Die Stadt Velbert verfolgt die Entwicklung und Vermarktung des ehemaligen Hertie-Geländes in Velbert. Bei dem Hertie-Gelände handelt sich um eine 7 491 m große innenstädtische Liegenschaft, die derzeit noch mit einem leerstehenden Kaufhausgebäude und einem Parkhaus bebaut ist. Ziel des Verfahrens ist es, das Grundstück an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot hinsichtlich des Bebauungs- und Nutzungskonzepts sowie des Grundstückskaufpreises zu veräußern. Alternativ ist auch die Einräumung eines Erbbaurechts denkbar.
Der Bieter muss für die Liegenschaft einen Kinobetrieb mit einer Mindestgröße bzw. einer Mindestausstattung von 4 Kinosälen mit einer Gesamtkapazität von ca. 500 Sitzplätzen vorsehen (Mindestanforderung). Weitere ergänzende Nutzungen sind möglich, namentlich Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung in der Erdgeschosszone in Kombination mit Büro- und Dienstleistungsangeboten und Wohnen. Vergnügungsstätten mit negativen Auswirkungen für die Innenstadt wie Spiel und Automatenhallen, Entertainmentcenter und Wettbüros, Einzelhandelsbetriebe mit überwiegendem Sex- oder Erotiksortiment („Sexshops“), Bordelle, bordellähnliche Nachtlokale, Einrichtungen mit Vorführ- und Geschäftsräumen, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, Swinger-Clubs oder ähnliche Nutzungen sind nicht zulässig.
Den Bieter trifft eine Umsetzungsverpflichtung. Die Stadt Velbert beabsichtigt, die vorhandenen aufstehenden Gebäude auf dem Hertie-Gelände abzubrechen. Der Bieter ist verpflichtet, das angebotene bauliche Konzept einschließlich der begleitenden städtebaulichen Planung gemäß der HOAI 2013 zu planen und baulich umzusetzen. Die im Konzept enthaltenen Nutzungen müssen ausgeführt werden.
Wegen weiterer Angaben wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Investorenauswahlverfahren ehem. Hertie-Grundstück Stadt Velbert
O008-20-900
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Mehrzweckgebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Velbert verfolgt die Entwicklung und Vermarktung des ehemaligen Hertie-Geländes in Velbert. Bei dem Hertie-Gelände handelt sich um eine 7 491 m...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Velbert verfolgt die Entwicklung und Vermarktung des ehemaligen Hertie-Geländes in Velbert. Bei dem Hertie-Gelände handelt sich um eine 7 491 m große innenstädtische Liegenschaft, die derzeit noch mit einem leerstehenden Kaufhausgebäude und einem Parkhaus bebaut ist. Ziel des Verfahrens ist es, das Grundstück an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot hinsichtlich des Bebauungs- und Nutzungskonzepts sowie des Grundstückskaufpreises zu veräußern. Alternativ ist auch die Einräumung eines Erbbaurechts denkbar.
Der Bieter muss für die Liegenschaft einen Kinobetrieb mit einer Mindestgröße bzw. einer Mindestausstattung von 4 Kinosälen mit einer Gesamtkapazität von ca. 500 Sitzplätzen vorsehen (Mindestanforderung). Weitere ergänzende Nutzungen sind möglich, namentlich Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung in der Erdgeschosszone in Kombination mit Büro- und Dienstleistungsangeboten und Wohnen. Vergnügungsstätten mit negativen Auswirkungen für die Innenstadt wie Spiel und Automatenhallen, Entertainmentcenter und Wettbüros, Einzelhandelsbetriebe mit überwiegendem Sex- oder Erotiksortiment („Sexshops“), Bordelle, bordellähnliche Nachtlokale, Einrichtungen mit Vorführ- und Geschäftsräumen, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, Swinger-Clubs oder ähnliche Nutzungen sind nicht zulässig.
