Objektplanung Ingenieurbauwerke LP1-9 gem. § 41. HOAI für die folgenden Maßnahmen an den Ingenieurbauwerken auf dem Gelände der Großmarkthallen – Instandsetzung Unterführung (BW 41/282) als Zufahrtstraße zu den Kellerräumen unter Halle 1-6, — Instandsetzung Zugangsbrücken zum Verwaltungsbau und der Halle 1 (BW 40/218, 40/217); — Rückbau und Wiederherstellung der Überfahrbarkeit der Pilzbörse (Bauwerk unterhalb der Versorgungswege der Großmarkthallen) Für die Instandsetzung der Unterführung und Zugangsbrücken wurden bereits Untersuchungen durchgeführt und daraus mögliche Varianten an Maßnahmen entwickelt (siehe Planunterlagen). Bis zum Bau der neuen Großmarkthalle muss der Betrieb in den Bestandshallen 1-6 insbesondere während den Bauphasen durchgängig sichergestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP1-9 gem. § 41. HOAI für die folgenden Maßnahmen an den Ingenieurbauwerken auf dem Gelände der Großmarkthallen – Instandsetzung Unterführung (BW 41/282) als Zufahrtstraße zu den Kellerräumen unter Halle 1-6,
— Instandsetzung Zugangsbrücken zum Verwaltungsbau und der Halle 1 (BW 40/218, 40/217);
— Rückbau und Wiederherstellung der Überfahrbarkeit der Pilzbörse (Bauwerk unterhalb der Versorgungswege der Großmarkthallen)
Für die Instandsetzung der Unterführung und Zugangsbrücken wurden bereits Untersuchungen durchgeführt und daraus mögliche Varianten an Maßnahmen entwickelt (siehe Planunterlagen).
Bis zum Bau der neuen Großmarkthalle muss der Betrieb in den Bestandshallen 1-6 insbesondere während den Bauphasen durchgängig sichergestellt werden.
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP1-9 gem. § 41. HOAI für die folgenden Maßnahmen an den Ingenieurbauwerken auf dem Gelände der Großmarkthallen – Instandsetzung Unterführung (BW 41/282) als Zufahrtstraße zu den Kellerräumen unter Halle 1-6,
— Instandsetzung Zugangsbrücken zum Verwaltungsbau und der Halle 1 (BW 40/218, 40/217);
— Rückbau und Wiederherstellung der Überfahrbarkeit der Pilzbörse (Bauwerk unterhalb der Versorgungswege der Großmarkthallen)
Für die Instandsetzung der Unterführung und Zugangsbrücken wurden bereits Untersuchungen durchgeführt und daraus mögliche Varianten an Maßnahmen entwickelt (siehe Planunterlagen).
Bis zum Bau der neuen Großmarkthalle muss der Betrieb in den Bestandshallen 1-6 insbesondere während den Bauphasen durchgängig sichergestellt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-30 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 124-304170
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen sind umgehend schriftlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Fragen, die nach dem 21.7.2020 gestellt werden können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP1-9 gem. § 41. HOAI für die folgenden Maßnahmen an den Ingenieurbauwerken auf dem Gelände der Großmarkthallen – Instandsetzung Unterführung (BW 41/282) als Zufahrtstraße zu den Kellerräumen unter Halle 1-6,
— Instandsetzung Zugangsbrücken zum Verwaltungsbau und der Halle 1 (BW 40/218, 40/217);
— Rückbau und Wiederherstellung der Überfahrbarkeit der Pilzbörse (Bauwerk unterhalb der Versorgungswege der Großmarkthallen)
Für die Instandsetzung der Unterführung und Zugangsbrücken wurden bereits Untersuchungen durchgeführt und daraus mögliche Varianten an Maßnahmen entwickelt (siehe Planunterlagen).
Bis zum Bau der neuen Großmarkthalle muss der Betrieb in den Bestandshallen 1-6 insbesondere während den Bauphasen durchgängig sichergestellt werden.
Die 3 Objekte, deren Instandsetzungsmaßnahmen örtlich miteinander verknüpft und zeitlich abhängig voneinander sind, müssen zur Erhaltung des Betriebes kurzfristig instandgesetzt werden. Dafür wird ein Objektplaner für Ingenieurbauwerke benötigt.
