ISEK einschließlich VU gem. § 141 BauGB und Rahmenplanung gem. § 140 BauGB

Stadtverwaltung Ludwigshafen

Mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 28.November 2019 ist das neu geplante Gebiet „Mitte/Innenstadt“ der Stadt Ludwigshafen in das Förderprogramm Städtebauliche Erneuerung/Nachhaltige Stadt- Wachstum und Nachhaltige Entwicklung (bisher Stadtumbau) des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen worden. Vor diesem Hintergrund sollen für das vorläufig abgegrenzte Gebiet Mitte/Innenstadt (ca. 126 ha) ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept einschließlich VU und Rahmenplanung erarbeitet werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-20 Auftragsbekanntmachung
2021-01-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 06072020
Kurze Beschreibung:
Mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 28.November 2019 ist das neu geplante Gebiet „Mitte/Innenstadt“ der Stadt Ludwigshafen in das Förderprogramm Städtebauliche Erneuerung/Nachhaltige Stadt- Wachstum und Nachhaltige Entwicklung (bisher Stadtumbau) des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen worden. Vor diesem Hintergrund sollen für das vorläufig abgegrenzte Gebiet Mitte/Innenstadt (ca. 126 ha) ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept einschließlich VU und Rahmenplanung erarbeitet werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Ludwigshafen
Postanschrift: Rathausplatz 20
Postleitzahl: 67059
Postort: Ludwigshafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.ludwigshafen.de 🌏
E-Mail: monika.heller@ludwigshafen.de 📧
Telefon: +49 621/5043088 📞
Fax: +49 621/5043453 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXDK41/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXDK41 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 140-344822
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXDK41

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 250 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Innenstadt Ludwigshafens befindet sich im Wandel. Wie in anderen Innenstädten auch, so haben die aktuellen Tendenzen im Handel und Investitionsentscheidungen zugunsten von Standorten außerhalb der zentralen Lagen in der Ludwigshafener City zu vermehrtem Leerstand oder Mindernutzung der Geschäftsimmobilien geführt.
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Bereits seit 2006 werden in der Innenstadt vielfache Anstrengungen unternommen, um diese weiter zu entwickeln. Mit dem unter dem Motto „Heute für Morgen“ stehenden Stadtumbauprozess ist es gelungen, Ludwigshafens Innenstadt mit allen urbanen Funktionen wie Wohnen, Einkaufen, Freizeit und Kultur genießen wieder direkt an den Rhein zu bringen. Hierzu wurde 2006 das Entwicklungskonzept Innenstadt erarbeitet und vom Stadtrat beschlossen. Der öffentliche Raum wurde neugestaltet, Stadtumbau- und Sanierungsgebiete ausgewiesen und zahlreiche private Investitionen in nicht unerheblichem Umfang getätigt. Es erfolgte die Neuausrichtung der City zum Rhein (u. a. durch die neue Rhein- Galerie der ECE sowie die Neugestaltung des Rheinufers mit Grünflächen und einem verbesserten Zugang vom Berliner Platz aus) sowie viele kleinere Maßnahmen wie z. B. das Einrichten eines Innenstadtmanagements von Anfang 2014 bis März 2015. Daneben wurde in die Sanierung wichtiger öffentlicher Kultur- und Bildungseinrichtungen wie z. B. Pfalzbau und Stadtbibliothek investiert.
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Dem Entwicklungskonzept Innenstadt Ludwigshafen lagen die Handlungsschwerpunkte
— Zeitgemäßes Erscheinungsbild;
— Öffnung zum Rhein;
— Einkaufen, Arbeiten, Wohnen und Leben in der Innenstadt.
Zu Grunde. Dieses wurde 2016/2018 mit der Fortschreibung des Strategiepapiers „Handlungskonzept Innenstadt“ bilanziert und daraus erste Handlungsempfehlungen bzw. Notwendigkeiten zur vertieften Betrachtung der folgenden Punkte abgeleitet:
— Verkehr und Wegeverbindungen;
— Nutzungen;
— Städtebau/Öffentlicher Raum/Öffentliche Gebäude;
— Klima.
