für Schritt Lösungen für die einzelnen Anwendungsfälle erarbeitet werden. Im Bereich der Spracherkennung werden dazu künstliche Intelligenz und selbstlernende Algorithmen zum Einsatz kommen. Für die Optimierung der Ergebnisse in den einzelnen Anwendungsbereichen erfolgt eine enge Begleitung des technischen Partners durch die Polizei Sachsen. Der Erwerb der finalen Spracherkennungslösung muss im Anschluss an die Innovationspartnerschaft mindestens für die Polizei Sachsen und die Justiz Sachsen möglich sein. Konkrete Regelungen hierzu erfolgen im Rahmen der Angebotsphase im Partnerschaftsvertrag.
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Die Polizei Sachsen wird dabei als Auftraggeber von der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) im gesamten Verfahren und in der späteren Innovationspartnerschaft unterstützt.
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-28 📅
Name: Appsfactory GmbH
Postanschrift: Nikolaistraße 28-32
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4028003078 📞
E-Mail: rene.hamann@appsfactory.de 📧
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. §135 Abs. 2 Satz 2 GWB, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nachVeröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2021/S 001-001298 (2020-12-30)
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