Für die Instandsetzung der Unterführung und Zugangsbrücken wurden bereits Untersuchungen durchgeführt und daraus mögliche Varianten an Maßnahmen entwickelt (siehe Planunterlagen), diese sollten überprüft und ggf. weiterverfolgt werden.
Brücken:
Gemäß dem Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege bildet die Großmarkthalle mit der umgebenden, zugehörigen Bebauung aufgrund ihrer funktionalen Zusammengehörigkeit ein stadtgeschichtlich bedeutsames Ensemble. Der Verwaltungsbau mit Halle 1 wurde 2017 zudem unter Denkmalschutz gestellt. Die Zugangsbrücken 40/217 und 40/218 dienen als Überquerungsbauwerke über die im Kellergeschoss angeordnete südliche Kellerstraße und dienen sowohl als Fußgänger- als auch als Anlieferungsbrücken für die innerhalb der Halle 1 angesiedelten Händlerstände.
Gemäß dem Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege bildet die Großmarkthalle mit der umgebenden, zugehörigen Bebauung aufgrund ihrer funktionalen Zusammengehörigkeit ein stadtgeschichtlich bedeutsames Ensemble. Der Verwaltungsbau mit Halle 1 wurde 2017 zudem unter Denkmalschutz gestellt. Die Zugangsbrücken 40/217 und 40/218 dienen als Überquerungsbauwerke über die im Kellergeschoss angeordnete südliche Kellerstraße und dienen sowohl als Fußgänger- als auch als Anlieferungsbrücken für die innerhalb der Halle 1 angesiedelten Händlerstände.
Die Zugangsbrücken weisen ausgeprägte Schäden an Ober- und Unterseite auf. Dazu gehören auf der Oberseite Verschleißerscheinungen des Fahrbahnbelages (Schlaglöcher, Risse, Verdrückungen, Absenkungen, Wasseransammlungen), Beschädigung der Fugenkonstruktionen im Bereich der südlichen Auflager (Schutzabdecken stellenweise nicht vorhanden, Fugenband teilweise gerissen, Ausbrüche im Asphalt um die Fugenkonstruktion) und auf der Unterseite jeweils an den Auflagern Korrosionsspuren und Feuchtigkeitsansammlungen, Betonabplatzungen mit korrodierter, freiliegender Bewehrung sowie Aussinterungen und Betonabplatzungen an Widerlagerwänden.
Die Zugangsbrücken weisen ausgeprägte Schäden an Ober- und Unterseite auf. Dazu gehören auf der Oberseite Verschleißerscheinungen des Fahrbahnbelages (Schlaglöcher, Risse, Verdrückungen, Absenkungen, Wasseransammlungen), Beschädigung der Fugenkonstruktionen im Bereich der südlichen Auflager (Schutzabdecken stellenweise nicht vorhanden, Fugenband teilweise gerissen, Ausbrüche im Asphalt um die Fugenkonstruktion) und auf der Unterseite jeweils an den Auflagern Korrosionsspuren und Feuchtigkeitsansammlungen, Betonabplatzungen mit korrodierter, freiliegender Bewehrung sowie Aussinterungen und Betonabplatzungen an Widerlagerwänden.
Ziel der Instandsetzungsmaßnahme ist es, die zum Teil ausgeprägten Schäden am Bauwerk, insbesondere an der Fugenkonstruktion zu beheben. Durch die Instandsetzung soll zukünftig ein weiterer Eintrag von Feuchtigkeit und Chloriden in das Bauwerk verhindert werden. Es müssen Fugenkonstruktionen gewählt werden, welche im Hinblick auf die mechanische Einwirkung von Staplerverkehr unempfindlicher sind.
Ziel der Instandsetzungsmaßnahme ist es, die zum Teil ausgeprägten Schäden am Bauwerk, insbesondere an der Fugenkonstruktion zu beheben. Durch die Instandsetzung soll zukünftig ein weiterer Eintrag von Feuchtigkeit und Chloriden in das Bauwerk verhindert werden. Es müssen Fugenkonstruktionen gewählt werden, welche im Hinblick auf die mechanische Einwirkung von Staplerverkehr unempfindlicher sind.
