Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Soweit nichts anderen geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
1. Qualitätssicherung (EK-07-A):
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Qualitätssicherung“ zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen (EK-07-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
2. Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-08-A)
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur Anzahl seiner Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017-2019) einreichen.
Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen:
— Gesamt-Mitarbeiter (inklusive Führungskräfte),
— Führungskräfte.
Mindestanforderung:
Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens die folgende Anzahl an Mitarbeitern beschäftigt gewesen sein (Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden):
— 4 Gesamt-Mitarbeiter (inklusive Führungskräfte).
Die Mindestanforderung ist zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) zu erfüllen; die Bewertung erfolgt also nicht auf Grundlage addierter Werte.
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl“ vorzunehmen.
2. Unternehmensreferenzen (EK-09-A – EK-13-A):
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d. h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in den Kapiteln 1.3 und 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Leistungsempfänger inklusive Referenzansprechpartnern und Telefonnummern;
— Angaben zum Auftragszeitraum;
— aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat,
— Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden):
— 2 Referenzen für den Leistungsbereich „Server und Storage“ (EK-09-A),
— 2 Referenzen für den Leistungsbereich „Netzwerkkomponenten (LAN/WLAN)“ (EK-10-A),
— 1 Referenzen für den Leistungsbereich „HPC-Systeme“ (EK-11-A),
— 1 Referenzen für den Leistungsbereich „Next Generation Firewall“ (EK-12-A),
— 1 Referenzen für den Leistungsbereich „IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung)“ (EK-13-A).
Eine Referenz kann für mehrere Leistungsbereiche genannt werden, wenn in dem jeweiligen Referenzprojekt die entsprechenden Leistungen zum Nachweis der Erfahrungen für verschiedene Leistungsbereiche erbracht wurden. Es ist daher in jeder Referenz darauf hinzuweisen, welche Leistungsbereiche diese abdeckt.
Die Referenzen müssen in den 5 Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden).
Bezüglich der Bereiche Server und Storage, Netzwerkkomponenten (LAN/WLAN), Next Generation Firewall und IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung) besteht ein Selbstausführungsgebot (vgl. Kapitel 2.2.3). Die Mindestanforderung ist in diesen Bereichen demnach zwingend vom Bieter selbst oder im Falle einer BG von einem Teilnehmer der BG zu erfüllen.
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. 2 DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Unternehmensreferenzen“ darzustellen.