Die Universität Rostock und die von ihr vertretenen abrufberechtigten Einrichtungen beabsichtigen mit dem/den zu schließenden Rahmenvertrag/-verträgen den internen Bedarf an IT Ausstattung für die Arbeitsplätze an den abrufberechtigten Einrichtungen zu decken. Neben der Lieferung der Geräte soll der künftige Rahmenvertragspartner die bei den abrufberechtigten Einrichtungen etablierten Serviceprozesse bestmöglich unterstützen und von der qualifizierten Aufnahme von Anforderungen über einem Internet basierenden Web-Shop bis zur Lieferung und Gewährleistungsabwicklung die abrufberechtigten Einrichtungen kompetent und effizient unterstützen. Der Bedarf an IT Ausstattung unterteilt sich dabei in folgende Lose: — Los 1: Desktop-PCs, All-in-One PCs, — Los 2: Notebooks, 2-in-1 Notebooks, — Los 3: Monitore. Der Zuschlag kann auf ein oder mehrere Lose erteilt werden, sollte ein Bieter bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Referenznummer: 20-00446
Kurze Beschreibung:
Die Universität Rostock und die von ihr vertretenen abrufberechtigten Einrichtungen beabsichtigen mit dem/den zu schließenden Rahmenvertrag/-verträgen den internen Bedarf an IT Ausstattung für die Arbeitsplätze an den abrufberechtigten Einrichtungen zu decken.
Neben der Lieferung der Geräte soll der künftige Rahmenvertragspartner die bei den abrufberechtigten Einrichtungen etablierten Serviceprozesse bestmöglich unterstützen und von der qualifizierten Aufnahme von Anforderungen über einem Internet basierenden Web-Shop bis zur Lieferung und Gewährleistungsabwicklung die abrufberechtigten Einrichtungen kompetent und effizient unterstützen.
Der Bedarf an IT Ausstattung unterteilt sich dabei in folgende Lose:
— Los 1: Desktop-PCs, All-in-One PCs,
— Los 2: Notebooks, 2-in-1 Notebooks,
— Los 3: Monitore.
Der Zuschlag kann auf ein oder mehrere Lose erteilt werden, sollte ein Bieter bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.
Die Universität Rostock und die von ihr vertretenen abrufberechtigten Einrichtungen beabsichtigen mit dem/den zu schließenden Rahmenvertrag/-verträgen den internen Bedarf an IT Ausstattung für die Arbeitsplätze an den abrufberechtigten Einrichtungen zu decken.
Neben der Lieferung der Geräte soll der künftige Rahmenvertragspartner die bei den abrufberechtigten Einrichtungen etablierten Serviceprozesse bestmöglich unterstützen und von der qualifizierten Aufnahme von Anforderungen über einem Internet basierenden Web-Shop bis zur Lieferung und Gewährleistungsabwicklung die abrufberechtigten Einrichtungen kompetent und effizient unterstützen.
Der Bedarf an IT Ausstattung unterteilt sich dabei in folgende Lose:
— Los 1: Desktop-PCs, All-in-One PCs,
— Los 2: Notebooks, 2-in-1 Notebooks,
— Los 3: Monitore.
Der Zuschlag kann auf ein oder mehrere Lose erteilt werden, sollte ein Bieter bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computeranlagen und Zubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-22 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 099-237003
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universität Rostock und die von ihr vertretenen abrufberechtigten Einrichtungen beabsichtigen mit dem/den zu schließenden Rahmenvertrag/-verträgen den internen Bedarf an IT Ausstattung für die Arbeitsplätze an den abrufberechtigten Einrichtungen zu decken.
Die Universität Rostock und die von ihr vertretenen abrufberechtigten Einrichtungen beabsichtigen mit dem/den zu schließenden Rahmenvertrag/-verträgen den internen Bedarf an IT Ausstattung für die Arbeitsplätze an den abrufberechtigten Einrichtungen zu decken.
Neben der Lieferung der Geräte soll der künftige Rahmenvertragspartner die bei den abrufberechtigten Einrichtungen etablierten Serviceprozesse bestmöglich unterstützen und von der qualifizierten Aufnahme von Anforderungen über einem Internet basierenden Web-Shop bis zur Lieferung und Gewährleistungsabwicklung die abrufberechtigten Einrichtungen kompetent und effizient unterstützen.
Neben der Lieferung der Geräte soll der künftige Rahmenvertragspartner die bei den abrufberechtigten Einrichtungen etablierten Serviceprozesse bestmöglich unterstützen und von der qualifizierten Aufnahme von Anforderungen über einem Internet basierenden Web-Shop bis zur Lieferung und Gewährleistungsabwicklung die abrufberechtigten Einrichtungen kompetent und effizient unterstützen.
Der Bedarf an IT Ausstattung unterteilt sich dabei in folgende Lose:
— Los 1: Desktop-PCs, All-in-One PCs,
— Los 2: Notebooks, 2-in-1 Notebooks,
— Los 3: Monitore.