Unterführung:
Das Brückenbauwerk (BW-Nr.: 41/282) befindet sich auf dem Gelände der Münchener Großmarkthalle und überführt die Straße bzw. den Parkplatz vor der Halle 1. Unter dem Bauwerk verläuft die Zufahrtsstraße für den Lieferverkehr zu den Kellerräumen der Markthallen 1 bis 6. Gemäß den Bestandsunterlagen wurden der nördliche Abschnitt bereits um 1920 und der südliche Abschnitt im Jahr 1930 aus Walzträgern mit Betonausfachung errichtet. Aktuell ist das Bauwerk in die Brückenklasse 30/30 [B5] eingestuft.
Das Brückenbauwerk (BW-Nr.: 41/282) befindet sich auf dem Gelände der Münchener Großmarkthalle und überführt die Straße bzw. den Parkplatz vor der Halle 1. Unter dem Bauwerk verläuft die Zufahrtsstraße für den Lieferverkehr zu den Kellerräumen der Markthallen 1 bis 6. Gemäß den Bestandsunterlagen wurden der nördliche Abschnitt bereits um 1920 und der südliche Abschnitt im Jahr 1930 aus Walzträgern mit Betonausfachung errichtet. Aktuell ist das Bauwerk in die Brückenklasse 30/30 [B5] eingestuft.
Das UG wird derzeit freigemacht, im Kellergeschoss ist künftig keine Nutzung mehr vorgesehen, die Zugänglichkeit über die Unterführung muss trotzdem weiterhin gewährleistet sein, da die Unterführung für Kfz-Fahrzeuge die einzige Zuwegung zu den Kellerräumen darstellt.
Das UG wird derzeit freigemacht, im Kellergeschoss ist künftig keine Nutzung mehr vorgesehen, die Zugänglichkeit über die Unterführung muss trotzdem weiterhin gewährleistet sein, da die Unterführung für Kfz-Fahrzeuge die einzige Zuwegung zu den Kellerräumen darstellt.
Das Bauwerk weißt auf der Oberseite Risse im Fahrbahnbelag auf. Auf der Bauunterseite wurden Korrosion der Auflagerplatten, Betonabplatzungen an Betonausfachungen und an der Widerlagerwand, sowie Durchfeuchtungen, Ausblühungen und Aussinterung an der Widerlagerwand festgestellt.
Das Bauwerk weißt auf der Oberseite Risse im Fahrbahnbelag auf. Auf der Bauunterseite wurden Korrosion der Auflagerplatten, Betonabplatzungen an Betonausfachungen und an der Widerlagerwand, sowie Durchfeuchtungen, Ausblühungen und Aussinterung an der Widerlagerwand festgestellt.
Ziel der Instandsetzungsmaßnahme ist es, die zum Teil ausgeprägten Schäden am Bauwerk, insbesondere an der Überbauunterseite zu beheben. Die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit der Unterführung soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden. Oberhalb ist eine Tragfähigkeit für 40 t-Fahrzeuge zu gewährleisten.
Ziel der Instandsetzungsmaßnahme ist es, die zum Teil ausgeprägten Schäden am Bauwerk, insbesondere an der Überbauunterseite zu beheben. Die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit der Unterführung soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden. Oberhalb ist eine Tragfähigkeit für 40 t-Fahrzeuge zu gewährleisten.
Pilzbörse:
Bei der „Pilzbörse“ handelt es sich um Räume, die sich direkt angrenzend an das Bauwerk 41/282 befinden und von der südlichen Kellerstraße erschlossen werden. Die Decke der Pilzbörse ist die Park- bzw. Erschließungsfläche Großmarkthalle (siehe Luftbild), welche aufgrund des schlechten Zustands des Tragwerks derzeit abschnittsweise gesperrt werden musste.
Bei der „Pilzbörse“ handelt es sich um Räume, die sich direkt angrenzend an das Bauwerk 41/282 befinden und von der südlichen Kellerstraße erschlossen werden. Die Decke der Pilzbörse ist die Park- bzw. Erschließungsfläche Großmarkthalle (siehe Luftbild), welche aufgrund des schlechten Zustands des Tragwerks derzeit abschnittsweise gesperrt werden musste.
Derzeitiges Konzept ist die Freimachung inkl. Rückbau aller Schadstoffe und das Zuschütten der Räume. Dies gilt es zu prüfen und ggf. darauf aufbauend eine Planung zu erstellen. Derzeit finden Bestandsaufnahmen hinsichtlich Versorgungsleitungen in den Räumen und Untersuchungen hinsichtlich Schadstoffe statt. Die Freimachung inkl. Rückbau aller Schadstoffe soll Anfang des 4. Quartals 2020 abgeschlossen sein.
