Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT) in der Regel im Rahmen von Vergabeverfahren, bei etwaigen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftragge-bers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen (insbesondere Preisprüfungen der Produkte in den für den Auftraggeber angebundenen Onlineshops). Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabeverfahren mit IT-Bezug sein, insbesondere – aber nicht abschließend – in folgenden Fachgebieten: 1. Next Generation Firewall, 2. Netzwerkkomponenten (LAN/WLAN), 3. Server-Systeme, 4. Storage-Systeme, 5. Arbeitsplatzdrucker/Abteilungsdrucker, 6. PC/Notebooks, 7. HPC-Systeme, 8. Serverschrank-Systeme, 9. IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung), 10. umfangreiche Preisprüfungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 8407 0804 0399
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT) in der Regel im Rahmen von Vergabeverfahren, bei etwaigen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftragge-bers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen (insbesondere Preisprüfungen der Produkte in den für den Auftraggeber angebundenen Onlineshops).
Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabeverfahren mit IT-Bezug sein, insbesondere – aber nicht abschließend – in folgenden Fachgebieten:
1. Next Generation Firewall,
2. Netzwerkkomponenten (LAN/WLAN),
3. Server-Systeme,
4. Storage-Systeme,
5. Arbeitsplatzdrucker/Abteilungsdrucker,
6. PC/Notebooks,
7. HPC-Systeme,
8. Serverschrank-Systeme,
9. IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung),
10. umfangreiche Preisprüfungen.
Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT) in der Regel im Rahmen von Vergabeverfahren, bei etwaigen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftragge-bers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen (insbesondere Preisprüfungen der Produkte in den für den Auftraggeber angebundenen Onlineshops).
Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabeverfahren mit IT-Bezug sein, insbesondere – aber nicht abschließend – in folgenden Fachgebieten:
1. Next Generation Firewall,
2. Netzwerkkomponenten (LAN/WLAN),
3. Server-Systeme,
4. Storage-Systeme,
5. Arbeitsplatzdrucker/Abteilungsdrucker,
6. PC/Notebooks,
7. HPC-Systeme,
8. Serverschrank-Systeme,
9. IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung),
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-23 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 250-624974
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT) in der Regel im Rahmen von Vergabeverfahren, bei etwaigen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftragge-bers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen (insbesondere Preisprüfungen der Produkte in den für den Auftraggeber angebundenen Onlineshops).
Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT) in der Regel im Rahmen von Vergabeverfahren, bei etwaigen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftragge-bers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen (insbesondere Preisprüfungen der Produkte in den für den Auftraggeber angebundenen Onlineshops).
Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabeverfahren mit IT-Bezug sein, insbesondere – aber nicht abschließend – in folgenden Fachgebieten:
1. Next Generation Firewall,
2. Netzwerkkomponenten (LAN/WLAN),
3. Server-Systeme,
4. Storage-Systeme,
5. Arbeitsplatzdrucker/Abteilungsdrucker,
6. PC/Notebooks,
7. HPC-Systeme,
8. Serverschrank-Systeme,
9. IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung),
10. umfangreiche Preisprüfungen.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Das Stabsreferat Einkauf und Versicherungen der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft unterstützt die derzeit 86 Max-Planck-Institute bei ihren IT-Vergaben. Hierzu werden, wie im öffentlichen Bereich vorgeschrieben, neben dem GWB und der VgV die jeweils aktuelle UfAB und die EVB-IT (in der jeweiligen Form) angewendet. Als außeruniversi-täre Forschungseinrichtung ist es jedoch aufgrund verschiedenartiger wissenschaftlicher Anforderungen zusätzlich notwendig, individualrechtliche Vereinbarungen ergänzend zu den EVB-IT zu berücksichtigen.
Das Stabsreferat Einkauf und Versicherungen der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft unterstützt die derzeit 86 Max-Planck-Institute bei ihren IT-Vergaben. Hierzu werden, wie im öffentlichen Bereich vorgeschrieben, neben dem GWB und der VgV die jeweils aktuelle UfAB und die EVB-IT (in der jeweiligen Form) angewendet. Als außeruniversi-täre Forschungseinrichtung ist es jedoch aufgrund verschiedenartiger wissenschaftlicher Anforderungen zusätzlich notwendig, individualrechtliche Vereinbarungen ergänzend zu den EVB-IT zu berücksichtigen.
