Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) betreibt seit Anfang 2019 an über 600 stationären Ticketautomaten (sTA) WLAN-Hotspots.
Gegenstand der Vergabe ist es, die vertragliche Basis für die Erbringung von ISP-Leistungen und die Bereitstellung eines Hintergrundsystems zu schaffen, um den Betrieb von WLAN-Hotspots an den bestehenden sTA bzw. die spätere Aufnahme des Betriebs von WLAN-Hotspots an weiteren Standorten (optional) sicherzustellen. Im Auftrag ihrer Muttergesellschaft RMV vergibt die Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms) hier den Betrieb der WLAN-Hotspots (Hintergrundsystem und ISP-Leistung). Der Auftragnehmer (AN) stellt das zur Gestaltung der Kundenschnittstelle erforderliche Instrumentarium bereit, damit der Auftraggeber (AG) seinen Kunden einen kostenfreien öffentlichen Internetzug zur Verfügung stellen kann, ohne selbst Haftungsrisiken übernehmen zu müssen. Die für den Betrieb erforderliche Technik ist bereits in den stationären Ticketautomaten vorhanden und wird weiter genutzt. Die Datenversorgung der WLAN-Hotspots erfolgt über Mobilfunk. Hier wird ein bestehender, separater Rahmenvertrag des AG mit einem Mobilfunkanbieter genutzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ISP/Hintergrundsystem für den Betrieb von WLAN-Hotspots im Gebiet des RMV
RMV ISP”
Produkte/Dienstleistungen: Anbieter von Internetdiensten (ISP)📦
Kurze Beschreibung:
“Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) betreibt seit Anfang 2019 an über 600 stationären Ticketautomaten (sTA) WLAN-Hotspots.
Gegenstand der Vergabe ist...”
Kurze Beschreibung
Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) betreibt seit Anfang 2019 an über 600 stationären Ticketautomaten (sTA) WLAN-Hotspots.
Gegenstand der Vergabe ist es, die vertragliche Basis für die Erbringung von ISP-Leistungen und die Bereitstellung eines Hintergrundsystems zu schaffen, um den Betrieb von WLAN-Hotspots an den bestehenden sTA bzw. die spätere Aufnahme des Betriebs von WLAN-Hotspots an weiteren Standorten (optional) sicherzustellen. Im Auftrag ihrer Muttergesellschaft RMV vergibt die Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms) hier den Betrieb der WLAN-Hotspots (Hintergrundsystem und ISP-Leistung). Der Auftragnehmer (AN) stellt das zur Gestaltung der Kundenschnittstelle erforderliche Instrumentarium bereit, damit der Auftraggeber (AG) seinen Kunden einen kostenfreien öffentlichen Internetzug zur Verfügung stellen kann, ohne selbst Haftungsrisiken übernehmen zu müssen. Die für den Betrieb erforderliche Technik ist bereits in den stationären Ticketautomaten vorhanden und wird weiter genutzt. Die Datenversorgung der WLAN-Hotspots erfolgt über Mobilfunk. Hier wird ein bestehender, separater Rahmenvertrag des AG mit einem Mobilfunkanbieter genutzt.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Internetdienste📦
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) betreibt seit Anfang 2019 an über 600 stationären Ticketautomaten (sTA) in ihrem Verbundgebiet WLAN-Hotspots. Mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) betreibt seit Anfang 2019 an über 600 stationären Ticketautomaten (sTA) in ihrem Verbundgebiet WLAN-Hotspots. Mit diesem Angebot eines kostenlosen Internetzugangs an den Stationen sorgt der RMV für einen deutlichen Mehrwert entlang der Reisekette.
