Instandhaltung und Verfügbarkeitssicherung von 13 fünfteiligen elektrischen Triebzügen Typ Stadler Flirt 3, nach gültigem Regelwerk, nach dem Stand der Technik, sowie weitere ergänzende Leistungen
Gegenstand der Vergabe ist die Instandhaltung und Verfügbarkeitssicherung von 13 fünfteiligen elektrischen Triebzügen des Typs Stadler Flirt 3, EMU 5 MS (8 Züge) und EMU 5 ES (5 Züge), nach gültigem Regelwerk, nach dem Stand der Technik, sowie weitere ergänzende Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Instandhaltung und Verfügbarkeitssicherung von 13 fünfteiligen elektrischen Triebzügen Typ Stadler Flirt 3, nach gültigem Regelwerk, nach dem Stand der...”
Titel
Instandhaltung und Verfügbarkeitssicherung von 13 fünfteiligen elektrischen Triebzügen Typ Stadler Flirt 3, nach gültigem Regelwerk, nach dem Stand der Technik, sowie weitere ergänzende Leistungen
Keolis-IH Flirt 3
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Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Instandhaltung und Verfügbarkeitssicherung von 13 fünfteiligen elektrischen Triebzügen des Typs Stadler Flirt 3, EMU 5 MS (8...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Instandhaltung und Verfügbarkeitssicherung von 13 fünfteiligen elektrischen Triebzügen des Typs Stadler Flirt 3, EMU 5 MS (8 Züge) und EMU 5 ES (5 Züge), nach gültigem Regelwerk, nach dem Stand der Technik, sowie weitere ergänzende Leistungen.
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Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Am Sitz des Auftragnehmers. Die vorgesehenen Werkstattstandorte und Betriebsgelände des Bieters dürfen nicht weiter als 60 km von den mit diesen Keolis...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Am Sitz des Auftragnehmers. Die vorgesehenen Werkstattstandorte und Betriebsgelände des Bieters dürfen nicht weiter als 60 km von den mit diesen Keolis Flirt 3 betriebenen Bahnnetzen entfernt sein.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der AG Auftraggeber ist Halter von Schienenfahrzeugen im Sinne des § 2 Nr. 13 AEG der unter diesen Vertrag fallenden Fahrzeuge gemäß Anlage 8. Er hat sich...”
Beschreibung der Beschaffung
Der AG Auftraggeber ist Halter von Schienenfahrzeugen im Sinne des § 2 Nr. 13 AEG der unter diesen Vertrag fallenden Fahrzeuge gemäß Anlage 8. Er hat sich im Rahmen zweier Verkehrsverträge zur Erbringung der Verkehrsdienstleistung über eine Laufzeit von 15 Jahren im Teutoburger Wald-Netz (TWN2) und 12 Jahre im Hellweg-Netz (HWN2) verpflichtet. Hierzu hat der Auftraggeber am 3.7.2015 einen Verkehrsvertrag mit den Aufgabenträgern Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), der Provincie Overijssel und dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) über die Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr für das Teutoburger Wald-Netz abgeschlossen. Für das Hellweg Netz erfolgte der Abschluss eines entsprechenden Verkehrsvertrages am 19.10.2015 mit den Aufgabenträgern Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrsverband Rhein-Ruhr AöR (VRR).
Zur Erbringung der nach diesen Verkehrsverträgen geschuldeten Eisenbahnverkehrsleistungen hat der AG 13 Triebzüge des Typs Flirt geleast. Leasinggeberin und Eigentümerin der Schienenfahrzeuge ist die Leasinggesellschaft Alpha Trains Europa GmbH (nachfolgend „ATE“).
