Instandsetzung Eduard-Mörike Sporthalle – Objektplanung

Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck

Die Stadt Kirchheim unter Teck beabsichtigt die Generalsanierung der Eduard-Mörike-Sporthalle im Ortsteil Ötlingen, da sie in Bausubstanz und Haustechnik zum größten Teil veraltet ist.
Für die Planung und Ausführung des Projekts wird ein Architekt für die LPH 1-9 gem. HOAI 2013 gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-11 Auftragsbekanntmachung
2021-08-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kirchheim unter Teck beabsichtigt die Generalsanierung der Eduard-Mörike-Sporthalle im Ortsteil Ötlingen, da sie in Bausubstanz und Haustechnik zum größten Teil veraltet ist. Für die Planung und Ausführung des Projekts wird ein Architekt für die LPH 1-9 gem. HOAI 2013 gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Esslingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Postanschrift: Marktstr. 14
Postleitzahl: 73230
Postort: Kirchheim unter Teck
Kontakt
Internetadresse: http://www.kirchheim-teck.de 🌏
E-Mail: bauverwaltung@kirchheim-teck.de 📧
Telefon: +49 7021/502463 📞
Fax: +49 7021/502242 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E76782187 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E76782187 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-11 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 223-548595
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden. Voraussichtliche weitere Termine: 12.2.2021
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kirchheim unter Teck beabsichtigt die Generalsanierung der Eduard-Mörike-Sporthalle im Ortsteil Ötlingen, da sie in Bausubstanz und Haustechnik zum größten Teil veraltet ist.
Für die Planung und Ausführung des Projekts wird ein Architekt für die LPH 1-9 gem. HOAI 2013 gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt.
Nach der vorliegenden Mängelliste aus der Gebäudezustandserfassung sind die Hauptsanierungspunkte die Sanierung des Dachs über dem Umkleide- und Duschbereich (das Hauptdach der Sporthalle wurde 2017 saniert), die Sanierung der Duschbereiche selbst, Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Elektroinstallation sowie der Brandschutz (Trockenbau).
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Die 1983 errichtete Zweifach-Sporthalle hat eine Brutto Grundfläche von 2 259 m
Für die Sanierung sind im Haushaltsplan 1,5 Millionen EUR brutto (KG 200-700) veranschlagt.
Planungsbeginn 2021, Baubeginn 2022.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 12.2.2021.
Die Auftraggeberin schätzt die Honorierung wie folgt ein:
— Honorarzone III plus 75 %,
— Instandsetzungszuschlag 30 % Lph.8.
Dauer: 72 Monate
Zusätzliche Informationen:
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
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Voraussichtliche weitere Termine: 12.2.2021
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 73230 Kirchheim unter Teck

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
Eigenerklärung,dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Eigenerklärung, dass im Rahmender beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
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Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
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Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
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Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2017, 2018 und 2019.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2017, 2018 und 2019.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Mindeststandards:
Eigenerklärungen über Referenzen, es können 2 Referenzen gewertet werden. Referenz A und B sind zwingend erforderlich.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts Thema Sporthalle, Mehrzweckhalle oder vergleichbar, Neubau oder Umbau/Sanierung – Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 1 Mio. EUR brutto
— Leistungszeitraum 2009 – Mitte 2020,
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung: Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts (Thema Umbau, Sanierung) – Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 1 Mio. EUR brutto
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9) aufgeführt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
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Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1.) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen der Vergabestelle) werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei folgenden Kriterien die höchsten Punktzahl erzielen:
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a) finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20 %, 100 Punkte): Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
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b) technische Leistungsfähigkeit:
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können maximal 2 Referenzen gewertet werden. Referenz A und B sind zwingend erforderlich.
Es werden nur Referenzen gewertet, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
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Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt mit 70 %, d. h. max. jeweils 175 Punkte je Referenz (35 %). Die Qualitätssicherung durch Referenzschreiben von Bauherren bzw. Zertifizierungen durch Bauherren wird insgesamt mit 10 % gewertet, d.h. 50 Punkte.
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Referenz A Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Thema Sporthalle, Mehrzweckhalle oder vergleichbar, Neubau oder Umbau/Sanierung:
(Vergleichbarkeit: Sanierung einer Sporthalle ca. 2 250 m
Referenz B Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts, Thema Umbau, Sanierung (Vergleichbarkeit: Sanierung einer Sporthalle ca. 2 250 m
Für alle Referenzen gilt: Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3) formuliert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 08116078
Kontakt
Kontaktperson: Christine Ulmer
Internetadresse: www.kirchheim-teck.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.kirchheim-teck.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E76782187 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3) angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3) angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)
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Quelle: OJS 2020/S 223-548595 (2020-11-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 250 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 166-435041
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 223-548595
ABl. S-Ausgabe: 166
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden. Voraussichtliche weitere Termine: 12.02.2021
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die 1983 errichtete Zweifach-Sporthalle hat eine Brutto Grundfläche von 2.259 m², die sich auf 2 oberirdische Geschosse verteilt.
Für die Sanierung sind im Haushaltsplan 1,5 Millionen Euro brutto (KG 200-700) veranschlagt.
Verhandlungsgespräche 12.02.2021 .
Honorarzone III plus 75%,
Instandsetzungszuschlag 30% Lph.8
Zusätzliche Informationen: Voraussichtliche weitere Termine: 12.02.2021

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-14 📅
Name: bffGmbH architekten & fassadenplanung
Postanschrift: Olgastraße 69d
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 150 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)
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Quelle: OJS 2021/S 166-435041 (2021-08-23)