Verkauf eines Grundstücks „Hinter der Friedensstraße“ im Stadtteil Garbenteich, näheres siehe II.2.4).
Dieser Verkauf unterfällt nicht den Regelungen über das EU-Vergaberecht. Insbesondere erfolgt durch diese Bekanntmachung auch keine freiwillige Unterwerfung der Verkäufer unter die Vorschriften des EU-Vergaberechts. Die Angaben unter den Ziffern II.2.7) und IV.1.1) sind Pflichtangaben beim Ausfüllen dieses Formulars und entfalten keine Wirksamkeit. Es handelt sich vorrangig um einen Grundstücksverkauf. Die ebenfalls anfallenden Bau- und Planungsleistungen liegen vom Auftragswert deutlich unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-13.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Wohnhäuser
Kurze Beschreibung:
“Verkauf eines Grundstücks „Hinter der Friedensstraße“ im Stadtteil Garbenteich, näheres siehe II.2.4).” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Wohnhäuser📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verkauf von unbebauten Grundstücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pohlheim
Postanschrift: Ludwigstraße 31
Postleitzahl: 35415
Postort: Pohlheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pohlheim.de🌏
E-Mail: frankfurt@antworten.legal📧
URL der Dokumente: http://www.antworten.legal🌏
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Verkauf der Grundstücke nicht unter den Anwendungsbereich des Vergaberechts sowie der Richtlinie 2014/24/EU des...”
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Verkauf der Grundstücke nicht unter den Anwendungsbereich des Vergaberechts sowie der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates fällt. Es handelt sich vorliegend um einen Grundstücksverkauf. Die Planungs- und Bauleistungen für die Stadt Pohlheim liegen vom Auftragswert her deutlich unter den Schwellenwerten.
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Quelle: OJS 2020/S 225-552238 (2020-11-13)