Diese Ausschreibung betrifft die zukünftige Erbringung einer Full-Service-Instandhaltungsdienstleistung für die o. g. Fahrzeuge. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer nicht nur sämtliche im Anhang II der Durchführungsverordnung EU 2019/779 genannten Funktionen im Zusammenhang mit der Instandhaltung übernimmt, sondern insbesondere die betrieblich erforderliche Verfügbarkeit der Fahrzeuge für den Fahrgastbetrieb sicherstellen muss. Der Vertrag endet automatisch mit abgeschlossener ordnungsgemäßer Rückgabe aller Fahrzeuge durch den Auftraggeber an den Fahrzeugeigentümer, voraussichtlich zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2032 für Fahrzeuge des Netzes TWN2 und zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2030 für Fahrzeuge des Netzes HWN2.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-15 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Leistungen nach diesem Vertrag sind aufgrund der verschiedenen Laufzeiten der Verkehrsverträge für eine unterschiedliche Dauer zu erbringen. Im Fall...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Leistungen nach diesem Vertrag sind aufgrund der verschiedenen Laufzeiten der Verkehrsverträge für eine unterschiedliche Dauer zu erbringen. Im Fall einer Verlängerung eines der Verkehrsverträge hat Keolis das Recht, den vorliegenden Vertrag hinsichtlich seiner Laufzeit entsprechend der Verlängerung der Verkehrsvertrages zu gleichen Konditionen anzupassen.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Neben den im Vertrag festgelegten zwingend durchzuführenden Planarbeiten können optionale, variierende Zusatzarbeiten erforderlich sein. Die zusätzlichen...”
Beschreibung der Optionen
Neben den im Vertrag festgelegten zwingend durchzuführenden Planarbeiten können optionale, variierende Zusatzarbeiten erforderlich sein. Die zusätzlichen Arbeiten sind jeweils nach Bedarf bzw. nach Freigabe durch die Auftraggeberin durchzuführen.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabeunterlagen für den Registrierungs- und Qualifizierungsantrag (Teilnahmewettbewerb) stehen für einen direkten Zugang gebührenfrei unter der o. g....”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen für den Registrierungs- und Qualifizierungsantrag (Teilnahmewettbewerb) stehen für einen direkten Zugang gebührenfrei unter der o. g. Internetadresse (Ziffer I.3.) zur Verfügung. Eine Registrierung erfolgt durch Einreichung der Teilnahmeantrag inklusive aller geforderten Anlagen per E-Mail an die Kontaktstelle (Ziffer I.1.)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nur registrierte Unternehmen können an der Ausschreibung teilnehmen und erhalten zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Fragen. unter Angabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nur registrierte Unternehmen können an der Ausschreibung teilnehmen und erhalten zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Fragen. unter Angabe der Bekanntmachungsnummer und der Nennung eines Ansprechpartners samt einer durchgehendend erreichbaren E-Mail-Anschrift und Telefonnummer. Die Anlagen beinhalten das Formblatt für Angaben zu Kerndaten und Ausschlussgründen, das Formblatt zu Angaben zum Umsatz, sowie den Angaben zu den Referenzen und die Vertraulichkeitserklärung. Die weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Vertragsentwurf, werden dann nach Ablauf der Teilnahmefrist den qualifizierten Teilnehmern elektronisch zur Verfügung gestellt.
1. Vertraulichkeitserklärung (gemäß Formblatt) und Eigenerklärung mit allgemeinen Angaben zum Unternehmen (Gründung, Tätigkeitsschwerpunkte, Konzernverbundenheit, Ansprechpartner gemäß Formblatt) und Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 bis 126 GWB. (gemäß Formblatt),
2. Kopie eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregister für das Unternehmen sowie im Falle von Personengesellschaften (z. B. KG, GbR) auch für die persönlich haftenden Gesellschafter (jeweils soweit mit Rücksicht auf die Rechtsform vorhanden) oder andernfalls (bei fehlender Registerpflicht) Darstellung der Inhaber/Gesellschafter und gesetzlichen Vertreter des/der Unternehmen/s,
3. Gegen sämtliche zur Führung der Geschäfte unseres Unternehmens bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens vorliegt, das die berufliche Zuverlässigkeit des Bieters infrage stellt,
4. keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt,
5. keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten vorliegen,
6. keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen,
7. der Bieter seinen sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebenden steuerrechtlichen Pflichten nachgekommen ist.
