Verkauf eines Grundstücks „Hinter der Friedensstraße“ im Stadtteil Garbenteich, näheres siehe II.2.4).
Dieser Verkauf unterfällt nicht den Regelungen über das Vergaberecht. Insbesondere erfolgt durch diese Bekanntmachung auch keine freiwillige Unterwerfung der Verkäufer unter die Vorschriften des Vergaberechts. Die Angaben unter den Ziffern II.2.7) und IV.1.1) sind Pflichtangaben beim Ausfüllen dieses Formulars und entfalten keine Wirksamkeit. Es handelt sich um einen Grundstücksverkauf und nicht um ein Verhandlungsverfahren für einen Bauauftrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-28.
Auftragsbekanntmachung (2020-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Wohnhäuser
Kurze Beschreibung:
“Verkauf eines Grundstücks „Hinter der Friedensstraße“ im Stadtteil Garbenteich, näheres siehe II.2.4).” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Wohnhäuser📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verkauf von unbebauten Grundstücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pohlheim
Postanschrift: Ludwigstraße 31
Postleitzahl: 35415
Postort: Pohlheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pohlheim.de🌏
E-Mail: frankfurt@antworten.legal📧
URL der Dokumente: http://www.antworten.legal🌏
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Verkauf der Grundstücke nicht unter den Anwendungsbereich des Vergaberechts sowie der Richtlinie 2014/24/EU des...”
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Verkauf der Grundstücke nicht unter den Anwendungsbereich des Vergaberechts sowie der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates fällt. Es handelt sich vorliegend um einen Grundstücksverkauf und nicht um einen Bauauftrag.
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Quelle: OJS 2020/S 105-252729 (2020-05-28)