Gegenstand der Vergabe ist es, die vertragliche Basis für die Erbringung von ISP-Leistungen und die Bereitstellung eines Hintergrundsystems zu schaffen, um den Betrieb von WLAN-Hotspots an den bestehenden sTA bzw. die spätere Aufnahme des Betriebs von WLAN-Hotspots an weiteren Standorten wie Mobilitätszentralen (optional) sicherzustellen. Der Betrieb der WLAN-Hotspots an den ersten sTA soll ab dem 2.11.2020 starten. Ab 1.1.2021 sollen alle bestehenden WLAN-Hotspots in den sTA vom AN betrieben werden. Im Auftrag ihrer Muttergesellschaft RMV vergibt die Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms) hier den Betrieb der WLAN-Hotspots (Hintergrundsystem und ISP-Leistung). Der Auftragnehmer (AN) stellt das zur Gestaltung der Kundenschnittstelle erforderliche Instrumentarium bereit, damit der Auftraggeber (AG) bzw. der RMV seinen Kunden (Endnutzern) einen kostenfreien öffentlichen Internetzug zur Verfügung stellen kann, ohne selbst Haftungsrisiken in Zusammenhang mit der Internetnutzung übernehmen zu müssen.
Zu den Leistungen, die der AN zu erbringen hat, gehören insbesondere
— der Betrieb von Internetzugängen über funkbasierte WLAN-Router (WLAN-Hotspots) an stationären Ticketautomaten (sTA) im Zuständigkeitsbereich des RMV sowie ggf. an weiteren Standorten (z. B. Mobilitätszentralen) im Verbundgebiet des RMV;
— Bereitstellung einer Login-Seite inklusive Support für die Hotspot-Nutzer;
— Bereitstellung eines Hintergrundportals inklusive Support für den AG;
— sowie das Auftreten als Telekommunikationsdiensteanbieter (Internetserviceprovider (ISP)) gegenüber den Hotspot-Nutzern.
Die für den Betrieb erforderliche Technik (Router, Antennen etc.) ist bereits in den stationären Ticketautomaten vorhanden und wird weiter genutzt. Die Beschaffung sowie der Einbau, die Wartung und Stromversorgung der für den Betrieb der WLAN-Hotspots benötigten Hardware ist daher nicht Gegenstand dieser Vergabe. Die gilt auch für weitere Standorte.
Die Datenversorgung der WLAN-Hotspots erfolgt über Mobilfunk. Hier wird ein bestehender, separater Rahmenvertrag des AG mit einem Mobilfunkanbieter genutzt. Die Bereitstellung des Datenvolumens ist daher ebenfalls nicht Gegenstand dieser Vergabe. Weiter nicht Gegenstand ist die Anbindung der stationären Ticketautomaten für den Datenaustausch im Rahmen der vertriebsrelevanten Prozesse. Dieser Datenaustausch erfolgt unabhängig vom Betrieb der WLAN-Hotspots.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit der ISP-Leistungen kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es kann eine Option gem. der Vergabeunterlagen bzgl einer Verlängerung der Laufzeit und der Abruf für weitere Standorte erfolgen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV).
2) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt sind.
3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt sind.
4) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
6) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
6a) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) abgeschlossen wird.
6b) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 0,5 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) abgeschlossen wird.
7) Angabe der Gesamtumsätze (netto in Euro) des Unternehmens (Anteile bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen sind einzuschließen), jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2018, 2017 und 2016).
Mindestanforderung:
500 000 EUR Umsatz (netto) p. a. in den genannten Jahren.
8) Angabe der Umsätze mit Leistungen des Unternehmens (Anteile bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen sind einzuschließen), die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2018, 2017 und 2016)
“Zu 6a). Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert)
Zu 6b) Deckungssumme für...”
Zu 6a). Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert)
Zu 6b) Deckungssumme für Vermögenshaftpflichtversicherung in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifachmaximiert)
Zu 7) 500 000 EUR Umsatz (netto) p. a. in den genannten Jahren
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“9) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Die Einhaltung der Mindestanforderungen an die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
9) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Die Einhaltung der Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von maximal 7 Referenzen aus den letzten 7 Kalenderjahren (2014-2020) nachzuweisen. Die Referenzen sind durch den Bieter mit dem [Formblatt C.08] Formblatt „Referenzen“ zu beschreiben.