Die vorgenannten Unterlagen nach Ziffer III.1.1.) sind im Falle einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot von/für jedem/-s Mitglied, im Falle einer Eignungsleihe mit dem Angebot von/für dem/den Eignungsverleiher und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung weitere Unterlagen zu verlangen (z. B. zu Rechtsform, Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger, Eintragungen im Gewerbezentral- oder Wettbewerbsregister, Eintragungen im Bundeszentralregister für die gesetzlichen Vertreter und Führungskräfte des Unternehmens). Diese weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen, wenn nach der Beurteilung des Auftraggebers Anlass zu einer Überprüfung der Eigenerklärungen besteht.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende, unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass folgende Eignungskriterien erfüllt werden:
1....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende, unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass folgende Eignungskriterien erfüllt werden:
1. Eigenerklärung (auf Formblatt) zu (a) Gesamtjahresumsatz des Unternehmens, (b) zum Jahresumsatz des Unternehmens mit Leistungen der Instandhaltung in der Eisenbahnbranche in den letzten 3 Jahren.
2. Eigenerklärung (selbst formuliert) zum Bestehen bzw. den geplanten Abschluss (a) einer ausreichenden Haftpflichtversicherung min 25,6 Mio. je Versicherungsfall zweifach maximiert, Vermögensschäden min. 1 Mio., Tätigkeitsschäden min. 9,3 Mio. je Triebzug, sowie (b) einer befristeten, unwiderruflichen, selbstschuldnerischen Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme im Falle der Auftragserteilung gemäß Ziffer III.1.6. Die Bürgschaft darf nicht früher als 1 Jahr nach Ablauf sämtlicher Gewährleistungsfristen erlöschen.
3. Eigenerklärung, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet und dass gegen es kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
Die Umsatzangaben sind im Falle einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot von/für jedem/-s Mitglied, im Falle einer wirtschaftlichen oder finanziellen Eignungsleihe mit dem Angebot auch von/für dem/den Eignungsverleiher und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Haftpflichtversicherung alle Mitglieder und die Vertragserfüllungsbürgschaft die Gemeinschaft (Gesamtbürgschaft) erfassen; eine Eignungsleihe in Bezug auf die Haftpflichtversicherung und Vertragserfüllungsbürgschaft ist ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung weitere Unterlagen zu verlangen (z. B. Jahresabschlüsse bzw. Gewinn-/Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Angaben zu laufenden Verbindlichkeiten, Liquiditätsnachweise, Eigenkapitalbescheinigungen oder Bankbestätigungen, Nachweis der Möglichkeit zum Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung und Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft). Diese weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin Anlass zu einer genaueren Überprüfung der Leistungsfähigkeit besteht, insbesondere wenn nachstehende Mindestanforderungen nur knapp erreicht werden.
“Ein Unternehmen ist wirtschaftlich, technisch und finanziell leistungsfähig, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin davon auszugehen ist, dass es die...”
Ein Unternehmen ist wirtschaftlich, technisch und finanziell leistungsfähig, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin davon auszugehen ist, dass es die erforderlichen Kapazitäten besitzt, um seine laufenden finanziellen Belastungen und Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (auch hinsichtlich Vorlaufkosten, Anschubinvestitionen und Leistungsschwankungen / Spitzenbedarfe) ordnungsgemäß zu erfüllen. Davon ist in der Regel nicht auszugehen, wenn folgende Mindestanforderungen schon nicht erreicht werden:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die Qualifikation erfüllen müssen und welche bei der Kontaktstelle im Rahmen der Qualifikationsfrist eingereicht werden müssen.
Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Unternehmens (Formblatt) mit Leistungen der Instandhaltung in der Eisenbahnbranche in Höhe von ca. 20.000.000 Euro pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (oder alternativ: in den letzten 36 Kalendermonaten vor dem Termin zur Abgabe der Angebote).