Derzeitiges Konzept ist die Freimachung inkl. Rückbau aller Schadstoffe und das Zuschütten der Räume. Dies gilt es zu prüfen und ggf. darauf aufbauend eine Planung zu erstellen. Derzeit finden Bestandsaufnahmen hinsichtlich Versorgungsleitungen in den Räumen und Untersuchungen hinsichtlich Schadstoffe statt. Die Freimachung inkl. Rückbau aller Schadstoffe soll Anfang des 4. Quartals 2020 abgeschlossen sein.
Ziel der Maßnahme ist es, dass keine Nutzung der Räume mehr stattfindet, aber die Fahrbahn oberhalb wieder für 40t befahrbar wird.
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerte Projektzeit, zusätzliche Leistungen
Beschreibung der Optionen: Besondere oder zusätzliche Leistungen. Stufenweise Beauftragung der Leistung.
Zusätzliche Informationen:
Bieterfragen sind umgehend schriftlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Fragen, die nach dem 21.7.2020 gestellt werden können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schäftlarnstraße 10
81371 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben (Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten (Unterauftrag/Eignungsleihe) zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise/Angaben auch für diese erbracht werden):
Mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben (Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten (Unterauftrag/Eignungsleihe) zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise/Angaben auch für diese erbracht werden):
a) Nachweis der Berufsqualifikation, Bewerber müssen nachweisen, dass die vorgesehenen Leistungserbringer über eine entsprechende Ausbildung (Berufsbezeichnung: Ingenieur) verfügen zur Erbringung der Leistung.
Durch einen Berufs- oder Handelsregisterauszug oder auf andere Weise. (§ 44 VgV) b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2016 vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden (hierfür sind Nachweise vorzulegen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weitere Nachweise zu Eigenerklärungen nachzufordern; (§ 48 VgV) c) Eigenerklärung nach VgV 2016 § 73 Abs. 3, die Leistungserbringung erfolgt unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen;
Durch einen Berufs- oder Handelsregisterauszug oder auf andere Weise. (§ 44 VgV) b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2016 vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden (hierfür sind Nachweise vorzulegen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weitere Nachweise zu Eigenerklärungen nachzufordern; (§ 48 VgV) c) Eigenerklärung nach VgV 2016 § 73 Abs. 3, die Leistungserbringung erfolgt unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter,
2. Nachweis dass die auftragsgegenständlichen Leistungen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck gehören,
3. Namen und berufliche Befähigung der Personen (siehe a).), die für die Erbringung der Leistung als verantwortlich vorgesehen sind.
e) Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Erklärung aller Mitglieder zur Bildung einer Bietergemeinschaft,
2. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter,
3. Darstellung welches Mitglied welche Leistung erbringen wird.
4. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
f) Erklärung zur technischen Ausstattung (§ 46 (3) 9 VgV).
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 VgV),
2. Erklärung des Bewerbers, durch Unterschrift der Bewerbung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt wird.
Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme in Höhe von – für Personenschäden: 3 000 000 EUR; – für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen.Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem Vertrag/den Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme in Höhe von – für Personenschäden: 3 000 000 EUR; – für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen.Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem Vertrag/den Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
1. Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabean Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer (sowie den Umfang) zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen vollständigen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1. Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabean Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer (sowie den Umfang) zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen vollständigen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. Eine Doppelbewerbung ist nicht zulässig.
2. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. Eine Doppelbewerbung ist nicht zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Maximal Erreichbare Punktzahl 900P
1. Fachliche Qualifikation Büro (max. 820P):
1.1. Erfahrung Vergleichbare Bauten (Büroreferenzen) (max. 340P) Darstellung von 2 Referenzobjekten für die ausgeschriebenen Leistungen im bekannten Referenzzeitraum:
1.1.1. Instandsetzung/Sanierung von Ingenieurbauwerken (max. 100P (je Referenz: max. 50P)): Instandsetzung/Sanierung von Ingenieurbauwerken (25P), Zusatzpunkte für Sicherungs- oder Interimsmaßnahmen (15P), Zusatzpunkte für Betoninstandsetzungen (10P),
1.1.1. Instandsetzung/Sanierung von Ingenieurbauwerken (max. 100P (je Referenz: max. 50P)): Instandsetzung/Sanierung von Ingenieurbauwerken (25P), Zusatzpunkte für Sicherungs- oder Interimsmaßnahmen (15P), Zusatzpunkte für Betoninstandsetzungen (10P),
1.1.2. Eigenständig erbrachte Leistungsphasen (LP1-9) nach HOAI innerhalb des Referenzzeitraums (LP 8 wird gewertet, wenn diese vor 1.6.2019 begonnen wurde) (max. 80P (pro LP 4P, bei vollständiger Erbringung LP1-9 zus. 4P; je Ref. max. 40P),
1.3. Qualifikation und Erfahrung Projektleiter (max. 280P),
1.3.1. Berufserfahrung (Nachweis der Berufsbezeichnung Ingenieur (Konstr. Ing.-Bau) muss beigelegt werden) (max. 40P): >/= 8 Jahre: 40P, >/= 4 Jahre < 8 Jahre: 20P, < 4 Jahre: 0P,
1.3.2. Dauer der Betriebszugehörigkeit (>/= 3 Jahre: 10P),
1.3.3. Darstellung von 2 Referenzobjekten für die ausgeschriebenen Leistungen im o. g. Referenzzeitraum Instandsetzung/Sanierung von Ingenieurbauwerken (max. 70P (je Referenz: max. 35P)): Instandsetzung/Sanierung von Ingenieurbauwerken (20P), Zusatzpunkte für Sicherungs- oder Interimsmaßnahmen (10P), Zusatzpunkte für Betoninstandsetzungen (5P),
1.3.3. Darstellung von 2 Referenzobjekten für die ausgeschriebenen Leistungen im o. g. Referenzzeitraum Instandsetzung/Sanierung von Ingenieurbauwerken (max. 70P (je Referenz: max. 35P)): Instandsetzung/Sanierung von Ingenieurbauwerken (20P), Zusatzpunkte für Sicherungs- oder Interimsmaßnahmen (10P), Zusatzpunkte für Betoninstandsetzungen (5P),
1.3.4. Eigenständig erbrachte Leistungsphasen (LP1-9) nach HOAI innerhalb des Referenzzeitraums (LP 8 wird gewertet, wenn diese vor 1.6.2019 begonnen wurde) (max. 60P (pro LP 3P, bei vollständiger Erbringung LP1-9 zus. 3P; je Ref. max. 30P),
1.4. Qualifikation und Erfahrung des stellv. Projektleiters (max. 150P):
1.4.1. Berufserfahrung (Nachweis der Berufsbezeichnung Ingenieur (Konstr. Ing.-Bau) muss beigelegt werden) (max. 20P): >/= 4 Jahre: 20P, >/= 2 Jahre < 4 Jahre: 10P, < 2 Jahre: 0P 1.4.2 Dauer der Betriebszugehörigkeit (>/= 1 Jahre: 10P),
1.4.3. Darstellung von 2 Referenzobjekten für die ausgeschriebenen Leistungen im o. g. Referenzzeitraum Instandsetzung/Sanierung von Ingenieurbauwerken (max. 40 P (je Referenz: max. 20P)): Instandsetzung/Sanierung von Ingenieurbauwerken (14P), Zusatzpunkte für Sicherungs- oder Interimsmaßnahmen (3P), Zusatzpunkte für Betoninstandsetzungen (3P),
1.4.3. Darstellung von 2 Referenzobjekten für die ausgeschriebenen Leistungen im o. g. Referenzzeitraum Instandsetzung/Sanierung von Ingenieurbauwerken (max. 40 P (je Referenz: max. 20P)): Instandsetzung/Sanierung von Ingenieurbauwerken (14P), Zusatzpunkte für Sicherungs- oder Interimsmaßnahmen (3P), Zusatzpunkte für Betoninstandsetzungen (3P),
1.4.4. Eigenständig erbrachte Leistungsphasen (LP1-9) nach HOAI innerhalb des Referenzzeitraums (LP 8 wird gewertet, wenn diese vor 1.6.2019 begonnen wurde) (max. 300 P (pro LP 1,5P, bei vollständiger Erbringung LP1-9 zus. 1,5P; je Ref. max. 15 P),
1.4.5. Erfahrung mit Bauprojekten in vergleichbarer Größe (Baukosten) (max. 40 P (je Referenz: max. 20P)): > 1 Mio. EUR: 20P, > 750 000 EUR < 1 Mio. EUR : 10P, < 750 000 EUR: 0P 1.4.6. Erfahrung Bauen im laufenden Betrieb (max. 20P (je Referenz max. 10P)),
2.1. Beschäftigte (festangestellte MA) im Mittel der letzten 3 Jahre (2017/2018/2019) (max. 40P) (> 4 MA: 40P, > 2 MA ≤ 4 MA: 20P, ≤ 2 MA: 10P),
2.2. Durchschnittlicher Umsatz vglb. Dienstleistungen der letzten 3 Jahre (2017/2018/2019) (≥ 0,4 Mio: 40P, ≥ 0,2 Mio. < 0,4 Mio.: 20P, < 0,2 Mio.: 10P).
