Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Darum macht der Freistaat Bayern die Schulen fit für die digitale Zukunft. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT-Ausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen. Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte IT-Ausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Dazu wird ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services abgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Referenznummer: LRA-2020-003
Kurze Beschreibung:
Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Darum macht der Freistaat Bayern die Schulen fit für die digitale Zukunft. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT-Ausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen.
Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte IT-Ausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.
Dazu wird ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services abgeschlossen.
Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Darum macht der Freistaat Bayern die Schulen fit für die digitale Zukunft. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT-Ausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen.
Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte IT-Ausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.
Dazu wird ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services abgeschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computeranlagen und Zubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Eichstätt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-07 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 069-163670
ABl. S-Ausgabe: 69
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Darum macht der Freistaat Bayern die Schulen fit für die digitale Zukunft. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT-Ausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen.
Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Darum macht der Freistaat Bayern die Schulen fit für die digitale Zukunft. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT-Ausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen.
Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte IT-Ausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.
Dazu wird ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services abgeschlossen.
Bezeichnung des Loses: IT-Ausstattung Teil 1 für Windows-Betriebssysteme
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von IT- Komponenten die kompatibel zum Betriebssystem Windows 10 und höher sind.
Übersicht Gerätetypen – Los 1
— Personal Computer;
— CAD-Arbeitsplatz;
— Monitore;
— Notebooks;
— Tablets.
Bezeichnung des Loses: IT-Ausstattung Teil 2 für macOS oder iOS Betriebssysteme
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von IT- Komponenten die kompatibel zum Betriebssystem macOS bzw. iOS von Apple sind.
Übersicht Gerätetypen – Los 2
— Mini PC;
— Tablets;
— Tabletkoffer.
Bezeichnung des Loses: NAS-Speichersysteme
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von NAS-Speichersystemen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landratsamt Eichstätt
Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2.(Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie III.1.3. (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Geforderte Nachweise:
1. Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.),
2. Gewerbeanmeldung, Berufs -/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und Krankenkasse,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer,
2. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer,
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
4. Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
5. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.
Der Umfang der Haftpflichtversicherung muss sich auf:
— 500 000,00 EUR pauschal pro Schadensfall für Personenschäden;
— 500 000,00 EUR pauschal pro Schadensfall Vermögens- und/oder Sachschäden.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6. Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6. Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von mindestens 3 geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
Die Referenz muss enthalten: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer — bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners.
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Angabe, welche Teile des Auftrags sie als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Eichstätt
Postanschrift: Residenzplatz 2
Postort: Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Telefon: +49 842170246📞
Fax: +49 842170229 📠
Quelle: OJS 2020/S 069-163670 (2020-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von IT- Komponenten die kompatibel zum Betriebssystem Windows 10 und höher sind.
Übersicht Gerätetypen ? Los 1 Personal Computer, CAD-Arbeitsplatz, Monitore, Notebooks, Tablets Komponenten die kompatibel zum Betriebssystem macOS bzw. iOS von Apple sind.
Übersicht Gerätetypen ? Los 2 Mini PC, Tablets, Tabletkoffer
Los 3 Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von NAS-Speichersystemen.
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von IT- Komponenten die kompatibel zum Betriebssystem Windows 10 und höher sind.
Übersicht Gerätetypen ? Los 1 Personal Computer, CAD-Arbeitsplatz, Monitore, Notebooks, Tablets Komponenten die kompatibel zum Betriebssystem macOS bzw. iOS von Apple sind.
Übersicht Gerätetypen ? Los 2 Mini PC, Tablets, Tabletkoffer
Los 3 Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von NAS-Speichersystemen.
Gesamtwert des Auftrags: 124152.05 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Übersicht Gerätetypen ? Los 1 Personal Computer, CAD-Arbeitsplatz, Monitore, Notebooks, Tablets Komponenten die kompatibel zum Betriebssystem macOS bzw. iOS von Apple sind.
Übersicht Gerätetypen ? Los 2 Mini PC, Tablets, Tabletkoffer
Los 3 Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von NAS-Speichersystemen.
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von IT- Komponentendie kompatibel zum Betriebssystem macOS bzw. iOS von Apple sind.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-08 📅
Name: Celos Computer GmbH
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland 🇩🇪 Ulm, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 124152.05 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.