Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) beabsichtigt die Beschaffung eines integrierten Personalmanagementsystems (IPS). Die Leistung soll dabei in 3 Losen erbracht werden. Los 1 Das erste Los („IPS-Kern“) umfasst folgende Funktionsbereiche: — Personaladministration; — Organisationsmanagement; — Personalkostenplanung und -hochrechnung (inkl. Stellen und Kennzahlen); — Personalentwicklung und -beurteilung. Darüber hinaus werden verschiedene optionale Funktionsbereiche für den IPS-Kern spezifiziert: — Entgeltabrechnung; — Alternative zur Entgeltabrechnung: Schnittstellenanbindung Bestandssystem PAISY; — Zeitwirtschaft; — Alternative zur Zeitwirtschaft: Schnittstellenanbindung Bestandssystem BoTime. Los 2 Das zweite Los beinhaltet den Funktionsbereich Reisemanagement. Los 3 Das dritte Los beinhaltet den Funktionsbereich Weiterbildung. Alle Lose Die vom Auftragnehmer geschuldete Erstellung des loszpezifischen Gesamtsystems einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft umfasst insbesondere die Konzeption und Konfiguration der Anwendung (Implementierung, inkl. Herstellung der Schnittstellenstruktur zu den Fachverfahren und weiteren Losen), die Übernahme von Altdaten, Schulungsleistungen, Leistungen in der Testung, das Projektmanagement, die Dokumentation und die Inbetriebnahme der neuen Lösung. Dies kann in Form einer Überlassung von Software gegen Einmalvergütung auf Dauer (Softwareüberlassung) oder als Software as a Service (SaaS) erfolgen. Im Falle einer Softwareüberlassung werden Lizenzen beschafft und es ist ein Systemservice zu erbringen. Im Falle eines SaaS sind Nutzungsrechte einzuräumen sowie Betriebs- und Rechenzentrumsleistungen zu erbringen. Darüber hinaus werden optionale Dienstleistungskontingente beschafft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: DFG_2020_Z-PRO_EU1
Kurze Beschreibung:
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) beabsichtigt die Beschaffung eines integrierten Personalmanagementsystems (IPS). Die Leistung soll dabei in 3 Losen erbracht werden.
Los 1
Das erste Los („IPS-Kern“) umfasst folgende Funktionsbereiche:
— Personaladministration;
— Organisationsmanagement;
— Personalkostenplanung und -hochrechnung (inkl. Stellen und Kennzahlen);
— Personalentwicklung und -beurteilung.
Darüber hinaus werden verschiedene optionale Funktionsbereiche für den IPS-Kern spezifiziert:
— Entgeltabrechnung;
— Alternative zur Entgeltabrechnung: Schnittstellenanbindung Bestandssystem PAISY;
— Zeitwirtschaft;
— Alternative zur Zeitwirtschaft: Schnittstellenanbindung Bestandssystem BoTime.
Los 2
Das zweite Los beinhaltet den Funktionsbereich Reisemanagement.
Los 3
Das dritte Los beinhaltet den Funktionsbereich Weiterbildung.
Alle Lose
Die vom Auftragnehmer geschuldete Erstellung des loszpezifischen Gesamtsystems einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft umfasst insbesondere die Konzeption und Konfiguration der Anwendung (Implementierung, inkl. Herstellung der Schnittstellenstruktur zu den Fachverfahren und weiteren Losen), die Übernahme von Altdaten, Schulungsleistungen, Leistungen in der Testung, das Projektmanagement, die Dokumentation und die Inbetriebnahme der neuen Lösung. Dies kann in Form einer Überlassung von Software gegen Einmalvergütung auf Dauer (Softwareüberlassung) oder als Software as a Service (SaaS) erfolgen. Im Falle einer Softwareüberlassung werden Lizenzen beschafft und es ist ein Systemservice zu erbringen. Im Falle eines SaaS sind Nutzungsrechte einzuräumen sowie Betriebs- und Rechenzentrumsleistungen zu erbringen.
Darüber hinaus werden optionale Dienstleistungskontingente beschafft.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) beabsichtigt die Beschaffung eines integrierten Personalmanagementsystems (IPS). Die Leistung soll dabei in 3 Losen erbracht werden.
