Lieferung von mobilen Engeräten und Zubehör für Schulen des Landkreises Uckermark im Rahmen der Förderung von Investitionsmaßnahmen nach der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024 (Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte — RL AusProEnd).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Investitionsmaßnahme nach der Richtlinie „Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte (RL AusProEnd)" des Landes Brandenburg
L 40/2020”
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von mobilen Engeräten und Zubehör für Schulen des Landkreises Uckermark im Rahmen der Förderung von Investitionsmaßnahmen nach der Richtlinie des...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von mobilen Engeräten und Zubehör für Schulen des Landkreises Uckermark im Rahmen der Förderung von Investitionsmaßnahmen nach der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024 (Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte — RL AusProEnd).
Stadt Schwedt/Oder
Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5
16303 Schwedt/Oder
Erich-Kästner Grundschule
R.-Luxemburg-Straße 47
16303 Schwedt/Oder
Grundschule „Am Waldrand"
Dr.-W.-Külz-Viertel 2
16303 Schwedt/Oder
Grundschule „Bertolt Brecht"
Straße der Juged 9
16303 Schwedt/Oder
Astrid Lindgren Grundschule
Dr.-Th.-Neubauer-Straße 3
16303 Schwedt/Oder
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Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Mobilen Endgeräten und Zubehör für Schulen des Landkreises Uckermark im Rahmen der Förderung DigitalPakt Schule 2019-2024.
Lieferumfang:
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Mobilen Endgeräten und Zubehör für Schulen des Landkreises Uckermark im Rahmen der Förderung DigitalPakt Schule 2019-2024.
Lieferumfang:
— Pos.1 23 Ladekoffer für Tablets;
— Pos.2 345 Apple iPad (neues Modell), 32 GB, Wifi, 10,2" Display, A12Bionic;
— Pos.3 23 Apple iPad (neues Modell), 128 GB, sonst wie Pos.2;
— Pos.4 368 Schutzhüllen f. iPad;
— Pos.5 Mobile Device Managementsystem mit didaktische Oberfläche (Schulserver);
— Pos.6 VPP Guthaben;
— Pos.7 Eventualposition 368 Stifte für iPad;
— Pos.8 Eventualposition 4 Cachingserver Apple Mac Mini;
— Pos.9 Eventualposition Geräteversicherung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-09 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— aktueller Nachweis einer Gewerbeanmeldung;
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate);
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— aktueller Nachweis einer Gewerbeanmeldung;
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate);
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— 2 Referenzen von Schulträger über das LogoDidact Verfahren im Land Brandenburg;
— Nachweis, dass der Bieter ein zertifizierter Apple DEP-Partner und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— 2 Referenzen von Schulträger über das LogoDidact Verfahren im Land Brandenburg;
— Nachweis, dass der Bieter ein zertifizierter Apple DEP-Partner und K12-Partner ist;
— Bestätigung, dass der Bieter ein Anbieter von VPP-Guthaben gegen Rechnungslegung ist;
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-10
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-10
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Bewerber mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Der Empfang der elektronischen Rechnung im...”
Bewerber mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Der Empfang der elektronischen Rechnung im Oberschwellenbereich für alle Auftraggebenden ist seit 1.4.2020 verpflichtend. Auf Grund dessen hat die Rechnungslegung elektronisch zu erfolgen.
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8RDVV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Schwedt/Oder
Postanschrift: Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5
Postort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3332446-346📞
E-Mail: vergabestelle.stadt@schwedt.de📧
Fax: +49 3332446-243 📠
URL: www.schwedt.eu🌏
Quelle: OJS 2020/S 200-484301 (2020-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Investitionsmaßnahme nach der Richtlinie „Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte (RL AusProEnd)“ des Landes Brandenburg
L 40/2020”
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von mobilen Engeräten und Zubehör für Schulen des Landkreises Uckermark im Rahmen der Förderung von Investitionsmaßnahmen nach der Richtlinie des...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von mobilen Engeräten und Zubehör für Schulen des Landkreises Uckermark im Rahmen der Förderung von Investitionsmaßnahmen nach der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024 (Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte – RL AusProEnd).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 246892.92 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Schwedt/Oder Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder,
Erich-Kästner Grundschule R.-Luxemburg-Straße 47, 16303 Schwedt/Oder,
Grundschule „Am...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Stadt Schwedt/Oder Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder,
Erich-Kästner Grundschule R.-Luxemburg-Straße 47, 16303 Schwedt/Oder,
Grundschule „Am Waldrand“ Dr.-W.-Külz-Viertel 2, 16303 Schwedt/Oder,
Grundschule „Bertolt Brecht“ Straße der Juged 9, 16303 Schwedt/Oder,
Astrid Lindgren Grundschule Dr.-Th.-Neubauer-Straße 3, 16303 Schwedt/Oder
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Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Mobilen Endgeräten und Zubehör für Schulen des Landkreises Uckermark im Rahmen der Förderung DigitalPakt Schule 2019-2024
Lieferumfang:
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Mobilen Endgeräten und Zubehör für Schulen des Landkreises Uckermark im Rahmen der Förderung DigitalPakt Schule 2019-2024
Lieferumfang:
— Pos.1 23 Ladekoffer für Tablets,
— Pos.2 345 Apple iPad (neues Modell), 32 GB, Wifi, 10,2" Display, A12Bionic,
— Pos.3 23 Apple iPad (neues Modell), 128 GB, sonst wie Pos.2,
— Pos.4 368 Schutzhüllen f. iPad,
— Pos.5 Mobile Device Managementsystem mit didaktische Oberfläche (Schulserver),
— Pos.6 VPP Guthaben,
— Pos.7 EVENTUALPOSITION 368 Stifte für iPad,
— Pos.8 EVENTUALPOSITION 4 Cachingserver Apple Mac Mini,
— Pos.9 EVENTUALPOSITION Geräteversicherung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 200-484301
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: L 40/2020
Los-Identifikationsnummer: keine Losaufteilung
Titel:
“Lieferleistung nach der Richtlinie „Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte“ des Landes Brandenburg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SBE network solutions GmbH
Postanschrift: Edisonstraße 21-23
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 246892.92 💰
“Bewerber mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Der Empfang der elektronischen Rechnung im...”
Bewerber mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Der Empfang der elektronischen Rechnung im Oberschwellenbereich für alle Auftraggebenden ist seit 01.04.2020 verpflichtend. Auf Grund dessen hat die Rechnungslegung elektronisch zu erfolgen.
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8R5F9.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 011-021736 (2021-01-13)