Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT — Ausstattung für Schulen — Mobile Endgeräte, Tablets und Zubehör
2020-L-003
Produkte/Dienstleistungen: Computerbezogene Geräte📦
Kurze Beschreibung:
“IT-Ausstattung der Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Berchtesgadener Land — Mobile Endgeräte, Tablets und Zubehör”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tablettcomputer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tischcomputer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bildschirme📦
Ort der Leistung: Berchtesgadener Land🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schulen im Landkreis Berchtesgadener Land
Beschreibung der Beschaffung:
“IT-Ausstattung der Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Berchtesgadener Land — Mobile Endgeräte, Tablets und Zubehör” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 48073.11 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— Nachweis über den Eintrag in das Berufs- und Handelsregister.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §44 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB bestehen,
— Bescheinigung, dass der Verpflichtung zur Zahlung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §44 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB bestehen,
— Bescheinigung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wird (über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse sowie einer Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG),
— Erklärung zur Tariftreue,
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge,
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Bescheinigung, dass die Unternehmerin/der Unternehmer die für die Erbringung der Leistung erforderliche berufliche Befähigung, Fachkunde und Erfahrung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Bescheinigung, dass die Unternehmerin/der Unternehmer die für die Erbringung der Leistung erforderliche berufliche Befähigung, Fachkunde und Erfahrung besitzt (durch Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in letzten höchstens 3 Jahren),
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
— Studien-/Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Personen,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-10
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gemäß § 55 VgV (keine Bieter zugelassen)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-0📞
Fax: +49 892176-2914 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Berchtesgadener Land
Postanschrift: Salzburger Str. 64
Postort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8651773-381📞
Fax: +49 8651773-9381 📠
Quelle: OJS 2020/S 005-006239 (2020-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT – Ausstattung für Schulen – Mobile Endgeräte, Tablets und Zubehör
2020-L-003
Kurze Beschreibung:
“IT-Ausstattung der Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Berchtesgadener Land – Mobile Endgeräte, Tablets und Zubehör.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schulen des Landkreies Berchtesgadener Land
Beschreibung der Beschaffung:
“IT-Ausstattung der Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Berchtesgadener Land – Mobile Endgeräte, Tablets und Zubehör.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 005-006239
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-L-003
Titel: IT-Ausstattung für Schulen-Mobile Endgeräte, Tablets und Zubehör
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B & K Computersysteme
Postort: Anger
Postleitzahl: 83454
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berchtesgadener Land🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 048-113473 (2020-03-05)