Mindeststandards:
Referenzzeitraum: ab 1.7.2010 bis Ende Teilnahmefrist Referenzschreiben sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Eine Auftraggeberbestätigung ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen andernfalls erfolgt keine Bewertung der Referenzen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
a) Personen, die die geschützte Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur tragen,
b) juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist.
c) Falls im jeweiligen Herkunftsstaat (Sitz des Bewerbers) die Berufsbezeichnung „Architekt" oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
c) Falls im jeweiligen Herkunftsstaat (Sitz des Bewerbers) die Berufsbezeichnung „Architekt" oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gem. Ziffer III.1.1) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.2) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Auswahlkriterien Ziffer III.1.3) Bei gleicher Eignung entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gem. Ziffer III.1.1) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.2) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Auswahlkriterien Ziffer III.1.3) Bei gleicher Eignung entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-01 📅
Auf anderem, nicht mit den angegebenen elektronischen Mitteln über das Vergabeportal übermittelte Teilnahmeanträge, wie Post, E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Auf anderem, nicht mit den angegebenen elektronischen Mitteln über das Vergabeportal übermittelte Teilnahmeanträge, wie Post, E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 124-304170 (2020-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP1-9 gem. §41. HOAI für die folgenden Maßnahmen an den Ingenieurbauwerken auf dem Gelände der Großmarkthallen - Instandsetzung Unterführung (BW 41 / 282) als Zufahrtstraße zu den Kellerräumen unter Halle 1-6,
— Instandsetzung Zugangsbrücken zum Verwaltungsbau und der Halle 1 (BW 40 / 218, 40 / 217),
— Rückbau und Wiederherstellung der Überfahrbarkeit der Pilzbörse (Bauwerk unterhalb der Versorgungswege der Großmarkthallen).
Für die Instandsetzung der Unterführung und Zugangsbrücken wurden bereits Untersuchungen durchgeführt und daraus mögliche Varianten an Maßnahmen entwickelt (siehe Planunterlagen).
Bis zum Bau der neuen Großmarkthalle muss der Betrieb in den Bestandshallen 1-6 insbesondere während den Bauphasen durchgängig sichergestellt werden.
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP1-9 gem. §41. HOAI für die folgenden Maßnahmen an den Ingenieurbauwerken auf dem Gelände der Großmarkthallen - Instandsetzung Unterführung (BW 41 / 282) als Zufahrtstraße zu den Kellerräumen unter Halle 1-6,
— Instandsetzung Zugangsbrücken zum Verwaltungsbau und der Halle 1 (BW 40 / 218, 40 / 217),
— Rückbau und Wiederherstellung der Überfahrbarkeit der Pilzbörse (Bauwerk unterhalb der Versorgungswege der Großmarkthallen).
Für die Instandsetzung der Unterführung und Zugangsbrücken wurden bereits Untersuchungen durchgeführt und daraus mögliche Varianten an Maßnahmen entwickelt (siehe Planunterlagen).
Bis zum Bau der neuen Großmarkthalle muss der Betrieb in den Bestandshallen 1-6 insbesondere während den Bauphasen durchgängig sichergestellt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 142308.07 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP1-9 gem. §41. HOAI für die folgenden Maßnahmen an den Ingenieurbauwerken auf dem Gelände der Großmarkthallen - Instandsetzung Unterführung (BW 41 / 282) als Zufahrtstraße zu den Kellerräumen unter Halle 1-6,
— Instandsetzung Zugangsbrücken zum Verwaltungsbau und der Halle 1 (BW 40 / 218, 40 / 217),
— Rückbau und Wiederherstellung der Überfahrbarkeit der Pilzbörse (Bauwerk unterhalb der Versorgungswege der Großmarkthallen).