Der Zuschlag kann auf ein oder mehrere Lose erteilt werden, sollte ein Bieter bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.
Geschätzter Gesamtwert: 4 013 880 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Desktop-PCs, All-in-One PCs
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Los 1: Desktop-PCs, All-in-One PCs.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann zweimal um jeweils zwölf weitere Monate zu den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: Notebooks, 2-in-1 Notebooks
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los 2: Notebooks, 2-in-1 Notebooks.
Bezeichnung des Loses: Monitore
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Los 3: Monitore.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und nach § 19n Mindestlohngesetz,
— Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach § 9 und § 10 Vergabegesetz Mecklenburg Vorpommern (VgG M-V),
— Erklärung zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Angabe von Name, Sitz, Eintragungsnummer, Eintragungsgericht).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zum Gesamtumsatz und Umsatz bezogen auf den spezifischen Vertragsgegenstand bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung ILO Kernarbeitsnormen
Soweit der Auftragnehmer nach §9 Absatz 4 Nummer 1 VgG M-V verpflichtet ist, ist der Auftraggeber befugt, beim Auftragnehmer Kontrollen nach §10 Absatz 1 VgG M-V durchzuführen und dabei Einsicht in die Entgeltabrechnungen zu nehmen, die die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages eingesetzten Beschäftigten betreffen, außerdem in die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Nachunternehmern geschlossenen Verträge. Der Auftragnehmer weist seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin. Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Vornahme der Kontrollen nach §10 Absatz 1 VgG M-V bereit; er legt sie dem Auftraggeber auf dessen Verlangen unverzüglich vor. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden schuldhaften Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen nach §9 Absatz 4 Nummer 1 VgG M-V eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 5 % des Auftragswertestes.
Soweit der Auftragnehmer nach §9 Absatz 4 Nummer 1 VgG M-V verpflichtet ist, ist der Auftraggeber befugt, beim Auftragnehmer Kontrollen nach §10 Absatz 1 VgG M-V durchzuführen und dabei Einsicht in die Entgeltabrechnungen zu nehmen, die die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages eingesetzten Beschäftigten betreffen, außerdem in die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Nachunternehmern geschlossenen Verträge. Der Auftragnehmer weist seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin. Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Vornahme der Kontrollen nach §10 Absatz 1 VgG M-V bereit; er legt sie dem Auftraggeber auf dessen Verlangen unverzüglich vor. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden schuldhaften Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen nach §9 Absatz 4 Nummer 1 VgG M-V eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 5 % des Auftragswertestes.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885163📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Internetadresse: www.mv-regierung.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt,
— und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Geschäftsgeheimnisse anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. In Ermangelung einer solchen Kennzeichnung geht der Auftraggeber im Rahmen des § 165 GWB von einer Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme aus.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Geschäftsgeheimnisse anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. In Ermangelung einer solchen Kennzeichnung geht der Auftraggeber im Rahmen des § 165 GWB von einer Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme aus.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 099-237003 (2020-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universität Rostock und die von ihr vertretenen abrufberechtigten Einrichtungen beabsichtigen mit dem/den zu schließenden Rahmenvertrag/-verträgen den internen Bedarf an IT Ausstattung für die Arbeitsplätze an den abrufberechtigten Einrichtungen zu decken.
Neben der Lieferung der Geräte soll der künftige Rahmenvertragspartner die bei den abrufberechtigten Einrichtungen etablierten Serviceprozesse bestmöglich unterstützen und von der qualifizierten Aufnahme von Anforderungen über einem Internet basierenden Web-Shop bis zur Lieferung und Gewährleistungsabwicklung die abrufberechtigten Einrichtungen kompetent und effizient unterstützen.
Der Bedarf an IT Ausstattung unterteilt sich dabei in folgende Lose:
Los 1: Desktop-PCs, All-in-One PCs
Los 2: Notebooks, 2-in-1 Notebooks
Los 3: Monitore
Der Zuschlag kann auf ein oder mehrere Lose erteilt werden, sollte ein Bieter bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.
Die Universität Rostock und die von ihr vertretenen abrufberechtigten Einrichtungen beabsichtigen mit dem/den zu schließenden Rahmenvertrag/-verträgen den internen Bedarf an IT Ausstattung für die Arbeitsplätze an den abrufberechtigten Einrichtungen zu decken.
Neben der Lieferung der Geräte soll der künftige Rahmenvertragspartner die bei den abrufberechtigten Einrichtungen etablierten Serviceprozesse bestmöglich unterstützen und von der qualifizierten Aufnahme von Anforderungen über einem Internet basierenden Web-Shop bis zur Lieferung und Gewährleistungsabwicklung die abrufberechtigten Einrichtungen kompetent und effizient unterstützen.
Der Bedarf an IT Ausstattung unterteilt sich dabei in folgende Lose:
Los 1: Desktop-PCs, All-in-One PCs
Los 2: Notebooks, 2-in-1 Notebooks
Los 3: Monitore
Der Zuschlag kann auf ein oder mehrere Lose erteilt werden, sollte ein Bieter bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️