Wie sich zeigte, sind darüber hinaus die Handlungsschwerpunkte des Entwicklungskonzepts weiterhin gültig. Außerdem wurde ein Abgrenzungsvorschlag für das Untersuchungsgebiet der vorliegenden Aufgabenstellung erarbeitet. Diese baut auf den Erkenntnissen des Stadtentwicklungskonzeptes aus dem Jahr 2006 auf.
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Damals galt es insbesondere die Öffnung der City zum Rhein hin zu unterstützen. Trotz dieser Bemühungen besteht nach wie vor Handlungsbedarf in der Innenstadt. Der anstehende Funktionswandel muss begleitet und zielgerichtet gelenkt werden um trading down Effekte in der City zu vermindern und zukunftsfähige Nutzungen zu etablieren.
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Neben dem allgemeinen Strukturwandel ergibt sich in Ludwigshafen noch die Besonderheit der Situation der beiden Hochstraßen. Die Hochstraße Nord wird abgerissen und durch eine ebenerdige Stadtstraße ersetzt werden, hier sind die Planungen bereits weit fortgeschritten und das Planfeststellungsverfahren in Gang gesetzt. Um die Hochstraße Nord bzw. die neue Stadtstraße wird sich ein neuer Innenstadtbereich, die „City West“ entwickeln. Die Hochstraße Süd ist wegen baulicher Mängel und statischer Unsicherheit seit Sommer 2019 gesperrt. Die Möglichkeiten zu Sanierung oder Neubau der Hochstraße Süd werden derzeit untersucht. Dazu werden diverse Varianten zur Neugestaltung der Straße betrachtet.
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Insgesamt führt die neue Straßenplanung neben dem Gewinn neuer Bauflächen vor allem auch zu stadträumlichen Verbesserungen. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, den Rathausplatz und den Ludwigsplatz räumlich besser zu fassen. Daneben wird auch die Stadtbahnhaltestelle Rathaus und deren Verknüpfung mit den innerstädtischen Buslinien neu geordnet werden. Zwischen den Stadtteilen Hemshof und Innenstadt wird es neue Verbindungen geben. Ebenso ist geplant, die Grünvernetzung innerhalb der Innenstadt und zwischen Innenstadt und den angrenzenden Stadtteilen weiter auszubauen.
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Die Auswirkungen der neuen Stadtstraße sind sowohl aus verkehrlicher Sicht als auch im Hinblick auf Veränderungen und Entwicklungschancen in Bezug auf Städtebau, demografische Entwicklung, Sozialstruktur und Wirtschaftsentwicklung zu betrachten.
Derzeit steht darüber hinaus auch die Zukunft des Rathauses der Stadt Ludwigshafen auf dem Prüfstand. Der Ankauf des Rathauscenters ist zwischenzeitlich erfolgt. Es werden momentan verschiedene Varianten geprüft, ob das Rathaus vollständig saniert und ggfs. zusätzlich ein Erweiterungsbau errichtet werden kann oder ob ein Neubau an gleicher bzw. anderer Stelle erfolgen soll. Die Neugestaltung des Rathauses bietet sowohl in funktionaler als auch in städtebaulicher Hinsicht für das umgebende Quartier eine große Chance. Das Rathaus als wichtiger Anlaufpunkt für alle Bürger*innen der Stadt hat einerseits eine hohe Strahlkraft auf die umliegenden Nutzungen und auch die Straßenzüge in unmittelbarer Nähe. Andererseits sind die negativen Auswirkungen des derzeit erfolgenden und bis zum 31.12.2021 abgeschlossenen Leerzug des Rathauscenters mit einer Verkaufsfläche von derzeit rd. 17 300 qm und möglicher jahrelanger Baustelle an zentraler Stelle der Stadt zu betrachten und aufzufangen.
