Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Hörnum (Sylt) plant, den von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung übernommenen Hafen, instand zu setzen und weiter zu entwickeln. Hierfür sind Generalplanungsleistungen für die Leistungsbilder:
— nach § 43 HOAI Ingenieurbau,
— nach § 51 HOAI Tragwerksplanung,
— nach § 47 HOAI Verkehrsanlagen,
— nach § 39 HOAI Freianlagen,
— nach § 55 HOAI Technische Ausrüstung im Außenbereich,
— nach Anlage 1, Pkt. 1.3 HOAI Geotechnik,
— nach Anlage 1, Pkt. 1.4 HOAI Planungsbegleitende Vermessung.
Zu erbringen. Die Beauftragung wird für die ersten 5 genannten Leistungsbilder stufenweise erfolgen. Der Hafenbereich, der instandgesetzt/entwickelt werden soll hat ca. eine Flächengröße von 5 ha. Laut Gutachterlicher Stellungnahme (s. u.) wird derzeit mit folgenden Kosten gerechnet:
— KG 200: 454 000 EUR netto,
— KG 300: 6 531 000 EUR netto,
— KG 400: 230 000 EUR netto,
— KG 500: 200 000 EUR netto.
Die o. g. Baukosten sind dabei als Werte zu verstehen, an denen sich der Entwurf in allen Projektstadien auszurichten hat. Die jeweiligen anrechenbaren Kosten pro Leistungsbild entnehmen Sie bitte der Anlage 5 „vorläufige Honorarermittlungen“ zum Vertrag über Generalplanerleistungen.
Der Auftragsbekanntmachung liegen folgende Informationsunterlagen bei:
— Lageplan mit ungefährer Abgrenzung Bearbeitungsareal,
— (Vor-)Konzept für den Hafen Hörnum (9.4.2019),
— Gutachterliche Stellungnahme Instandsetzungsbedarf Hafen Hörnum (16.7.2015).
Diese Unterlagen beschreiben die Bauzustände als auch die bisherigen Entwicklungsziele für die verschiedenen Hafenbereiche. Sie sind bei der Bearbeitung zu berücksichtigen, sind jedoch nicht abschließend und können beim Auftaktgespräch mit dem Auftraggeber weiter präzisiert werden.
Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die die Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke, Freianlagen, Verkehrsanlagen, Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sowie Leistungen für Geotechnik und Vermessung abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen als Einzelbewerber oder im Projektteam verwirklicht haben.
Besonderes Augenmerk sollte bei der Auswahl der Referenzen vor allem gelegt werden auf: Leistungen entsprechend der ausgeschriebenen Leistungsbilder nach HOAI (Mindestanforderung an die Referenz, für jedes Leistungsbild gem. §§ 43, 51, 47, 39, 55 HOAI separat möglich). Des Weiteren auf (Auswahlkriterien):
— für Leist. gem. §43 HOAI: Bauwerk oder Anlage des Wasserbaus,
— für Leist. gem. §51 HOAI: TWP für Ingenieurbauwerk,
— für Leist. gem. §47 HOAI: Freianlage im öffentl. Raum,
— für Leist. gem. §39 HOAI: Verkehrsanlage des Straßenbaus,
— für Leist. gem. §55 HOAI: Techn. Anlagen im Außenbereich,
— für alle o. g. Leistungsbilder: Bauten mit vglb. Komplexität/Honorarzone, Erbringungszeit in den letzten 7 Jahren (ab 2013, abgeschlossen), ähnl. Leistungsumfang und Auftragswert, Bauten für einen öffentl. AG oder gemeinsame Realisierung mit dem bewerbenden Projektteam.
Die vorgenannten Punkte stellen keine Mindestanforderungen an die Referenzen dar, sondern dienen der Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber bei der Gesamtbeurteilung der Auswahlkriterien. Sie sind unbedingt auf den Referenzblättern zu vermerken.
(Für die Leistungsbilder Geotechnik und Ingenieurvermessung müssen keine Referenzen vorgelegt werden, jedoch ist das entsprechende Büro und Bearbeiter zu benennen und entsprechende Qualifikationsnachweise sind vorzulegen.)
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter
http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.