Die drei Objekte, deren Instandsetzungsmaßnahmen örtlich miteinander verknüpft und zeitlich abhängig voneinander sind, müssen zur Erhaltung des Betriebes kurzfristig instandgesetzt werden. Dafür wird ein Objektplaner für Ingenieurbauwerke benötigt.
Gemäß dem Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege bildet die Großmarkthalle mit der umgebenden, zugehörigen Bebauung aufgrund ihrer funktionalen Zusammengehörigkeit ein stadtgeschichtlich bedeutsames Ensemble. Der Verwaltungsbau mit Halle 1 wurde 2017 zudem unter Denkmalschutz gestellt. Die Zugangsbrücken 40 / 217 und 40 / 218 dienen als Überquerungsbauwerke über die im Kellergeschoss angeordnete südliche Kellerstraße und dienen sowohl als Fußgänger- als auch als Anlieferungsbrücken für die innerhalb der Halle 1 angesiedelten Händlerstände.
Gemäß dem Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege bildet die Großmarkthalle mit der umgebenden, zugehörigen Bebauung aufgrund ihrer funktionalen Zusammengehörigkeit ein stadtgeschichtlich bedeutsames Ensemble. Der Verwaltungsbau mit Halle 1 wurde 2017 zudem unter Denkmalschutz gestellt. Die Zugangsbrücken 40 / 217 und 40 / 218 dienen als Überquerungsbauwerke über die im Kellergeschoss angeordnete südliche Kellerstraße und dienen sowohl als Fußgänger- als auch als Anlieferungsbrücken für die innerhalb der Halle 1 angesiedelten Händlerstände.
Das Brückenbauwerk (BW-Nr.: 41 / 282) befindet sich auf dem Gelände der Münchener Großmarkthalle und überführt die Straße bzw. den Parkplatz vor der Halle 1. Unter dem Bauwerk verläuft die Zufahrtsstraße für den Lieferverkehr zu den Kellerräumen der Markthallen 1 bis 6. Gemäß den Bestandsunterlagen wurden der nördliche Abschnitt bereits um 1920 und der südliche Abschnitt im Jahr 1930 aus Walzträgern mit Betonausfachung errichtet. Aktuell ist das Bauwerk in die Brückenklasse 30 / 30 [B 5] eingestuft.
Das Brückenbauwerk (BW-Nr.: 41 / 282) befindet sich auf dem Gelände der Münchener Großmarkthalle und überführt die Straße bzw. den Parkplatz vor der Halle 1. Unter dem Bauwerk verläuft die Zufahrtsstraße für den Lieferverkehr zu den Kellerräumen der Markthallen 1 bis 6. Gemäß den Bestandsunterlagen wurden der nördliche Abschnitt bereits um 1920 und der südliche Abschnitt im Jahr 1930 aus Walzträgern mit Betonausfachung errichtet. Aktuell ist das Bauwerk in die Brückenklasse 30 / 30 [B 5] eingestuft.
Bei der „Pilzbörse“ handelt es sich um Räume, die sich direkt angrenzend an das Bauwerk 41 / 282 befinden und von der südlichen Kellerstraße erschlossen werden. Die Decke der Pilzbörse ist die Park- bzw. Erschließungsfläche Großmarkthalle (siehe Luftbild), welche aufgrund des schlechten Zustands des Tragwerks derzeit abschnittsweise gesperrt werden musste.
Bei der „Pilzbörse“ handelt es sich um Räume, die sich direkt angrenzend an das Bauwerk 41 / 282 befinden und von der südlichen Kellerstraße erschlossen werden. Die Decke der Pilzbörse ist die Park- bzw. Erschließungsfläche Großmarkthalle (siehe Luftbild), welche aufgrund des schlechten Zustands des Tragwerks derzeit abschnittsweise gesperrt werden musste.
Ziel der Maßnahme ist es, dass keine Nutzung der Räume mehr stattfindet, aber die Fahrbahn oberhalb wieder für 40 t befahrbar wird.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-07 📅
Name: ilp2 Ingenieure Gmbh & Co KG München
Postanschrift: Isartalstraße 44 a
Postort: München
Postleitzahl: 80469
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 142308.07 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.