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Auf Basis der erläuterten Rahmenbedingungen und Erkenntnisse gilt es nun, die bestehenden Herausforderungen in der Innenstadt sowie die in der Fortschreibung des Strategiepapiers „Handlungskonzept Innenstadt“ erarbeiteten Handlungsfelder anzugehen. Der Bereich Innenstadt ist Ende 2019 in das Programm Städtebauliche Erneuerung des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen worden.
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Hierzu sollen Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB mit Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung nach § 140 Nr. 3 BauGB mit einer Rahmenplanung nach § 140 Nr. 4 BauGB durchgeführt werden. In enger Verknüpfung hierzu soll ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept nach Art. 3 der VV-Städtebauförderung 2020 i. V. m. VV-StBauE 12.5.11 (insb. Ziff. 5.1.1) er-stellt werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 EUR 💰
Dauer: 16 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Ludwigshafen
Rathausplatz 20
67059 Ludwigshafen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab Absendung der Bewerbung,
2) Nachweis der Qualifikation als Dipl.-Ing, M. Sc. oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtungen Stadtplanung, Raumplanung, Städtebau, Geographie oder vergleichbares durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Hochschule des vorgesehenen Projektleiters,
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3) Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Jahresumsätze“ – des Jahresgesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre,
2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung des Versicherers, die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen.
Mindeststandards:
Zu Ziffer 1: mindestens Jahresumsatz von netto 375 000,00 EUR als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Zu Ziffer 2: zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehende Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von jeweils 1 000 000,00 EUR. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
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Ist der Bewerber noch keine 3 Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum beim Nachweis gemäß Ziffer 1 auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Bei Bewerbergemeinschaften genügt zum Nachweis des Mindest-Jahresumsatzes gemäß Ziffer 1, wenn die Addition der nachgewiesenen Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Summen erreichen. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen gemäß Ziffer 2 ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen, mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummender Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von jeweils 1 000 000,00 EUR für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers – ISEK“ – zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich integrierter Stadtentwicklungskonzepte.
2. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers – VU“ – zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich vorbereitender Untersuchungen.
3. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers – Partizipation“ – zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Partizipation.
4. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Projektleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.
5. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Projektteam“ – über die Eignung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter des Projektteams.
Mindeststandards:
Zu 4.: Der Projektleiter muss über Erfahrungen in der Erstellung eines ISEK und der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen und Rahmenplanungen verfügen.
Zu 5.:Mindestens die Hälfte der Personen des vorgesehenen Projektteams muss über Erfahrung in der Erstellung eines ISEK oder der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen und Rahmenplanungen verfügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die Bedingungen sind dem Entwurf des Vertrages zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers im Bereich integrierter Stadtentwicklungskonzepte (Gewichtung 35 %, Bewertung 0 bis 175 Punkte),
2. nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers im Bereich Vorbereitender Untersuchungen (Gewichtung 35 %, Bewertung 0 bis 175 Punkte),
3. nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters (Gewichtung 30 %, Bewertung 0 bis 150 Punkte).
Die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl wird mit dem Prozentsatz seiner Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Summe der maximalen Bewertungspunkte aller Kriterien ergibt die maximal erreichbare Gesamtsumme von 500 Punkten. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
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5 Punkte: Die vorgelegten Nachweise lassen eine sehr gute Qualität der Referenzen/Eignung erkennen
4 Punkte Die vorgelegten Nachweise lassen eine gute Qualität der Referenzen/Eignung erkennen
3 Punkte Die vorgelegten Nachweise lassen eine durchschnittliche Qualität der Referenzen/Eignung erkennen
2 Punkte Die vorgelegten Nachweise lassen eine noch ausreichende Qualität der Referenzen/Eignung erkennen
1 Punkt Die vorgelegten Nachweise lassen eine mangelhafte Qualität der Referenzen/Eignung erkennen
0 Punkte Die vorgelegten Nachweise lassen eine ungenügende Qualität der Referenzen/Eignung erkennen
Zu Ziff. 1 und 2:
Die Bewertung der Referenzleistungen erfolgt qualitativ nach Aussagekraft und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen. Dabei finden Gegenstand, Leistungsumfang, Komplexität, räumlicher Umgriff, Projektvolumen, Art und Weise der Ausführung und Ausführungszeit der Referenzleistungen Berücksichtigung.