Weiterhin sind folgende Erklärungen abzugeben (falls zutreffend):
10) Erklärung zum Antrag einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV),
11) Verzeichnis der Nachunternehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV),
12) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (§ 36 Abs. 1 VgV),
13) Verzeichnis der anderen Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe (§ 47 VgV),
14) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 9) Mindestanforderung an die Referenzen:
Als Mindestanforderungen werden Referenzen (Anzahl in Klammern) vorgegeben, die folgende Kriterien erfüllen:
—...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 9) Mindestanforderung an die Referenzen:
Als Mindestanforderungen werden Referenzen (Anzahl in Klammern) vorgegeben, die folgende Kriterien erfüllen:
— WLAN-Hotspot-System.
Betrieb eines WLAN-Hotspots-Systems mit mindestens 100 WLAN-Hotspots*1 (die Referenz muss mindesten zweimal erfüllt werden).
— ISP-Leistung.
In 2 Referenzprojekten sind eigene ISP-Leistungen für mindestens 100 WLAN-Hotspots*1 nachzuweisen.
— Betrieb WLAN-Hotspot-System im ÖPNV.
In einer Referenz muss der Betrieb eines Systems mit mindestens 10 WLAN-Hotspots*1 im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV; z. B. Bus, Straßenbahn, S-Bahn, Regionalzug, Stationen, Haltestellen, Ticketautomaten) im Auftrag eines Verkehrs-/Infrastruktrunternehmens oder ÖPNV-Aufgabenträgers nachgewiesen werden.
— Betrieb WLAN-Hotspot-System mit Datenversorgung über Mobilfunk
In einer Referenz ist der Betrieb eines WLAN-Hotspot-Systems mit mindestens 10 WLAN-Hotspots*1, bei dem die Datenversorgung über Mobilfunk-SIM-Karten erfolgt, nachzuweisen.
— Betrieb eines WLAN-Hotspot-Systems unter Verwendung des Router-Typs netModule NB1600
In einer Referenz ist der Betrieb eines WLAN-Hotspot-Systems mit mindestens 10 WLAN-Hotspots*1, bei dem eine Nutzung des Router-Typs netModule NB1600 erfolgt, nachzuweisen.
*1Erläuterung: Ein WLAN-Hotspot kann mehrere Router beinhalten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
16) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB),
17) Erklärung zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
16) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB),
17) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB
18) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue (nach HVTG) und Mindestlohngesetz (MiLoG),
19)Anerkennungserklärung zur Antikorruptions-/Integritätsklausel,
20) Auszug aus dem Gewerbezentralregister – falls vorliegend.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-04
10:01 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens auf einer Vergabeplattform zur...”
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interes-sierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bieter nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bieter stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B. Keine losweise Vergabe
Gemäß § 97 GWB sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Dieses Erfordernis ist hier gegeben. Eine Unterteilung gem. § 93 Abs. 4 Satz 2 GWB ist technisch nicht möglich, da eine Netzabdeckung im Sinne eines Fachloses bereits über das Vorhandensein einer Rahmenvereinbarung mit der Deutschen Telekom AG abgedeckt ist.
C. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Vergabeunterlagen zur Abgabe der Angebote erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nach-prüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDNHD
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4”
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4”
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4”
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 128-313505 (2020-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergebener Auftrag: ISP/Hintergrundsystem für den Betrieb von WLAN-Hotspots im Gebiet des RMV
RMV ISP”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 128-313505
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: ISP/Hintergrundsystem für den Betrieb von WLAN-Hotspots im Gebiet des RMV
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: hotsplots GmbH
Postanschrift: Rotherstr. 22
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10245
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDJVU
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Quelle: OJS 2020/S 178-430515 (2020-09-09)