Den Bieter trifft eine Umsetzungsverpflichtung. Die Stadt Velbert beabsichtigt, die vorhandenen aufstehenden Gebäude auf dem Hertie-Gelände abzubrechen. Der Bieter ist verpflichtet, das angebotene bauliche Konzept einschließlich der begleitenden städtebaulichen Planung gemäß der HOAI 2013 zu planen und baulich umzusetzen. Die im Konzept enthaltenen Nutzungen müssen ausgeführt werden.
Wegen weiterer Angaben wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kinos📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verkauf von Grundstücken📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Mettmann🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Velbert 42551 Velbert
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. Ziffer II.1.4) der EU-Bek.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Eignungs- bzw. Zuschlagskriterien gem. Beschaffungsunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Angaben zum Unternehmen;
— Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate);
— Angaben zu einer Bewerber/Bietergemeinschaft (falls...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Angaben zum Unternehmen;
— Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate);
— Angaben zu einer Bewerber/Bietergemeinschaft (falls relevant);
— Angaben zu einer Eignungsleihe (falls relevant);
— Vertraulichkeitserklärung;
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR aufweist, bzw. Erklärung der Versicherung, für den Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen;
— Erklärungen über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen, verwiesen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Bankerklärung: Indikative Erklärung eines deutschen oder im EU-Ausland, dem EWR oder der EFTA ansässigen Kreditinstituts bzw. einer Sparkasse, aus der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Bankerklärung: Indikative Erklärung eines deutschen oder im EU-Ausland, dem EWR oder der EFTA ansässigen Kreditinstituts bzw. einer Sparkasse, aus der sich ergibt, dass das Kreditinstitut/die Sparkasse grundsätzlich bereit ist, an der Finanzierung für das ausgeschriebene Projekt mitzuwirken;
— Erklärung zum Umsatz (jahresdurchschnittlicher Umsatz mit Bauleistungen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren).
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen, verwiesen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter (jahresdurchschnittlich beschäftigte baufachlich oder kaufmännisch qualifizierte Mitarbeiter; Aushilfskräfte,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter (jahresdurchschnittlich beschäftigte baufachlich oder kaufmännisch qualifizierte Mitarbeiter; Aushilfskräfte, Praktikanten, Werkstudenten sind nicht mitzuzählen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Mindestens 2 Referenzprojekte, die jeweils folgende Kriterien erfüllen:
—— Realisiertes Projekt (= abgenommene Bauleistung);
—— Kumulative Erbringung der Leistungsbestandteile Planung und Bau;
—— Brutto-Grundfläche („BGF“) i. S. v. DIN 277:2016 von mindestens 5 000 m;
—— Projekt weist mindestens 2 der folgenden Nutzungsarten auf: Verwaltung (Büro), Gewerbe, Versammlungsstätten, Geschosswohnungen, Beherbergung, Einzelhandel, Gaststätten, Freizeitnutzung;
—— Projektrealisierung zwischen dem 1. Januar 2010 und dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge;
—— Angabe, ob das Projekt in einem Urbanen Gebiet (MU gem. § 6a BauNVO) oder einem Kerngebiet (MK gem. § 7 BauNVO) realisiert wurde.
Die Bewerber dürfen auch mehr als 2 Referenzprojekte einreichen. Die Stadt wird jedoch höchstens 3 Referenzprojekte (d. h. 2 Mindestreferenzprojekte und ein weiteres Referenzprojekt) bewerten.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen, verwiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-20
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-05-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Bitte beachten Sie neben den übrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen:
1. Das Vorhaben steht unter dem...”
Bitte beachten Sie neben den übrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen:
1. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien der Stadt, der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde und anderer staatlicher Stellen – namentlich staatlicher Fördermittelbehörden, soweit deren Zustimmung erforderlich ist bzw. dem Nichtvorliegen von Einwänden dieser Stellen sowie der Wirtschaftlichkeit und fördermittelrechtlichen Unbedenklichkeit des konkreten Ergebnisses des Vergabeverfahrens. Zudem behält sich die Stadt vor, das Verfahren entschädigungslos aufzuheben, wenn die von der Stadt Velbert beantragte Förderung des Abbruchs der aufstehenden Gebäude nicht bewilligt wird.
2. Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt der Auftraggeber hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bewerber), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen.
Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere soweit sie die Kommunikation durch Bewerber betreffen, sind zu beachten. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bewerber, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
3. Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren:
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten setzt voraus, dass sich der Bewerber beim DTVP registriert. Soweit der Bewerber noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des „Bietertools“ erforderlich. Das „Bietertool“ wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt.
4. Fragen/Hinweise der Bewerber
Fragen/Hinweise u. ä. der Bewerber zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziff. 1 und 2 dieser Aufforderung) an den Auftraggeber zu übermitteln. In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen/Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen/Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Enthalten die Auftragsbekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich darauf hinzuweisen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen/Hinweise u. ä. erteilt, die bis zum 9.4.2020 vom Bewerber auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen/Hinweise u. ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen/Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bewerber ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
Bekanntmachungs-ID des DTVP:
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYY0
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
Quelle: OJS 2020/S 051-120002 (2020-03-10)
Ergänzende Angaben (2020-04-02)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 051-120002
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-04-20 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2020-06-02 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2020-05-08 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-06-19 📅
Quelle: OJS 2020/S 069-163307 (2020-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Velbert verfolgt die Entwicklung und Vermarktung des ehemaligen Hertie-Geländes in Velbert. Bei dem Hertie-Gelände handelt sich um eine 7 491 m...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Velbert verfolgt die Entwicklung und Vermarktung des ehemaligen Hertie-Geländes in Velbert. Bei dem Hertie-Gelände handelt sich um eine 7 491 m große innenstädtische Liegenschaft, die derzeit noch mit einem leerstehenden Kaufhausgebäude und einem Parkhaus bebaut ist. Ziel des Verfahrens ist es, das Grundstück an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot hinsichtlich des Bebauungs- und Nutzungskonzepts sowie des Grundstückskaufpreises zu veräußern. Alternativ ist auch die Einräumung eines Erbbaurechts denkbar.
Der Bieter muss für die Liegenschaft einen Kinobetrieb mit einer Mindestgröße bzw. einer Mindestausstattung von vier Kinosälen mit einer Gesamtkapazität von ca. 500 Sitzplätzen vorsehen (Mindestanforderung). Weitere ergänzende Nutzungen sind möglich, namentlich Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung in der Erdgeschosszone in Kombination mit Büro- und Dienstleistungsangeboten und Wohnen. Vergnügungsstätten mit negativen Auswirkungen für die Innenstadt wie Spiel und Automatenhallen, Entertainmentcenter und Wettbüros, Einzelhandelsbetriebe mit überwiegendem Sex- oder Erotiksortiment („Sexshops“), Bordelle, bordellähnliche Nachtlokale, Einrichtungen mit Vorführ- und Geschäftsräumen, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, Swinger-Clubs oder ähnliche Nutzungen sind nicht zulässig.
Den Bieter trifft eine Umsetzungsverpflichtung. Die Stadt Velbert beabsichtigt, die vorhandenen aufstehenden Gebäude auf dem Hertie-Gelände abzubrechen. Der Bieter ist verpflichtet, das angebotene bauliche Konzept einschließlich der begleitenden städtebaulichen Planung gemäß der HOAI 2013 zu planen und baulich umzusetzen. Die im Konzept enthaltenen Nutzungen müssen ausgeführt werden.
Wegen weiterer Angaben wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Velbert
42551 Velbert
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): vgl. II.2.5) Zuschlagskriterien der EU-Bek.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 85
Preis (Gewichtung): 15.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 051-120002
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Das Vergabeverfahren wird gemäß § 17 EU Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 VOB/A aufgehoben.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYYX” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 104-249909 (2020-05-27)