Das Stabsreferat unterstützt die Max-Planck-Institute u. a. durch die Vergabe und den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Anbindung der damit beschafften Produktportfolios als Kataloge an das eProcurementsystem der MPG, das auf SAP-SRM softwareseitig beruht. Produkte/Produktgruppen, die durch den Auftraggeber für gebündelte Beschaffungsmaßnahmen (Stichwort „Rahmenvertrag“) identifiziert werden, müssen mit Hilfe technischer Produktbeschreibungen unter Anwendung der UfAB vergaberechtskonform in den Wettbewerb gestellt werden.
Das Stabsreferat unterstützt die Max-Planck-Institute u. a. durch die Vergabe und den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Anbindung der damit beschafften Produktportfolios als Kataloge an das eProcurementsystem der MPG, das auf SAP-SRM softwareseitig beruht. Produkte/Produktgruppen, die durch den Auftraggeber für gebündelte Beschaffungsmaßnahmen (Stichwort „Rahmenvertrag“) identifiziert werden, müssen mit Hilfe technischer Produktbeschreibungen unter Anwendung der UfAB vergaberechtskonform in den Wettbewerb gestellt werden.
Auch hochvolumige Einzelbeschaffungsmaßnahmen von Max-Planck-Instituten müssen geplant, beschrieben und vergaberechtskonform vergeben werden. Kennzeichnend sind hierbei die komplexen technischen wissenschaftlichen Anforderungen (z. B. im Cluster- und HSM Bereich).
Auch hochvolumige Einzelbeschaffungsmaßnahmen von Max-Planck-Instituten müssen geplant, beschrieben und vergaberechtskonform vergeben werden. Kennzeichnend sind hierbei die komplexen technischen wissenschaftlichen Anforderungen (z. B. im Cluster- und HSM Bereich).
Das Stabsreferat greift im Bedarfsfall vornehmlich bei der Erstellung komplexer Vergabeunterlagen im IT-Bereich und ggf. notwendiger hiermit zusammenhängender Beratung auf externe fachtechnische Unterstützung zurück. Bei Bedarf wird im Zusammenhang mit Rügen und Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt-/Arbeitsgruppen ebenfalls auf externe fachtechnische Beratung zurückgegriffen.
Das Stabsreferat greift im Bedarfsfall vornehmlich bei der Erstellung komplexer Vergabeunterlagen im IT-Bereich und ggf. notwendiger hiermit zusammenhängender Beratung auf externe fachtechnische Unterstützung zurück. Bei Bedarf wird im Zusammenhang mit Rügen und Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt-/Arbeitsgruppen ebenfalls auf externe fachtechnische Beratung zurückgegriffen.
Die MPG hat einen umfassenden Bedarf an IT-Liefer- und Dienstleistungen und in diesem Zusammenhang einen regelmäßigen Bedarf an technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Beschaffung von IT-Leistungen. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, eine Abruf-Rahmenvereinbarung („RV“ oder „Vertrag“) mit einem 1. Wirtschaftsteilnehmer („Auftragnehmer“) zu schließen. Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT) in der Regel im Rahmen von Vergabeverfahren, bei etwaigen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen (insbesondere Preisprüfungen der Produkte in den für den Auftraggeber angebundenen Onlineshops). Die Rahmenvereinbarung ist als Anlage 1 Teil dieser Vergabeunterlage.
Die MPG hat einen umfassenden Bedarf an IT-Liefer- und Dienstleistungen und in diesem Zusammenhang einen regelmäßigen Bedarf an technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Beschaffung von IT-Leistungen. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, eine Abruf-Rahmenvereinbarung („RV“ oder „Vertrag“) mit einem 1. Wirtschaftsteilnehmer („Auftragnehmer“) zu schließen. Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT) in der Regel im Rahmen von Vergabeverfahren, bei etwaigen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen (insbesondere Preisprüfungen der Produkte in den für den Auftraggeber angebundenen Onlineshops). Die Rahmenvereinbarung ist als Anlage 1 Teil dieser Vergabeunterlage.
Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands siehe die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5.
Hinweis:
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV bei Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen wie der hier ausgeschriebenen bestehen, diese innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben, der den ersten (hier gegenständlichen) Auftrag erhalten hat.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV bei Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen wie der hier ausgeschriebenen bestehen, diese innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben, der den ersten (hier gegenständlichen) Auftrag erhalten hat.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption; einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung). Möchte der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch machen, teilt er dem/der Auftragnehmer*in spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsjahresende (gerechnet ab Leistungsbeginn) schriftlich (Schriftform gem. § 126 BGB, die nicht durch die elektronische Form oder die telekommunikative Übermittlung ersetzt werden kann) mit, dass sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate verlängert. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt damit mindestens 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) und höchstens 48 Monate, jeweils gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption; einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung). Möchte der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch machen, teilt er dem/der Auftragnehmer*in spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsjahresende (gerechnet ab Leistungsbeginn) schriftlich (Schriftform gem. § 126 BGB, die nicht durch die elektronische Form oder die telekommunikative Übermittlung ersetzt werden kann) mit, dass sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate verlängert. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt damit mindestens 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) und höchstens 48 Monate, jeweils gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A):
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2).
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2).
2. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung:
Die in diesem Kapitel geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
a) Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
— Name des Untrnehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunterneh-men sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36]),
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunterneh-men sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36]),
— falls gegeben – die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
— falls gegeben – die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
— Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Unternehmensdarstellung“ vorzunehmen.
b) Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Berufs- oder Handelsregistereintragung“ zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Berufs- oder Handelsregistereintragung“ zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Mindeststandards:
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
1. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A):
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Dabei ist die Haftung des Auftragnehmers aus dem Auftragsverhältnis für jeden Schadensfall insgesamt bis zum Höchstbetrag von 4 000 000 EUR (in Worten: vier Millionen Euro) begrenzt.
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Dabei ist die Haftung des Auftragnehmers aus dem Auftragsverhältnis für jeden Schadensfall insgesamt bis zum Höchstbetrag von 4 000 000 EUR (in Worten: vier Millionen Euro) begrenzt.
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ erklären, dass:
— er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen oder
— er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen oder
— eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann:
— eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann:
Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen.
Hinweise:
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglieder der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines „bloßen“ Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglieder der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines „bloßen“ Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
2. Umsatzdarstellung (EK-05-A – EK-06-A)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
— den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) sowie
— den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich Beratung zu IT-Beschaffungen (EK-06-A).
Jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Umsatzdarstellung“ zu tätigen.
Soweit nichts anderen geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Soweit nichts anderen geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
1. Qualitätssicherung (EK-07-A):
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Qualitätssicherung“ zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen (EK-07-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Qualitätssicherung“ zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen (EK-07-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur Anzahl seiner Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017-2019) einreichen.
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur Anzahl seiner Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017-2019) einreichen.
Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen:
— Gesamt-Mitarbeiter (inklusive Führungskräfte),
— Führungskräfte.
Mindestanforderung:
Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens die folgende Anzahl an Mitarbeitern beschäftigt gewesen sein (Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden):
Die Mindestanforderung ist zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) zu erfüllen; die Bewertung erfolgt also nicht auf Grundlage addierter Werte.
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl“ vorzunehmen.
2. Unternehmensreferenzen (EK-09-A – EK-13-A):
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d. h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in den Kapiteln 1.3 und 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d. h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in den Kapiteln 1.3 und 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Leistungsempfänger inklusive Referenzansprechpartnern und Telefonnummern;
— Angaben zum Auftragszeitraum;
— aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat,
— Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden):
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden):
— 2 Referenzen für den Leistungsbereich „Server und Storage“ (EK-09-A),
— 2 Referenzen für den Leistungsbereich „Netzwerkkomponenten (LAN/WLAN)“ (EK-10-A),
— 1 Referenzen für den Leistungsbereich „HPC-Systeme“ (EK-11-A),
— 1 Referenzen für den Leistungsbereich „Next Generation Firewall“ (EK-12-A),
— 1 Referenzen für den Leistungsbereich „IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung)“ (EK-13-A).