Los 1
Das erste Los („IPS-Kern“) umfasst folgende Funktionsbereiche:
— Personaladministration;
— Organisationsmanagement;
— Personalkostenplanung und -hochrechnung (inkl. Stellen und Kennzahlen);
— Personalentwicklung und -beurteilung.
Darüber hinaus werden verschiedene optionale Funktionsbereiche für den IPS-Kern spezifiziert:
— Entgeltabrechnung;
— Alternative zur Entgeltabrechnung: Schnittstellenanbindung Bestandssystem PAISY;
— Zeitwirtschaft;
— Alternative zur Zeitwirtschaft: Schnittstellenanbindung Bestandssystem BoTime.
Los 2
Das zweite Los beinhaltet den Funktionsbereich Reisemanagement.
Los 3
Das dritte Los beinhaltet den Funktionsbereich Weiterbildung.
Alle Lose
Die vom Auftragnehmer geschuldete Erstellung des loszpezifischen Gesamtsystems einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft umfasst insbesondere die Konzeption und Konfiguration der Anwendung (Implementierung, inkl. Herstellung der Schnittstellenstruktur zu den Fachverfahren und weiteren Losen), die Übernahme von Altdaten, Schulungsleistungen, Leistungen in der Testung, das Projektmanagement, die Dokumentation und die Inbetriebnahme der neuen Lösung. Dies kann in Form einer Überlassung von Software gegen Einmalvergütung auf Dauer (Softwareüberlassung) oder als Software as a Service (SaaS) erfolgen. Im Falle einer Softwareüberlassung werden Lizenzen beschafft und es ist ein Systemservice zu erbringen. Im Falle eines SaaS sind Nutzungsrechte einzuräumen sowie Betriebs- und Rechenzentrumsleistungen zu erbringen.
Darüber hinaus werden optionale Dienstleistungskontingente beschafft.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) beabsichtigt die Beschaffung eines integrierten Personalmanagementsystems (IPS). Die Leistung soll dabei in 3 Losen erbracht werden.
Los 1
Das erste Los („IPS-Kern“) umfasst folgende Funktionsbereiche:
— Personaladministration;
— Organisationsmanagement;
— Personalkostenplanung und -hochrechnung (inkl. Stellen und Kennzahlen);
— Personalentwicklung und -beurteilung.
Darüber hinaus werden verschiedene optionale Funktionsbereiche für den IPS-Kern spezifiziert:
— Entgeltabrechnung;
— Alternative zur Entgeltabrechnung: Schnittstellenanbindung Bestandssystem PAISY;
— Zeitwirtschaft;
— Alternative zur Zeitwirtschaft: Schnittstellenanbindung Bestandssystem BoTime.
Los 2
Das zweite Los beinhaltet den Funktionsbereich Reisemanagement.
Los 3
Das dritte Los beinhaltet den Funktionsbereich Weiterbildung.
Alle Lose
Die vom Auftragnehmer geschuldete Erstellung des loszpezifischen Gesamtsystems einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft umfasst insbesondere die Konzeption und Konfiguration der Anwendung (Implementierung, inkl. Herstellung der Schnittstellenstruktur zu den Fachverfahren und weiteren Losen), die Übernahme von Altdaten, Schulungsleistungen, Leistungen in der Testung, das Projektmanagement, die Dokumentation und die Inbetriebnahme der neuen Lösung. Dies kann in Form einer Überlassung von Software gegen Einmalvergütung auf Dauer (Softwareüberlassung) oder als Software as a Service (SaaS) erfolgen. Im Falle einer Softwareüberlassung werden Lizenzen beschafft und es ist ein Systemservice zu erbringen. Im Falle eines SaaS sind Nutzungsrechte einzuräumen sowie Betriebs- und Rechenzentrumsleistungen zu erbringen.
Die vom Auftragnehmer geschuldete Erstellung des loszpezifischen Gesamtsystems einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft umfasst insbesondere die Konzeption und Konfiguration der Anwendung (Implementierung, inkl. Herstellung der Schnittstellenstruktur zu den Fachverfahren und weiteren Losen), die Übernahme von Altdaten, Schulungsleistungen, Leistungen in der Testung, das Projektmanagement, die Dokumentation und die Inbetriebnahme der neuen Lösung. Dies kann in Form einer Überlassung von Software gegen Einmalvergütung auf Dauer (Softwareüberlassung) oder als Software as a Service (SaaS) erfolgen. Im Falle einer Softwareüberlassung werden Lizenzen beschafft und es ist ein Systemservice zu erbringen. Im Falle eines SaaS sind Nutzungsrechte einzuräumen sowie Betriebs- und Rechenzentrumsleistungen zu erbringen.