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Zu Ziff. 3:
Die Eignung des Projektleiters wird unter Berücksichtigung von beruflicher Qualifikation, der allgemeine Berufserfahrung und der Erfahrung mit vergleichbaren Referenzleistungen bewertet. Bei der Erfahrung mit vergleichbaren Referenzleistungen gelten die vorstehenden Bewertungskriterien zu Ziff. 1 und 2 entsprechend.
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Es werden nur ganze Punkte vergeben. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektive Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Stadtentwicklung, Monika Heller
Internetadresse: www.ludwigshafen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXDK41/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Postfach 3269
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131 / 16-0 📞
Fax: +49 6131/16-2100 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 140-344822 (2020-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 28. November 2019 ist das neu geplante Gebiet „Mitte/Innenstadt“ der Stadt Ludwigshafen in das Förderprogramm Städtebauliche Erneuerung/Nachhaltige Stadt- Wachstum und Nachhaltige Entwicklung (bisher Stadtumbau) des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen worden. Vor diesem Hintergrund sollen für das vorläufig abgegrenzte Gebiet Mitte/Innenstadt (ca. 126 ha) ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept einschließlich VU und Rahmenplanung erarbeitet werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 213 855 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-033548
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 140-344822
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXD813

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereits seit 2006 werden in der Innenstadt vielfache Anstrengungen unternommen, um die-se weiter zu entwickeln. Mit dem unter dem Motto „Heute für Morgen“ stehenden Stadtumbauprozess ist es gelungen, Ludwigshafens Innenstadt mit allen urbanen Funktionen wie Wohnen, Einkaufen, Freizeit und Kultur genießen wieder direkt an den Rhein zu bringen. Hierzu wurde 2006 das Entwicklungskonzept Innenstadt erarbeitet und vom Stadtrat beschlossen. Der öffentliche Raum wurde neugestaltet, Stadtumbau- und Sanierungsgebiete ausgewiesen und zahlreiche private Investitionen in nicht unerheblichem Umfang getätigt. Es erfolgte die Neuausrichtung der City zum Rhein (u. a. durch die neue Rhein- Galerie der ECE sowie die Neugestaltung des Rheinufers mit Grünflächen und einem verbesserten Zugang vom Berliner Platz aus) sowie viele kleinere Maßnahmen wie z.B. das Einrichten eines Innenstadtmanagements von Anfang 2014 bis März 2015. Daneben wurde in die Sanierung wichtiger öffentlicher Kultur- und Bildungseinrichtungen wie z. B. Pfalzbau und Stadtbibliothek investiert.
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— Zeitgemäßes Erscheinungsbild,
— Öffnung zum Rhein,
Zu Grunde. Dieses wurde 2016/ 2018 mit der Fortschreibung des Strategiepapiers „Handlungskonzept Innenstadt“ bilanziert und daraus erste Handlungsempfehlungen bzw. Notwendigkeiten zur vertieften Betrachtung der folgenden Punkte abgeleitet:
— Verkehr und Wegeverbindungen,
— Nutzungen,
— Städtebau/Öffentlicher Raum/Öffentliche Gebäude,

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektdurchführung
Preis (Gewichtung): 40 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-30 📅
Name: ARGE Yellow Z Abel Borman Koch PartGmbB und mahl gebhard konzepte Partnerfesellschaft mbB
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 213 855 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Quelle: OJS 2021/S 015-033548 (2021-01-18)