Im Stadtkern von Burgstädt befindet sich in der Herrenstraße 20 ein ca. 4 000 m großes Grundstück mit einer bebauten Fläche von ca. 1 250 m. Auf dem seit Jahrzehnten ungenutzten Grundstück befindet sich das ehemalige Welkersche Gut, dessen denkmalgeschützte Gebäude in großen Teilen als Industriegebäude in der Mitte des 18. Jahrhundert errichtet worden waren. Eigentümerin des Grundstücks ist die Stadt Burgstädt, die bis 2021/2022 Maßnahmen zur Sicherung der noch vorhandenen Bausubstanz und den Abriss abgängiger Bauteile durchführt.
Durch seine Lage und Größe wird dem Grundstück und seiner künftigen Nutzung eine Schlüsselfunktion für die Entwicklung des Stadtzentrums zuerkannt. Seine Geschichte wirkt identitätsstiftend, der bauliche Bestand für den öffentlichen Raum von Herrenstraße und Markt positiv prägend. In diesem Zusammenhang sucht die Stadt Interessenten, die bereit und in der Lage sind, dieses Grundstück für eine dauerhafte Nutzung zu entwickeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2020-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maßnahmen zur Erhaltung von historischen Gebäuden
Kurze Beschreibung:
“Im Stadtkern von Burgstädt befindet sich in der Herrenstraße 20 ein ca. 4 000 m” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maßnahmen zur Erhaltung von historischen Gebäuden📦
Zusätzlicher CPV-Code: Veranstaltung von Seminaren📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelsachsen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Innovationspartnerschaft
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Diese Bekanntmachung betrifft ein Interessenbekundungsverfahren nach § 7 BHO, d.h. es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Vergabeverfahren. Teilnehmer...”
Diese Bekanntmachung betrifft ein Interessenbekundungsverfahren nach § 7 BHO, d.h. es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Vergabeverfahren. Teilnehmer haben keinen Anspruch auf die Eröffnung eines Vergabeverfahrens oder eine Auftragserteilung.
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Quelle: OJS 2020/S 251-631128 (2020-12-22)