Wartung der Bestands-Netzwerkkomponenten der Marke Extreme Networks inklusive Eskalationsmanagement zum Hersteller sowie Abwicklung sämtlicher Service-Requests.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Instandhaltung Netzwerkkomponenten Extreme Networks
774-20
Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Informationstechnologieeinrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Wartung der Bestands-Netzwerkkomponenten der Marke Extreme Networks inklusive Eskalationsmanagement zum Hersteller sowie Abwicklung sämtlicher Service-Requests.”
Kurze Beschreibung
Wartung der Bestands-Netzwerkkomponenten der Marke Extreme Networks inklusive Eskalationsmanagement zum Hersteller sowie Abwicklung sämtlicher Service-Requests.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Datennetzeinrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerke📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Drei Leistungsorte in Frankfurt am Main.
Beschreibung der Beschaffung:
“Wartung der Bestands-Netzwerkkomponenten der Marke Extreme Networks inklusive Eskalationsmanagement zum Hersteller sowie Abwicklung sämtlicher...”
Beschreibung der Beschaffung
Wartung der Bestands-Netzwerkkomponenten der Marke Extreme Networks inklusive Eskalationsmanagement zum Hersteller sowie Abwicklung sämtlicher Service-Requests.
Die Bestandskomponenten sind in einen Wartungsvertrag inkl. Hersteller-Support aufzunehmen. Der Auftragnehmer ist zentraler Ansprechpartner für die komplette Infrastruktur und bietet eine deutschsprachige Servicehotline an.
Mit Zuschlagserteilung wird ein EVB-IT Instandhaltungsvertrag geschlossen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bieters, dass – sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist –...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bieters, dass – sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist – eintragungspflichtig ist, er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Deckung für Sach- und Personenschäden von mindestens 2 Mio. EUR je Versicherungsjahr aufweist. (Für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Deckung für Sach- und Personenschäden von mindestens 2 Mio. EUR je Versicherungsjahr aufweist. (Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzliste über vergleichbare Leistungen: Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens 3 Unternehmensreferenzen durch Vorlage des Formblatts...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzliste über vergleichbare Leistungen: Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens 3 Unternehmensreferenzen durch Vorlage des Formblatts (B_06) angeben. Die Referenzen müssen die nachgefragten Bereiche betreffen, dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen und sollen folgenden Inhalt haben: Name des Auftraggebers, Branche des Auftraggebers, Zeitraum bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung, Umfang: Anzahl der zu wartenden Netzwerkkomponenten. Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von 3 Jahren ist das Ende der Angebotsfrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen. Falls die Angabe des Namens eines Referenzunternehmens wegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung nicht angegeben werden kann, ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu umschreiben und auf Anforderung der Vergabestelle eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts einzureichen, aus der sich ergibt, dass dieser den Namen des Auftraggebers kennt und dass die im Vergabeverfahren gemachten Angaben zu der jeweiligen Referenz zutreffen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die Referenzen müssen sich auf Wartung und Instandhaltung von Netzwerken beziehen, die vorwiegend aus Komponenten der Marke „Extreme Networks“ bestehen und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die Referenzen müssen sich auf Wartung und Instandhaltung von Netzwerken beziehen, die vorwiegend aus Komponenten der Marke „Extreme Networks“ bestehen und mindestens einen vergleichbaren Umfang an Leistungen aufweisen. Maßgeblich ist diesbezüglich die Anzahl der gewarteten Produkte.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter haben im Angebotsschreiben (Formblatt B_01) gemäß
§ 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter haben im Angebotsschreiben (Formblatt B_01) gemäß
§ 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-10
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Beim Auftraggeber.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): -
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der...”
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise),
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis.
Vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen und Dokumente, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine einfache (nicht beglaubigte) Übersetzung in die deutsche Sprache, welche maßgeblich ist, beizufügen. Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen werden. Es werden Formblätter vorgegeben (Teil B der Vergabeunterlagen), welche zu verwenden und – soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Wenn Aussagen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als „Anlage zum Formblatt Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ zu bezeichnen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VDESL
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
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Quelle: OJS 2020/S 029-067445 (2020-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wartung der Bestands-Netzwerkkomponenten der Marke Extreme Networks inklusive Eskalationsmanagement zum Hersteller sowie Abwicklung sämtlicher...”
Beschreibung der Beschaffung
Wartung der Bestands-Netzwerkkomponenten der Marke Extreme Networks inklusive Eskalationsmanagement zum Hersteller sowie Abwicklung sämtlicher Service-Requests.
Die Bestandskomponenten sind in einen Wartungsvertrag inkl. Hersteller-Support aufzunehmen. Der Auftragnehmer ist zentraler Ansprechpartner für die komplette Infrastruktur und bietet eine deutschsprachige Servicehotline an.
Mit Zuschlagserteilung wurde ein EVB-IT Instandhaltungsvertrag geschlossen.
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Zusätzliche Informationen:
“Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswertlag oberhalb des EU-Schwellenwerts. Der...”
Zusätzliche Informationen
Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswertlag oberhalb des EU-Schwellenwerts. Der Auftraggeber verzichtet auf diese Angabe, da es sich um ein zu schützendes Betriebsgeheimnis des Bieters handelt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 029-067445
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 774-20
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Instandhaltung Netzwerkkomponenten Extreme Networks
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Communication Systems GmbH
Postanschrift: Frankfurter Straße 233
Postort: Neu-Isenburg
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Offenbach, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswertlag oberhalb des EU-Schwellenwerts. Der...”
Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswertlag oberhalb des EU-Schwellenwerts. Der Auftraggeber verzichtet auf diese Angabe, da es sich um ein zu schützendes Betriebsgeheimnis des Bieters handelt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VDLER
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
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Quelle: OJS 2020/S 080-189033 (2020-04-20)