Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ISEK A 12.1 — Neuordnung und Umgestaltung des Europaplatzes
2020-VgV-001
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Neuordnung und Umgestaltung des Europaplatzes Vergabe der Planung der Freianlagen (LP 4-8).”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 680 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Euskirchen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Bad Münstereifel
Marktstr. 11-15
53902 Bad Münstereifel
Europaplatz Bad Münstereifel”
Beschreibung der Beschaffung:
“Neuordnung und Umgestaltung des Europaplatzes Vergabe der Planung der Freianlagen (LP 4-8).” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nachweis aktueller Hapftlichversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR!”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-22
10:00 📅
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ISEK A 12.1 – Neuordnung und Umgestaltung des Europaplatzes
2020-VgV-001
Kurze Beschreibung:
“Neuordnung und Umgestaltung des Europaplatzes
Vergabe der Planung der Freianlagen (LP 4-8).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neuordnung und Umgestaltung des Europaplatzes
Vergabe der Planung der Freianlagen (LP 4-8).” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahung Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vor Ort Präsenz der Bauleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beginn der Leistungserbrinung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen über Planungsleistungen
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 094-224837
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: ISEK A12.1 – Neuordnung und Umgestaltung Europaplatz
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Lorenz GmbH
Postanschrift: Schonscheiderweg 40-42
Postort: Bad Münstereifel
Postleitzahl: 53902
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Euskirchen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 💰
“Die eingesetzten Preise dienen aus Gründen des Bieterschutzes nur als Platzhalter.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYAKL” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 197-476855 (2020-10-06)