Die vorgesehenen Werkstattstandorte und Betriebsgelände des Bieters dürfen nicht weiter als 60 km von den mit diesen Keolis Flirt 3 betriebenen Bahnnetzen entfernt sein. Die Standorte sind per Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung (auf Formblatt) u.a. mit detaillierten Angaben und Beschreibungen zu vergleichbaren vom Unternehmen seit dem 01.01.2018 erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung (auf Formblatt) u.a. mit detaillierten Angaben und Beschreibungen zu vergleichbaren vom Unternehmen seit dem 01.01.2018 erbrachten Referenzleistungen an elektrischen Triebzügen des Typs Stadler Flirt 3 (s. Mindestanforderungen). Falls keine Erfahrungen mit diesem Fahrzeugtyp vorliegen, sind Referenzen vergleichbarer Fahrzeuge unter Angabe des Fahrzeugtyps anzugeben. Eine vollständige Liste aller erbrachten Leistungen ist nicht verlangt; es genügen nachvollziehbare und aussagekräftige Angaben in Ansehung der Mindestanforderungen.
Angabe der Teilleistungen, die durch Unterauftragnehmer erbracht werden.
Die Referenzangaben (Nr. 5) sind mit, im Falle einer Bietergemeinschaft für das jeweilige Mitglied bzw. im Falle einer diesbezüglichen Eignungsleihe für den jeweiligen Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer)vorzulegen, welches/-r die entsprechenden Leistungen tatsächlich ausführen wird. Es ist insoweit auf eine Übereinstimmung mit den Angaben zum Leistungsanteil in der Bietergemeinschaftserklärung bzw. Erklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (s. auch Nr. 8) zu achten. Im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Referenznachweise von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung weitere Angaben zu erbrachten Leistungen in den vergangenen drei Kalenderjahren zu verlangen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Führungs-/Leitungspersonen (s. Ziffer III.2.2) vor Zuschlagserteilung zu prüfen und entsprechende Nachweise zu verlangen. Diese weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen, wenn nach der Beurteilung des Auftraggebers Anlass zu einer genaueren Überprüfung der Leistungsfähigkeit besteht, insbesondere wenn nachstehende Mindestanforderungen nur knapp erreicht werden oder wenn im Falle einer Bietergemeinschaft/Eignungsleihe die jeweiligen Leistungsanteile genauer aufzuklären sind. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, eigene Recherchen anzustellen und insbesondere die im Angebot benannten Referenzauftraggeber zu kontaktieren.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Das ausführende Unternehmen muss mindestens einen vergleichbaren Auftrag der Instandhaltung in der Eisenbahnbranche mit folgenden Mindestanforderungen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Das ausführende Unternehmen muss mindestens einen vergleichbaren Auftrag der Instandhaltung in der Eisenbahnbranche mit folgenden Mindestanforderungen durchgeführt haben: Leistungsumfang in ähnlicher Fertigungstiefe zu dieser Ausschreibung und ggfs. zeitgleicher Abarbeitung der geforderten Anzahl an Triebzügen. Ebenfalls müssen die Anforderungen an Infrastruktur und Personal für eine Durchführung der Arbeiten in genannter Größenordnung erfüllt werden. Das Unternehmen muss ferner über die erforderliche ECM Zertifizierung verfügen oder nachweisen, dass es diese bis zum Beginn der Instandhaltungsleistungen erhält.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen unter der o.g. Internetadresse (Ziffer I.3) zur Verfügung. Nur qualifizierte Teilnehmer können an...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen unter der o.g. Internetadresse (Ziffer I.3) zur Verfügung. Nur qualifizierte Teilnehmer können an der folgenden Ausschreibung teilnehmen und erhalten Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Fragen. Eine Registrierung erfolgt durch Einreichung Teilnahmeantrags nebst Anlagen per E-Mail an die Kontaktstelle unter Angabe der Bekanntmachungsnummer und der Nennung eines Ansprechpartners samt einer durchgehendend erreichbaren E-Mail-Anschrift und Telefonnummer. Die weiteren Vergabeunterlagen werden dann nach Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“1. Vertragserfüllungs-Bankbürgschaft in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
2. Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen (jeweils...”
