Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ISEK A 12.2 — Neuordnung und Umgestaltung des Bereiches Wallgraben und Bleiche
2020-VgV-002”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Neuordnung und Umgestaltung des Bereiches Wallgraben und Bleiche Vergabe der Planung der Freianlagen (LP 4-8).”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 346 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Euskirchen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Bad Münstereifel
Marktstr. 11-15
53902 Bad Münstereifel
Wallgraben und Bleiche, Bad Münstereifel”
Beschreibung der Beschaffung:
“Neuordnung und Umgestaltung des Bereiches Wallgraben und Bleiche Vergabe der Planung der Freianlagen (LP 4-8).” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Wichtiger Hinweis für die Abgabe von Angeboten!!!
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Angebote bei der Angebotswertung berücksichtigt werden, die...”
Zusätzliche Informationen
Wichtiger Hinweis für die Abgabe von Angeboten!!!
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Angebote bei der Angebotswertung berücksichtigt werden, die elektronisch über das Vergabeportal https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de eingereicht wurden.
Bitte hinterlegen Sie Ihr Angebot ausschließlich im Register „Angebote".
Beim Hinterlegen Ihres Angebotes im Register „Kommunikation" muss Ihr Angebot leider von der Wertung ausgeschlossen werden!
Technische Probleme sind bei der Zentralen Vergabestelle rechtzeitig anzuzeigen.
Außerdem können Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Sich ein Video Tutorial als Hilfestellung ansehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nachweis aktueller Hapftlichversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR!”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-24
10:00 📅
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ISEK A 12.2 – Neuordnung und Umgestaltung des Bereiches Wallgraben und Bleiche
2020-VgV-002”
Kurze Beschreibung:
“Neuordnung und Umgestaltung des Bereiches Wallgraben und Bleiche
Vergabe der Planung der Freianlagen (LP 4-8).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 345 430 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Bad Münstereifel Marktstr. 11-15
53902 Bad Münstereifel Wallgraben und Bleiche
Bad Münstereifel”
Beschreibung der Beschaffung:
“Neuordnung und Umgestaltung des Bereiches Wallgraben und Bleiche
Vergabe der Planung der Freianlagen (LP 4-8).” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vor Ort Präsenz der Bauleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beginn der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen über Planungsleistungen
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 131-321425
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2
Titel: ISEK A12.2 – Neuordnung und Umgestaltung des Bereiches Wallgraben und Bleiche
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Lorenz GmbH
Postanschrift: Schonscheiderweg 40-42
Postort: Bad Münstereifel
Postleitzahl: 53902
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Euskirchen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 39695.02 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYAKK
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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Quelle: OJS 2020/S 237-585197 (2020-12-01)