Eine Referenz kann für mehrere Leistungsbereiche genannt werden, wenn in dem jeweiligen Referenzprojekt die entsprechenden Leistungen zum Nachweis der Erfahrungen für verschiedene Leistungsbereiche erbracht wurden. Es ist daher in jeder Referenz darauf hinzuweisen, welche Leistungsbereiche diese abdeckt.
Eine Referenz kann für mehrere Leistungsbereiche genannt werden, wenn in dem jeweiligen Referenzprojekt die entsprechenden Leistungen zum Nachweis der Erfahrungen für verschiedene Leistungsbereiche erbracht wurden. Es ist daher in jeder Referenz darauf hinzuweisen, welche Leistungsbereiche diese abdeckt.
Die Referenzen müssen in den 5 Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden).
Bezüglich der Bereiche Server und Storage, Netzwerkkomponenten (LAN/WLAN), Next Generation Firewall und IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung) besteht ein Selbstausführungsgebot (vgl. Kapitel 2.2.3). Die Mindestanforderung ist in diesen Bereichen demnach zwingend vom Bieter selbst oder im Falle einer BG von einem Teilnehmer der BG zu erfüllen.
Bezüglich der Bereiche Server und Storage, Netzwerkkomponenten (LAN/WLAN), Next Generation Firewall und IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung) besteht ein Selbstausführungsgebot (vgl. Kapitel 2.2.3). Die Mindestanforderung ist in diesen Bereichen demnach zwingend vom Bieter selbst oder im Falle einer BG von einem Teilnehmer der BG zu erfüllen.
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. 2 DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Unternehmensreferenzen“ darzustellen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es besteht ein Selbstausführungsgebot im Hinblick auf die kritischen Aufgaben der Leistungen im Bereich der folgenden Fachgebiete:
— Next Generation Firewall,
— Netzwerkkomponenten (LAN/WLAN),
— Server-Systeme,
— Storage-Systeme,
— Arbeitsplatzdrucker/Abteilungsdrucker,
— IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung),
— Umfangreiche Preisprüfungen.
Dies Aufgaben in diesen Fachgebieten müssen direkt vom Bieter selbst oder im Falle einer BG von einem Teilnehmer der BG ausgeführt werden; eine Eignungsleihe oder ein Subunternehmereinsatz sind in diesen Bereichen nicht zugelassen und führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Dies Aufgaben in diesen Fachgebieten müssen direkt vom Bieter selbst oder im Falle einer BG von einem Teilnehmer der BG ausgeführt werden; eine Eignungsleihe oder ein Subunternehmereinsatz sind in diesen Bereichen nicht zugelassen und führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Es besteht ein Selbstausführungsgebot im Hinblick auf die kritischen Aufgaben der Leistungen im Bereich der folgenden Fachgebiete:
— Next Generation Firewall,
— Netzwerkkomponenten (LAN/WLAN),
— Server-Systeme,
— Storage-Systeme,
— Arbeitsplatzdrucker/Abteilungsdrucker,
— IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung),
— Umfangreiche Preisprüfungen.
Dies Aufgaben in diesen Fachgebieten müssen direkt vom Bieter selbst oder im Falle einer BG von einem Teilnehmer der BG ausgeführt werden; eine Eignungsleihe oder ein Subunternehmereinsatz sind in diesen Bereichen nicht zugelassen und führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Dies Aufgaben in diesen Fachgebieten müssen direkt vom Bieter selbst oder im Falle einer BG von einem Teilnehmer der BG ausgeführt werden; eine Eignungsleihe oder ein Subunternehmereinsatz sind in diesen Bereichen nicht zugelassen und führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 250-624974 (2020-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT) in der Regel im Rahmen von Vergabeverfahren, bei etwaigen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftragge-bers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen (insbesondere Preisprüfungen der Produkte in den für den Auftraggeber angebundenen Onlineshops).
Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabeverfahren mit IT-Bezug sein, insbesondere - aber nicht abschließend - in folgenden Fachgebieten:
(1) Next Generation Firewall,
(2) Netzwerkkomponenten (LAN / WLAN),
(3) Server-Systeme,
(4) Storage-Systeme,
(5) Arbeitsplatzdrucker / Abteilungsdrucker,
(6) PC / Notebooks,
(7) HPC-Systeme,
(8) Serverschrank-Systeme,
(9) IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung),
(10) umfangreiche Preisprüfungen.
Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT) in der Regel im Rahmen von Vergabeverfahren, bei etwaigen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftragge-bers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen (insbesondere Preisprüfungen der Produkte in den für den Auftraggeber angebundenen Onlineshops).
Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabeverfahren mit IT-Bezug sein, insbesondere - aber nicht abschließend - in folgenden Fachgebieten:
(1) Next Generation Firewall,
(2) Netzwerkkomponenten (LAN / WLAN),
(3) Server-Systeme,
(4) Storage-Systeme,
(5) Arbeitsplatzdrucker / Abteilungsdrucker,
(6) PC / Notebooks,
(7) HPC-Systeme,
(8) Serverschrank-Systeme,
(9) IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung),
(10) umfangreiche Preisprüfungen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen auf 100 Beratertage pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit (24 Monate plus 24 Monate Verlängerungsoption) insgesamt ca. 400 Beratertage.
Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen auf 100 Beratertage pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit (24 Monate plus 24 Monate Verlängerungsoption) insgesamt ca. 400 Beratertage.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabeverfahren mit IT-Bezug sein, insbesondere - aber nicht abschließend - in folgenden Fachgebieten:
(1) Next Generation Firewall,
(2) Netzwerkkomponenten (LAN / WLAN),
(3) Server-Systeme,
(4) Storage-Systeme,
(5) Arbeitsplatzdrucker / Abteilungsdrucker,
(6) PC / Notebooks,
(7) HPC-Systeme,
(8) Serverschrank-Systeme,
(9) IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung),
(10) umfangreiche Preisprüfungen.
Das Stabsreferat Einkauf und Versicherungen der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft unterstützt die derzeit 86 Max-Planck-Institute bei ihren IT-Vergaben. Hierzu werden, wie im öffentlichen Bereich vorgeschrieben, neben dem GWB und der VgV die jeweils aktuelle UfAB und die EVB-IT (in der jeweiligen Form) angewendet. Als außeruniversitäre Forschungseinrichtung ist es jedoch aufgrund verschiedenartiger wissenschaftlicher Anforderungen zusätzlich notwendig, individualrechtliche Vereinbarungen ergänzend zu den EVB-IT zu berücksichtigen. Das Stabsreferat unterstützt die Max-Planck-Institute u. a. durch die Vergabe und den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Anbindung der damit beschafften Produktportfolios als Kataloge an das eProcurementsystem der MPG, das auf SAP-SRM softwareseitig beruht. Produkte / Produktgruppen, die durch den Auftraggeber für gebündelte Beschaffungsmaßnahmen (Stichwort „Rahmenvertrag“) identifiziert werden, müssen mit Hilfe technischer Produktbeschreibungen unter Anwendung der UfAB vergaberechtskonform in den Wettbewerb gestellt werden. Auch hochvolumige Einzelbeschaffungsmaßnahmen von Max-Planck-Instituten müssen geplant, beschrieben und vergaberechtskonform vergeben werden. Kennzeichnend sind hierbei die komplexen technischen wissenschaftlichen Anforderungen (z. B. im Cluster- und HSM Bereich). Das Stabsreferat greift im Bedarfsfall vornehmlich bei der Erstellung komplexer Vergabeunterlagen im IT-Bereich und ggf. notwendiger hiermit zusammenhängender Beratung auf externe fachtechnische Unterstützung zurück. Bei Bedarf wird im Zusammenhang mit Rügen und Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt- / Arbeitsgruppen ebenfalls auf externe fachtechnische Beratung zurückgegriffen. Die MPG hat einen umfassenden Bedarf an IT-Liefer- und Dienstleistungen und in diesem Zusammenhang einen regelmäßigen Bedarf an technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Beschaffung von IT-Leistungen. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, eine Abruf-Rahmenvereinbarung („RV“ oder „Vertrag“) mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer („Auftragnehmer“) zu schließen. Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT) in der Regel im Rahmen von Vergabeverfahren, bei etwaigen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen (insbesondere Preisprüfungen der Produkte in den für den Auftraggeber angebundenen Onlineshops). Die Rahmenvereinbarung ist als Anlage 1 Teil dieser Vergabeunterlage. Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabeverfahren mit IT-Bezug sein, insbesondere - aber nicht abschließend - in folgenden Fachgebieten:
Das Stabsreferat Einkauf und Versicherungen der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft unterstützt die derzeit 86 Max-Planck-Institute bei ihren IT-Vergaben. Hierzu werden, wie im öffentlichen Bereich vorgeschrieben, neben dem GWB und der VgV die jeweils aktuelle UfAB und die EVB-IT (in der jeweiligen Form) angewendet. Als außeruniversitäre Forschungseinrichtung ist es jedoch aufgrund verschiedenartiger wissenschaftlicher Anforderungen zusätzlich notwendig, individualrechtliche Vereinbarungen ergänzend zu den EVB-IT zu berücksichtigen. Das Stabsreferat unterstützt die Max-Planck-Institute u. a. durch die Vergabe und den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Anbindung der damit beschafften Produktportfolios als Kataloge an das eProcurementsystem der MPG, das auf SAP-SRM softwareseitig beruht. Produkte / Produktgruppen, die durch den Auftraggeber für gebündelte Beschaffungsmaßnahmen (Stichwort „Rahmenvertrag“) identifiziert werden, müssen mit Hilfe technischer Produktbeschreibungen unter Anwendung der UfAB vergaberechtskonform in den Wettbewerb gestellt werden. Auch hochvolumige Einzelbeschaffungsmaßnahmen von Max-Planck-Instituten müssen geplant, beschrieben und vergaberechtskonform vergeben werden. Kennzeichnend sind hierbei die komplexen technischen wissenschaftlichen Anforderungen (z. B. im Cluster- und HSM Bereich). Das Stabsreferat greift im Bedarfsfall vornehmlich bei der Erstellung komplexer Vergabeunterlagen im IT-Bereich und ggf. notwendiger hiermit zusammenhängender Beratung auf externe fachtechnische Unterstützung zurück. Bei Bedarf wird im Zusammenhang mit Rügen und Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt- / Arbeitsgruppen ebenfalls auf externe fachtechnische Beratung zurückgegriffen. Die MPG hat einen umfassenden Bedarf an IT-Liefer- und Dienstleistungen und in diesem Zusammenhang einen regelmäßigen Bedarf an technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Beschaffung von IT-Leistungen. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, eine Abruf-Rahmenvereinbarung („RV“ oder „Vertrag“) mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer („Auftragnehmer“) zu schließen. Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT) in der Regel im Rahmen von Vergabeverfahren, bei etwaigen vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen (insbesondere Preisprüfungen der Produkte in den für den Auftraggeber angebundenen Onlineshops). Die Rahmenvereinbarung ist als Anlage 1 Teil dieser Vergabeunterlage. Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabeverfahren mit IT-Bezug sein, insbesondere - aber nicht abschließend - in folgenden Fachgebieten:
(6) PC / Notebooks (7) HPC-Systeme,
Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands siehe die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV bei Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen wie der hier ausgeschriebenen bestehen, diese innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben, der den ersten (hier gegenständlichen) Auftrag erhalten hat.
Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands siehe die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV bei Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen wie der hier ausgeschriebenen bestehen, diese innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben, der den ersten (hier gegenständlichen) Auftrag erhalten hat.
Zusätzliche Informationen:
Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen auf 100 Beratertage pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit (24 Monate plus 24 Monate Verlängerungsoption) insgesamt ca. 400 Beratertage.
Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen auf 100 Beratertage pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit (24 Monate plus 24 Monate Verlängerungsoption) insgesamt ca. 400 Beratertage.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-01 📅
Name: IABG mbH
Postanschrift: Einsteinstr. 20
Postort: Ottobrunn
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8960883961📞
E-Mail: bartsch@iabg.de📧
Land: München, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung dess Privaten Rechts
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten