Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise anhand folgender Kriterien:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2017-2019 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— Gesamtumsatz ≥ 500 000 EUR/a (5 Punkte);
— Gesamtumsatz < 500 000 EUR/a und ≥ 400 000 EUR/a (4 Punkte);
— Gesamtumsatz < 400 000 EUR/a und ≥ 300 000 EUR/a (3 Punkte);
— Gesamtumsatz < 300 000 EUR/a und ≥ 200 000 EUR/a (2 Punkte);
— Gesamtumsatz < 200 000 EUR/a und ≥ 100 000 EUR/a (1 Punkt);
— Gesamtumsatz < 100 000 EUR/a (0 Punkte).
2) Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2017-2019 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonst. Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlich ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte);
— durchschnittlich 4 Gesamtmitarbeiter (4 Punkte);
— durchschnittlich 3 Gesamtmitarbeiter (3 Punkte);
— durchschnittlich 2 Gesamtmitarbeiter (2 Punkte);
— durchschnittlich 1 Gesamtmitarbeiter (1 Punkte);
— durchschnittlich < 1 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3) Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2010 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2010 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (max. 6 Punkte);
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Instandhaltung bzw. Sanierung eines denkmalgeschützten Einzeldenkmals (max. 6 Punkte);
— Das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 300+400) ≥ 7,5 Mio. EUR netto) (max. 6 Punkte);
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht (max. 6 Punkte);
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 6 Punkte).
Es können maximal 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Anlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.