Darüber hinaus werden optionale Dienstleistungskontingente beschafft.
Bezeichnung des Loses: IPS-Kern
Losnummer: 1
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag einmalig um eine Dauer von weiteren 24 Monaten verlängern, wenn er die Verlängerung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens am Ende des 30-ten Monats nach Abnahme des Gesamtsystems in Textform nach § 126b BGB erklärt (Verlängerungsoption 1).
Der Auftraggeber kann den Vertrag einmalig um eine Dauer von weiteren 24 Monaten verlängern, wenn er die Verlängerung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens am Ende des 30-ten Monats nach Abnahme des Gesamtsystems in Textform nach § 126b BGB erklärt (Verlängerungsoption 1).
Zu verhandeln: Darüber hinaus kann der Auftraggeber den Vertrag weitere 5 Mal um eine Dauer von weiteren 12 Monaten verlängern, wenn er die Verlängerung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform nach § 126b BGB erklärt (Verlängerungsoption 2).
Zu verhandeln: Darüber hinaus kann der Auftraggeber den Vertrag weitere 5 Mal um eine Dauer von weiteren 12 Monaten verlängern, wenn er die Verlängerung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform nach § 126b BGB erklärt (Verlängerungsoption 2).
Beschreibung der Optionen:
Darüber hinaus werden verschiedene optionale Funktionsbereiche für den IPS-Kern spezifiziert:
— Entgeltabrechnung;
— Alternative zur Entgeltabrechnung: Schnittstellenanbindung Bestandssystem PAISY;
— Zeitwirtschaft;
— Alternative zur Zeitwirtschaft: Schnittstellenanbindung Bestandssystem BoTime.
Darüber hinaus werden optionale Dienstleistungskontingente beschafft.
Bezeichnung des Loses: Reisemanagement
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Weiterbildung
Losnummer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB;
3. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. 2 DIN A4 Seiten;
4. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
6. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen
Zu 6:
Los 1:
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: 1 000 000 EUR.
Los 2:
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: 500 000 EUR.
Los 3:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage geeigneter Referenzen je Los über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Projektzeitraums, des Projektvolumens und des Projektinhalts gemäß Anhang Los 1/Los 2/Los 3_A_03_Formblatt_Projektreferenz.
Für jedes Los, für das eine Bewerbung erfolgt, sind mindestens 2 geeignete Referenzen einzureichen, welche die unten stehenden Mindestanforderungen erfüllen. Soweit zutreffend (insbesondere die jeweilige Mindestanforderung erfüllt wird), kann eine Referenz auch für mehrere Lose herangezogen werden.
Für jedes Los, für das eine Bewerbung erfolgt, sind mindestens 2 geeignete Referenzen einzureichen, welche die unten stehenden Mindestanforderungen erfüllen. Soweit zutreffend (insbesondere die jeweilige Mindestanforderung erfüllt wird), kann eine Referenz auch für mehrere Lose herangezogen werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigen wird, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
8. Erklärung, aus der die derzeitige Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist.
9. Gilt nur für Los 1: Nachweis über ein gültiges Security Zertifikat (z. B. zertifiziert auf Basis ISO 27001 oder gleichwertig) in der kundenunterstützenden IT-Produktion. Eigenerklärung ist ausreichend.
Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bewerber dessen Gleichwertigkeit mit dem Teilnahmeantrag darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation.
Alternativ ist die Darstellung der Umsetzung vergleichbarer Maßnahmen möglich, die zumindest in ihrer Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN ISO 27001 dargestellt sein müssen (Beschreibung mit max. 3 DIN A4 Seiten beifügen).
10. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001.
Alternativ ist die Darstellung eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems möglich, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN ISO 9001 dargestellt sein muss (Beschreibung mit max. 3 DIN A4 Seiten beifügen).
Mindeststandards:
Zu 7:
Für Los 1:
Der Bewerber hat mind. 2 geeignete Referenzen einzureichen.
—— Mind. eine dieser Referenzen deckt folgende Anforderungen ab:
— mindestens 5 Funktionalitäten der in dem Anhang A_03_Formblatt_Projektreferenz genannten wurden umgesetzt;
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Das objektive und nichtdiskriminierende Eignungskriterium für jedes Los ist der Grad der Vergleichbarkeit der Referenzen.
