Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg beabsichtigt die Vergabe von Internetdienstleistungen inkl. WLAN in einigen Wohnheimen des Studentenwerks; konkret sind dies ca. 1 514 Wohnheimplätze in 6 Wohnheimen, was mehr als einem Drittel der gesamten Wohnplatzkapazität entspricht. Bislang wurden diese Leistungen aufgrund der Rahmenbedingungen (Regionales Rechenzentrum, Erschließungssituation, Wohnheimgröße etc.) nur objektbezogen vergeben. Aufgrund verschiedener Faktoren, wie Forderung nach (wohnheimübergreifendem) WLAN, dem mittlerweile verstärkt stattfindenden Online-Studium aufgrund der Corona-Pandemie oder verschiedener Anbindungstechniken, sowie der Problematik der Störerhaftung beim WLAN etc., will das Studentenwerk die Internetdienstleistungen teilweise über privatwirtschaftliche Anbieter ausbauen bzw. auf eine neue Grundlage stellen. Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung soll die Vergabe in einem Wettbewerblichen Dialog nach §18 VgV erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anbieter von Internetdiensten (ISP)
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg beabsichtigt die Vergabe von Internetdienstleistungen inkl. WLAN in einigen Wohnheimen des Studentenwerks; konkret sind dies ca. 1 514 Wohnheimplätze in 6 Wohnheimen, was mehr als einem Drittel der gesamten Wohnplatzkapazität entspricht. Bislang wurden diese Leistungen aufgrund der Rahmenbedingungen (Regionales Rechenzentrum, Erschließungssituation, Wohnheimgröße etc.) nur objektbezogen vergeben. Aufgrund verschiedener Faktoren, wie Forderung nach (wohnheimübergreifendem) WLAN, dem mittlerweile verstärkt stattfindenden Online-Studium aufgrund der Corona-Pandemie oder verschiedener Anbindungstechniken, sowie der Problematik der Störerhaftung beim WLAN etc., will das Studentenwerk die Internetdienstleistungen teilweise über privatwirtschaftliche Anbieter ausbauen bzw. auf eine neue Grundlage stellen.
Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung soll die Vergabe in einem Wettbewerblichen Dialog nach §18 VgV erfolgen.
Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg beabsichtigt die Vergabe von Internetdienstleistungen inkl. WLAN in einigen Wohnheimen des Studentenwerks; konkret sind dies ca. 1 514 Wohnheimplätze in 6 Wohnheimen, was mehr als einem Drittel der gesamten Wohnplatzkapazität entspricht. Bislang wurden diese Leistungen aufgrund der Rahmenbedingungen (Regionales Rechenzentrum, Erschließungssituation, Wohnheimgröße etc.) nur objektbezogen vergeben. Aufgrund verschiedener Faktoren, wie Forderung nach (wohnheimübergreifendem) WLAN, dem mittlerweile verstärkt stattfindenden Online-Studium aufgrund der Corona-Pandemie oder verschiedener Anbindungstechniken, sowie der Problematik der Störerhaftung beim WLAN etc., will das Studentenwerk die Internetdienstleistungen teilweise über privatwirtschaftliche Anbieter ausbauen bzw. auf eine neue Grundlage stellen.
Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung soll die Vergabe in einem Wettbewerblichen Dialog nach §18 VgV erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anbieter von Internetdiensten (ISP)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Diensteanbieter📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die gegenständliche Vergabe erfolgt als wettberweblicher Dialog nach nach §18 VgV. Interessierte Unternehmen müssen sich in einem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb für die Zulassung zum wettbewerblichen Dialog bewerben. Hierfür stellt der Auslober Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Ziffer 1-3, sowie 6 des Bewerbungsbogens sind in diesem Fall nicht auszufüllen. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen via: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften Gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle Rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die gegenständliche Vergabe erfolgt als wettberweblicher Dialog nach nach §18 VgV. Interessierte Unternehmen müssen sich in einem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb für die Zulassung zum wettbewerblichen Dialog bewerben. Hierfür stellt der Auslober Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Ziffer 1-3, sowie 6 des Bewerbungsbogens sind in diesem Fall nicht auszufüllen. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen via: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften Gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle Rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg beabsichtigt die Vergabe von Internetdienstleistungen inkl. WLAN in einigen Wohnheimen des Studentenwerks; konkret sind dies ca. 1 514 Wohnheimplätze in 6 Wohnheimen, was mehr als einem Drittel der gesamten Wohnplatzkapazität entspricht. Bislang wurden diese Leistungen aufgrund der Rahmenbedingungen (Regionales Rechenzentrum, Erschließungssituation, Wohnheimgröße etc.) nur objektbezogen vergeben. Aufgrund verschiedener Faktoren, wie Forderung nach (wohnheimübergreifendem) WLAN, dem mittlerweile verstärkt stattfindenden Online-Studium aufgrund der Corona-Pandemie oder verschiedener Anbindungstechniken, sowie der Problematik der Störerhaftung beim WLAN etc., will das Studentenwerk die Internetdienstleistungen teilweise über privatwirtschaftliche Anbieter ausbauen bzw. auf eine neue Grundlage stellen.
Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg beabsichtigt die Vergabe von Internetdienstleistungen inkl. WLAN in einigen Wohnheimen des Studentenwerks; konkret sind dies ca. 1 514 Wohnheimplätze in 6 Wohnheimen, was mehr als einem Drittel der gesamten Wohnplatzkapazität entspricht. Bislang wurden diese Leistungen aufgrund der Rahmenbedingungen (Regionales Rechenzentrum, Erschließungssituation, Wohnheimgröße etc.) nur objektbezogen vergeben. Aufgrund verschiedener Faktoren, wie Forderung nach (wohnheimübergreifendem) WLAN, dem mittlerweile verstärkt stattfindenden Online-Studium aufgrund der Corona-Pandemie oder verschiedener Anbindungstechniken, sowie der Problematik der Störerhaftung beim WLAN etc., will das Studentenwerk die Internetdienstleistungen teilweise über privatwirtschaftliche Anbieter ausbauen bzw. auf eine neue Grundlage stellen.
Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung soll die Vergabe in einem Wettbewerblichen Dialog nach §18 VgV erfolgen.
Dabei sollen bestimmte Verfahrensweisen der Anbindung berücksichtigt und umgesetzt werden:
— Integration eigener Dienstleistungen und Systeme der Studierenden;
— vor Ort Mitwirkung der (wo möglich) vorhanden Netzwerksteams;
— Plattform (Online/Support) des Anbieters zur Registrierung bei Mieterwechsel oder Verlust des Passworts;
— Gastzugänge über ein Online-System mit individuellen Preshared-Keys;
— (wohnheimübergreifende) WLAN-Nutzung mit den gleichen Zugangsdaten;
— kurze Anfahrtswege (wie bspw. max. 60 Minuten);
— Solidaritätsmodell bei den monatlichen Kosten (Mischkalkulation) etc.;
— Anmietung und Betrieb von Internetanbindungen.
Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung erfolgt die Vergaben im Zuge eineswettbewerbklichen Dialoges nach §18 VgV. Dabei ist beabsichtigt die im Rahmen eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter zu Dialoggesprächen einzuladen, in denen die Aufgabenstellung erläutert und das Leistungsbild gemeinsam mit den Bietern festgelegt werden soll. Erst nach diesen Dialoggesprächen werden die Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung erfolgt die Vergaben im Zuge eineswettbewerbklichen Dialoges nach §18 VgV. Dabei ist beabsichtigt die im Rahmen eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter zu Dialoggesprächen einzuladen, in denen die Aufgabenstellung erläutert und das Leistungsbild gemeinsam mit den Bietern festgelegt werden soll. Erst nach diesen Dialoggesprächen werden die Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Zu Punkt II.2.7) Laufzeit des Vertrags
Genaue Beschreibung der Verlängerung:
Der Auftrag soll mit einer Laufzeit von 5 Jahren vergeben werden. Es ist beabsichtigt eine Verlängerung des Auftrags um je ein weiteres Jahr vorzusehen, sofern keine Kündigung erfolgt, da es sich bei dieser Beschaffung um komplexe und ortsspezifisch individuelle Leistungen handelt, welche neben einer hohen Anfangsinvestition (beispielsweise. Erschließungskosten) auch eine zu erwartende günstigere Preisgestaltung über eine entsprechende Laufzeit mit sich bringen. Gegen die regelmäßige Durchführung eines Wettbewerbs spricht auch der damit verbundene personelle und finanzielle Aufwand, wie auch Projektierungskosten. Auch die Kosten eines Anbieterwechsels sind nicht zu unterschätzen: Bei den „auslaufenden“ Leistungserbringern entstehen bisweilen Probleme und dem Nachfolger muss zunächst eine „Einarbeitungszeit“ zugestanden werden. Der Vorteil eines Vertrags mit Verlängerungsmöglichkeit und Kündigungsmöglichkeit ist, dass er nicht zu einer vorbestimmten Zeit endet und deshalb insgesamt flexibler gehandhabt werden kann.
Der Auftrag soll mit einer Laufzeit von 5 Jahren vergeben werden. Es ist beabsichtigt eine Verlängerung des Auftrags um je ein weiteres Jahr vorzusehen, sofern keine Kündigung erfolgt, da es sich bei dieser Beschaffung um komplexe und ortsspezifisch individuelle Leistungen handelt, welche neben einer hohen Anfangsinvestition (beispielsweise. Erschließungskosten) auch eine zu erwartende günstigere Preisgestaltung über eine entsprechende Laufzeit mit sich bringen. Gegen die regelmäßige Durchführung eines Wettbewerbs spricht auch der damit verbundene personelle und finanzielle Aufwand, wie auch Projektierungskosten. Auch die Kosten eines Anbieterwechsels sind nicht zu unterschätzen: Bei den „auslaufenden“ Leistungserbringern entstehen bisweilen Probleme und dem Nachfolger muss zunächst eine „Einarbeitungszeit“ zugestanden werden. Der Vorteil eines Vertrags mit Verlängerungsmöglichkeit und Kündigungsmöglichkeit ist, dass er nicht zu einer vorbestimmten Zeit endet und deshalb insgesamt flexibler gehandhabt werden kann.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe bitte Erläuterung/Beschreibung der Verlängerung unter Punkt II.2.4. Beschreibung der Beschaffung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erlangen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach §44 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 5 zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 6 zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 7 zu entnehmen. Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit sind zur Erlangung der Höchstpunktzahl 5 mit der Leistung vergleichbare Referenzen, sowie zusätzlich 2 besonders vergleichbare Referenzen vorzulegen. Dabei sind die vom Auslober zur Verfügung gestellten Referenzformblätter zwingend zu verwenden.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 7 zu entnehmen. Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit sind zur Erlangung der Höchstpunktzahl 5 mit der Leistung vergleichbare Referenzen, sowie zusätzlich 2 besonders vergleichbare Referenzen vorzulegen. Dabei sind die vom Auslober zur Verfügung gestellten Referenzformblätter zwingend zu verwenden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber eine Berufszulassung als Anbieter von Internetdienstleistungen verfügt und/oder zum Führender Berufsbezeichnung Informatiker, Fachinformatiker bzw. Bachelor oder Master der Informatik berechtigt ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber eine Berufszulassung als Anbieter von Internetdienstleistungen verfügt und/oder zum Führender Berufsbezeichnung Informatiker, Fachinformatiker bzw. Bachelor oder Master der Informatik berechtigt ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Die gegenständliche Vergabe erfolgt als wettberweblicher Dialog nach nach §18 VgV. Interessierte Unternehmen müssen sich in einem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb für die Zulassung zum wettbewerblichen Dialog bewerben. Hierfür stellt der Auslober Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Ziffer 1-3, sowie 6 des Bewerbungsbogens sind in diesem Fall nicht auszufüllen. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen via: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Die gegenständliche Vergabe erfolgt als wettberweblicher Dialog nach nach §18 VgV. Interessierte Unternehmen müssen sich in einem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb für die Zulassung zum wettbewerblichen Dialog bewerben. Hierfür stellt der Auslober Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Ziffer 1-3, sowie 6 des Bewerbungsbogens sind in diesem Fall nicht auszufüllen. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen via: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften Gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle Rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften Gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle Rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 177-426434 (2020-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg beabsichtigt die Vergabe von Internetdienstleistungen inkl. WLAN in einigen Wohnheimen des Studentenwerks; konkret sind dies ca. 1 514 Wohnheimplätze in 6 Wohnheimen, was mehr als einem Drittel der gesamten Wohnplatzkapazität entspricht. Bislang wurden diese Leistungen aufgrund der Rahmenbedingungen (Regionales Rechenzentrum, Erschließungssituation, Wohnheimgröße etc.) nur objektbezogen vergeben. Aufgrund verschiedener Faktoren, wie Forderung nach (wohnheimübergreifendem) WLAN, dem mittlerweile verstärkt stattfindenden Online-Studium aufgrund der Corona-Pandemie oder verschiedener Anbindungstechniken, sowie der Problematik der Störerhaftung beim WLAN etc., will das Studentenwerk die Internetdienstleistungen teilweise über privatwirtschaftliche Anbieter ausbauen bzw. auf eine neue Grundlage stellen. Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung soll die Vergabe in einem Wettbewerblichen Dialog nach §18 VgV erfolgen.
Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg beabsichtigt die Vergabe von Internetdienstleistungen inkl. WLAN in einigen Wohnheimen des Studentenwerks; konkret sind dies ca. 1 514 Wohnheimplätze in 6 Wohnheimen, was mehr als einem Drittel der gesamten Wohnplatzkapazität entspricht. Bislang wurden diese Leistungen aufgrund der Rahmenbedingungen (Regionales Rechenzentrum, Erschließungssituation, Wohnheimgröße etc.) nur objektbezogen vergeben. Aufgrund verschiedener Faktoren, wie Forderung nach (wohnheimübergreifendem) WLAN, dem mittlerweile verstärkt stattfindenden Online-Studium aufgrund der Corona-Pandemie oder verschiedener Anbindungstechniken, sowie der Problematik der Störerhaftung beim WLAN etc., will das Studentenwerk die Internetdienstleistungen teilweise über privatwirtschaftliche Anbieter ausbauen bzw. auf eine neue Grundlage stellen. Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung soll die Vergabe in einem Wettbewerblichen Dialog nach §18 VgV erfolgen.
Gesamtwert des Auftrags: 17562.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Integration eigener Dienstleistungen und Systeme der Studierenden,
— vor Ort Mitwirkung der (wo möglich) vorhanden Netzwerksteams,
— Plattform (Online/Support) des Anbieters zur Registrierung bei Mieterwechsel oder Verlust des Passworts,
— Gastzugänge über ein Online-System mit individuellen Preshared-Keys,
— (wohnheimübergreifende) WLAN-Nutzung mit den gleichen Zugangsdaten,
— kurze Anfahrtswege (wie bspw. max. 60 Minuten),
— Solidaritätsmodell bei den monatlichen Kosten (Mischkalkulation) etc.,
Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung erfolgt die Vergaben im Zuge eines wettbewerbklichen Dialoges nach §18 VgV. Dabei ist beabsichtigt die im Rahmen eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter zu Dialoggesprächen einzuladen, in denen die Aufgabenstellung erläutert und das Leistungsbild gemeinsam mit den Bietern festgelegt werden soll. Erst nach diesen Dialoggesprächen werden die Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung erfolgt die Vergaben im Zuge eines wettbewerbklichen Dialoges nach §18 VgV. Dabei ist beabsichtigt die im Rahmen eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter zu Dialoggesprächen einzuladen, in denen die Aufgabenstellung erläutert und das Leistungsbild gemeinsam mit den Bietern festgelegt werden soll. Erst nach diesen Dialoggesprächen werden die Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbild
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Auskünfte zur Projekt-durchführung und zur beabsichtigten Arbeitsweise
Allgemeine Angaben zur konkreten Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-08 📅
Name: DS-networks GmbH
Postanschrift: Am Weichselgarten 19A
Postort: Erlangen
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland 🇩🇪 Erlangen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 17562.40 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 98531277📞 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2021/S 051-128922 (2021-03-10)