Geforderte Kautionen und Garantien
1. Vertragserfüllungs-Bankbürgschaft in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
2. Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen (jeweils mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr):
a. Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung in Höhe von 25.600.000 Millionen Euro je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden zweifachjahresmaximiert,
b. Vermögensschäden aufgrund fehlerhafter Planungen bzw. Konstruktion als Folge von Schäden an den Fahrzeugen in der Planungshaftpflichtversicherung in Höhe von 1 Millionen Euro je Versicherungsfall;
c. Tätigkeitsschäden für die in Reparatur befindlichen Fahrzeuge und für Bewegung derselben auf dem Betriebsgelände des Aufraggebers in Höhe von 9.300.000 Millionen Euro je Fahrzeug.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: S. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerische Haftung für die Ausführung des Auftrags (§ 421 BGB). Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerische Haftung für die Ausführung des Auftrags (§ 421 BGB). Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben in der alle Mitglieder mit vollständigem Namen (Unternehmensbezeichnung) angegeben sind, Art und Umfang der von den Mitgliedern jeweils zu übernehmenden Leistungsteile angegeben sind, eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfalle für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist und die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie im Auftragsfalle für die Durchführung des Vertrags gesamtschuldnerisch haften.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten die für Nachunternehmer im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) vorgesehenen Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung, sofern...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es gelten die für Nachunternehmer im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) vorgesehenen Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung, sofern die Leistungen in NRW erbracht werden. Erfolgt die Leistungserbringung durch den AN in einem anderen Bundesland oder außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, sichert der AN gegenüber dem AG die Einhaltung der betreffenden gesetzlichen Vorschriften über den Mindestlohn sowie der sozialrechtlichen und entsprechenden tarifvertraglichen Vorgaben zu.
Die Kommunikation und Dokumentation in deutscher Sprache sind zwingend erforderlich.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“ oder „Eignungsverleiher“) beruft...”
1. Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“ oder „Eignungsverleiher“) beruft („Eignungsleihe“), sind die Eignungsverleiher im Angebot namentlich zu benennen und es sind das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die entsprechenden Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachzuweisen (s. Ziffer III.1.1. bis III.1.3.). Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.2.), so hat der Bieter mit dem Angebot eine Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, wonach dieser mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beruft sich der Bieter auf die Referenzen/Erfahrungen eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.3.), so hat er den Eignungsverleiher für die Ausführung der (Teil-)Leistungen, für die diese Erfahrungen benötigt werden, als Unterauftragnehmer einzusetzen.
2. Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot anzugeben (s. Ziffer III.1.3.). Soweit nicht zugleich eine Eignungsleihe vorliegt (dann gilt der vorstehende Absatz) hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Nachunternehmer zu belegen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2. und III.1.3. entsprechend den für sie vorgesehenen (Teil-)Leistungen zu prüfen und vor Zuschlagserteilung hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise von den/für die Unterauftragnehmer zu verlangen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen Leistungen (z. B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit/Gesetzestreue) des Bieters. Hierzu müssen die registrierten Bieter die Angaben zu Ausschlussgründen, der Erklärung zu den Referenzen und dem Umsatz gemäß Ziffer II.2.14. unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen unter Ziffer III.1.2. an die angegebene Kontaktstelle übermitteln.
Im zweiten Schritt werden die geeigneten Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Im dritten Schritt werden dann die eingegangenen Angebote entsprechend der Wertungsmatrix (Aufforderung zur Abgabe des Angebots) ausgewertet und eine Rangfolge gebildet.
Die 4 höchst platzierten Unternehmen werden dann zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Im vierten Schritt werden dann die final eingereichten Angebote entsprechend der Wertungsmatrix abschließend bewertet, um ebenfalls eine Rangfolge zu bilden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131📞
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de📧
Fax: +49 2114753989 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:. Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1.) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:. Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1.) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer I.1.). Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen erfolgt nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) erfolgt ist. Der Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Instandhaltung und Verfügbarkeitssicherung von 13 5-teiligen elektrischen Triebzügen Typ Stadler Flirt 3, nach gültigem Regelwerk, nach dem Stand der...”
Titel
Instandhaltung und Verfügbarkeitssicherung von 13 5-teiligen elektrischen Triebzügen Typ Stadler Flirt 3, nach gültigem Regelwerk, nach dem Stand der Technik, sowie weitere ergänzende Leistungen.
Keolis-IH Flirt 3
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Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Instandhaltung und Verfügbarkeitssicherung von 13 5-teiligen elektrischen Triebzügen des Typs Stadler Flirt 3, EMU 5 MS (8...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Instandhaltung und Verfügbarkeitssicherung von 13 5-teiligen elektrischen Triebzügen des Typs Stadler Flirt 3, EMU 5 MS (8 Züge) und EMU 5 ES (5 Züge), nach gültigem Regelwerk, nach dem Stand der Technik, sowie weitere ergänzende Leistungen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabeunterlagen für den Registrierungs- und Qualifizierungsantrag (Teilnahmewettbewerb) stehen für einen direkten Zugang gebührenfrei unter der o. g....”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen für den Registrierungs- und Qualifizierungsantrag (Teilnahmewettbewerb) stehen für einen direkten Zugang gebührenfrei unter der o. g. Internetadresse (Ziffer I.3)) zur Verfügung. Eine Registrierung erfolgt durch Einreichung der Teilnahmeantrag inklusive aller geforderten Anlagen per E-Mail an die Kontaktstelle (Ziffer I.1))
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 125-307117
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel:
“Instandhaltung und Verfügbarkeitssicherung von 13 5-teiligen elektrischen Triebzügen Typ Stadler Flirt 3, nach gültigem Regelwerk, nach dem Stand der...”
Titel
Instandhaltung und Verfügbarkeitssicherung von 13 5-teiligen elektrischen Triebzügen Typ Stadler Flirt 3, nach gültigem Regelwerk, nach dem Stand der Technik, sowie weitere ergänzende Leistungen
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-22 📅
“(1) Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“ oder „Eignungsverleiher“) beruft...”
(1) Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“ oder „Eignungsverleiher“) beruft („Eignungsleihe“), sind die Eignungsverleiher im Angebot namentlich zu benennen und es sind das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die entsprechenden Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachzuweisen (s. Ziffer III.1.1. bis III.1.3). Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.2)), so hat der Bieter mit dem Angebot eine Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, wonach dieser mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beruft sich der Bieter auf die Referenzen/Erfahrungen eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.3)), so hat er den Eignungsverleiher für die Ausführung der (Teil-)Leistungen, für die diese Erfahrungen benötigt werden, als Unterauftragnehmer einzusetzen.
(2) Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot anzugeben (s. Ziffer III.1.3)). Soweit nicht zugleich eine Eignungsleihe vorliegt (dann gilt der vorstehende Absatz) hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Nachunternehmer zu belegen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend den für sie vorgesehenen (Teil-)Leistungen zu prüfen und vor Zuschlagserteilung hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise von den/für die Unterauftragnehmer zu verlangen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen Leistungen (z. B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit/Gesetzestreue) des Bieters. Hierzu müssen die registrierten Bieter die Angaben zu Ausschlussgründen, der Erklärung zu den Referenzen und dem Umsatz gemäß Ziffer II.2.14) unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen unter Ziffer III.1.2) an die angegebene Kontaktstelle übermitteln.
Im zweiten Schritt werden die geeigneten Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Im dritten Schritt werden dann die eingegangenen Angebote entsprechend der Wertungsmatrix (Aufforderung zur Abgabe des Angebots) ausgewertet und eine Rangfolge gebildet.
Die 4 höchst platzierten Unternehmen werden dann zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Im vierten Schritt werden dann die final eingereichten Angebote entsprechend der Wertungsmatrix abschließend bewertet, um ebenfalls eine Rangfolge zu bilden.
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:. Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1)) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:. Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1)) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer I.1)). Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) erfolgt ist.
Der Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 010-020676 (2021-01-12)