Der Grad der Vergleichbarkeit wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
1. Ziele, Leistungsinhalt und Komplexität des Projektes insgesamt,
2. Funktionalitäten (insbesondere bereits produktiv gesetzt und geblieben),
3. Projektvolumen und Effizienz (Projektvolumen zu Umfang gemäß Nr. 1 und 2.),
4. Anzahl der Nutzer oder Anzahl der Lizenzen,
5. Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB (Abs. 1 bis 3)),
6. Die Lösung setzte gesetzliche Vorgaben nach TVöD oder vergleichbar um.
Der Grad der Vergleichbarkeit wird bepunktet. Für die Punktebewertung fließen höchstens 3 der eingereichten Referenzen in die Wertung ein.
Wichtiger Hinweis: Bitte kennzeichnen Sie die 3 Referenzen, die für die Bewertung herangezogen werden sollen, durch Ankreuzen von „ja“ in der entsprechenden Zeile des Anhangs A_03_Formblatt_Projektreferenz.
Dabei gilt folgendes Punkteschema:
Punkte Beschreibung
— 5 Punkte Sehr hohe Vergleichbarkeit;
— 4 Punkte Hohe Vergleichbarkeit;
— 3 Punkte Mittlere Vergleichbarkeit;
— 2 Punkte Eingeschränkte Vergleichbarkeit;
— 1 Punkt Geringe Vergleichbarkeit;
— 0 Punkte Keine Vergleichbarkeit.
Es werden pro Kriterium bis zu 5 Punkte vergeben und der Durchschnitt gebildet. Pro Referenz können also insgesamt 5 Punkte erreicht werden. Die Punkte, die pro Referenz vergeben wurden, werden anschließend zu einer Gesamtsumme addiert. Es können für die 3 Referenzen damit höchstens 15 Punkte erreicht werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden pro Kriterium bis zu 5 Punkte vergeben und der Durchschnitt gebildet. Pro Referenz können also insgesamt 5 Punkte erreicht werden. Die Punkte, die pro Referenz vergeben wurden, werden anschließend zu einer Gesamtsumme addiert. Es können für die 3 Referenzen damit höchstens 15 Punkte erreicht werden.
6. Die Lösung setzte gesetzliche Vorgaben nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) oder vergleichbar um.
5. Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB (Abs. 1 bis 3)).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 11 Monate
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG)
Postanschrift: Kennedyallee 40
Postleitzahl: 53175
E-Mail: vergabe@dfg.de📧
Fax: +49 228-885713300 📠
Internetadresse: http://www.dfg.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 054-127971 (2020-03-13)
Ergänzende Angaben (2020-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) beabsichtigt die Beschaffung eines integrierten Personalmanagementsystems (IPS). Die Leistung soll dabei in 3 Losen erbracht werden.
Los 1
Das erste Los („IPS-Kern“) umfasst folgende Funktionsbereiche:
— Personaladministration;
— Organisationsmanagement;
— Personalkostenplanung und -hochrechnung (inkl. Stellen und Kennzahlen);
— Personalentwicklung und -beurteilung.
Darüber hinaus werden verschiedene optionale Funktionsbereiche für den IPS-Kern spezifiziert:
— Entgeltabrechnung;
— Alternative zur Entgeltabrechnung: Schnittstellenanbindung Bestandssystem PAISY;
— Zeitwirtschaft;
— Alternative zur Zeitwirtschaft: Schnittstellenanbindung Bestandssystem BoTime.
Los 2
Das zweite Los beinhaltet den Funktionsbereich Reisemanagement.
Los 3
Das dritte Los beinhaltet den Funktionsbereich Weiterbildung.
Alle Lose
Die vom Auftragnehmer geschuldete Erstellung des loszpezifischen Gesamtsystems einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft umfasst insbesondere die Konzeption und Konfiguration der Anwendung (Implementierung, inkl. Herstellung der Schnittstellenstruktur zu den Fachverfahren und weiteren Losen), die Übernahme von Altdaten, Schulungsleistungen, Leistungen in der Testung, das Projektmanagement, die Dokumentation und die Inbetriebnahme der neuen Lösung. Dies kann in Form einer Überlassung von Software gegen Einmalvergütung auf Dauer (Softwareüberlassung) oder als Software as a Service (SaaS) erfolgen. Im Falle einer Softwareüberlassung werden Lizenzen beschafft und es ist ein Systemservice zu erbringen. Im Falle eines SaaS sind Nutzungsrechte einzuräumen sowie Betriebs- und Rechenzentrumsleistungen zu erbringen.
Darüber hinaus werden optionale Dienstleistungskontingente beschafft.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) beabsichtigt die Beschaffung eines integrierten Personalmanagementsystems (IPS). Die Leistung soll dabei in 3 Losen erbracht werden.
Los 1
Das erste Los („IPS-Kern“) umfasst folgende Funktionsbereiche:
— Personaladministration;
— Organisationsmanagement;
— Personalkostenplanung und -hochrechnung (inkl. Stellen und Kennzahlen);
— Personalentwicklung und -beurteilung.
Darüber hinaus werden verschiedene optionale Funktionsbereiche für den IPS-Kern spezifiziert:
— Entgeltabrechnung;
— Alternative zur Entgeltabrechnung: Schnittstellenanbindung Bestandssystem PAISY;
— Zeitwirtschaft;
— Alternative zur Zeitwirtschaft: Schnittstellenanbindung Bestandssystem BoTime.
Los 2
Das zweite Los beinhaltet den Funktionsbereich Reisemanagement.
Los 3
Das dritte Los beinhaltet den Funktionsbereich Weiterbildung.
Alle Lose
Die vom Auftragnehmer geschuldete Erstellung des loszpezifischen Gesamtsystems einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft umfasst insbesondere die Konzeption und Konfiguration der Anwendung (Implementierung, inkl. Herstellung der Schnittstellenstruktur zu den Fachverfahren und weiteren Losen), die Übernahme von Altdaten, Schulungsleistungen, Leistungen in der Testung, das Projektmanagement, die Dokumentation und die Inbetriebnahme der neuen Lösung. Dies kann in Form einer Überlassung von Software gegen Einmalvergütung auf Dauer (Softwareüberlassung) oder als Software as a Service (SaaS) erfolgen. Im Falle einer Softwareüberlassung werden Lizenzen beschafft und es ist ein Systemservice zu erbringen. Im Falle eines SaaS sind Nutzungsrechte einzuräumen sowie Betriebs- und Rechenzentrumsleistungen zu erbringen.
Darüber hinaus werden optionale Dienstleistungskontingente beschafft.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronische Datenverwaltung📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.(DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) beabsichtigt die Beschaffung eines integrierten Personalmanagementsystems (IPS). Die Leistung soll dabei in 3 Losen erbracht werden.
Quelle: OJS 2020/S 072-171665 (2020-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die vom Auftragnehmer geschuldete Erstellung des loszpezifischen Gesamtsystems einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft umfasst insbesondere die Konzeption und Konfiguration der Anwendung (Implementierung, inkl. Herstellung der Schnittstellenstruktur zu den Fachverfahren und weiteren Losen), die Übernahme von Altdaten, Schulungsleistungen, Leistungen in der Testung, das Projektmanagement, die Dokumentation und die Inbetriebnahme der neuen Lösung. Dies kann in Form einer Überlassung von Software gegen Einmalvergütung auf Dauer (Softwareüberlassung) oder als Software as a Service (SaaS) erfolgen. Im Falle einer Softwareüberlassung werden Lizenzen beschafft und es ist ein Systemservice zu erbringen. Im Falle eines SaaS sind Nutzungsrechte ei...
Die vom Auftragnehmer geschuldete Erstellung des loszpezifischen Gesamtsystems einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft umfasst insbesondere die Konzeption und Konfiguration der Anwendung (Implementierung, inkl. Herstellung der Schnittstellenstruktur zu den Fachverfahren und weiteren Losen), die Übernahme von Altdaten, Schulungsleistungen, Leistungen in der Testung, das Projektmanagement, die Dokumentation und die Inbetriebnahme der neuen Lösung. Dies kann in Form einer Überlassung von Software gegen Einmalvergütung auf Dauer (Softwareüberlassung) oder als Software as a Service (SaaS) erfolgen. Im Falle einer Softwareüberlassung werden Lizenzen beschafft und es ist ein Systemservice zu erbringen. Im Falle eines SaaS sind Nutzungsrechte ei...
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: e. V.
Quelle: OJS 2020/S 143-351497 (2020-07-22)