Wirtschaftsprüferleistungen für die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 mit Verlängerungsoptionen jeweils für die Prüfung der Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023:
Die Finanzagentur als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein privatrechtlich geführtes Unternehmen, deren Rechnungslegung den geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften unterliegt. Seit dem 1.1.2018 ist die Finanzagentur darüber hinaus auch für die Verwaltung und Vertretung des Finanzmarktstabilisierungsfonds („FMS“) als nichtrechtsfähiges Sondervermögen des Bundes zuständig und wurde mit der Trägerschaft über die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung AöR- FMSA beliehen. Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wurde am 27.3.2020 der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ („WSF“) als nichtrechtsfähiges Sondervermögen errichtet. Der Finanzagentur ist die Verwaltung des WSF übertragen worden.
Gemäß geltender handels- und steuerrechtlicher Vorschriften, dem Gesellschaftsvertrag der Finanzagentur, einer Einzelanweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der Satzung der FMSA und der WSF-Durchführungsverordnung sind für die Finanzagentur, für die FMSA, für den FMS sowie für den WSF jeweils Abschlüsse zu erstellen, zu prüfen und testieren zu lassen. Diese Jahresabschlussprüfung ist Gegenstand des Auftrags.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Jahresabschlussprüfung
788-20
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Wirtschaftsprüferleistungen für die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 mit Verlängerungsoptionen jeweils für die Prüfung der Geschäftsjahre 2021, 2022 und...”
Kurze Beschreibung
Wirtschaftsprüferleistungen für die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 mit Verlängerungsoptionen jeweils für die Prüfung der Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023:
Die Finanzagentur als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein privatrechtlich geführtes Unternehmen, deren Rechnungslegung den geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften unterliegt. Seit dem 1.1.2018 ist die Finanzagentur darüber hinaus auch für die Verwaltung und Vertretung des Finanzmarktstabilisierungsfonds („FMS“) als nichtrechtsfähiges Sondervermögen des Bundes zuständig und wurde mit der Trägerschaft über die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung AöR- FMSA beliehen. Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wurde am 27.3.2020 der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ („WSF“) als nichtrechtsfähiges Sondervermögen errichtet. Der Finanzagentur ist die Verwaltung des WSF übertragen worden.
Gemäß geltender handels- und steuerrechtlicher Vorschriften, dem Gesellschaftsvertrag der Finanzagentur, einer Einzelanweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der Satzung der FMSA und der WSF-Durchführungsverordnung sind für die Finanzagentur, für die FMSA, für den FMS sowie für den WSF jeweils Abschlüsse zu erstellen, zu prüfen und testieren zu lassen. Diese Jahresabschlussprüfung ist Gegenstand des Auftrags.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Buchprüfung📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Olof-Palme-Straße 35
60439 Frankfurt am Main”
Beschreibung der Beschaffung:
“Mittels dieses Vergabeverfahrens sollen Wirtschaftsprüferleistungen für die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 mit Verlängerungsoptionen jeweils für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Mittels dieses Vergabeverfahrens sollen Wirtschaftsprüferleistungen für die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 mit Verlängerungsoptionen jeweils für die Prüfung der Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 vergeben werden.
Als Institution für die staatliche Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement wurde die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH („Finanzagentur“) am 19.11.2000 von der Bundesrepublik Deutschland („Bund“) gegründet. Der Bund als ihr alleiniger Gesellschafter wird vom Bundesministerium der Finanzen vertreten.
Kernaufgabe der Finanzagentur ist die optimale Finanzierung des Bundes und seiner Sondervermögen. Darüber hinaus umfassen ihre Aufgaben Dienstleistungen bei der Emission von Bundeswertpapieren, die Kreditaufnahme mittels Schuldscheindarlehen sowie die Portfoliooptimierung mittels Einsatzes derivativer Finanzinstrumente. Seit dem 1.1.2018 ist die Finanzagentur darüber hinaus auch für die Verwaltung und Vertretung des Finanzmarktstabilisierungsfonds („FMS“) als nichtrechtsfähiges Sondervermögen des Bundes zuständig und wurde mit der Trägerschaft über die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung AöR- FMSA beliehen.
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wurde am 27.3.2020 der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ („WSF“) als nichtrechtsfähiges Sondervermögen errichtet. Der Finanzagentur ist die Verwaltung des WSF übertragen worden.
Gemäß geltender handels- und steuerrechtlicher Vorschriften, dem Gesellschaftsvertrag der Finanzagentur, einer Einzelanweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der Satzung der FMSA und der WSF-Durchführungsverordnung sind für die Finanzagentur, für die FMSA, für den FMS sowie für den WSF jeweils Abschlüsse zu erstellen, zu prüfen und testieren zu lassen. Diese Jahresabschlussprüfung ist Gegenstand des Auftrags.
Die Finanzagentur als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein privatrechtlich geführtes Unternehmen, deren Rechnungslegung den geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften unterliegt. Gemäß § 316 Abs. 1 HGB ist der von der Finanzagentur aufgestellte Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.
Für die FMSA gelten die Vorgaben aus der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Rechnungslegung, § 10 Abs. 2 und 3 der Satzung der FMSA. Für Zahlungen, die Buchführung und die Rechnungslegung gelten die §§ 106 bis 110 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) unmittelbar sowie §§ 1 bis 87 BHO entsprechend. Für die FMSA wird eine Haushaltsrechnung nach BHO erstellt, welche zu prüfen ist.
Für den FMS ist ein handelsrechtlicher Abschluss aufzustellen und durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.
Für den WSF ist ein handelsrechtlicher Abschluss aufzustellen und vom Abschlussprüfer der Finanzagentur zu prüfen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Dreimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers:
Der Vertrag wird verbindlich zunächst nur für die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 geschlossen....”
Beschreibung der Verlängerungen
Dreimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers:
Der Vertrag wird verbindlich zunächst nur für die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 geschlossen. Die Finanzagentur kann (unter maßgeblicher Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen als Gesellschafterin des Auftraggebers) optional
— bis zum 30. September 2021 den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2021;
— bis zum 30. September 2022 für das Geschäftsjahr 2022 sowie
— bis zum 30. September 2023 für das Geschäftsjahr 2023 erteilen.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung einer oder mehrerer Verlängerungsoptionen besteht nicht.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoptionen gemäß Beschreibung der Verlängerungen in Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— (Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bieters, dass - sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist –...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— (Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bieters, dass - sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist – eintragungspflichtig ist, er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird (siehe Formblatt B_02);
— Eigenerklärung des Bieters, dass er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle die Erlaubnis zur Berufsausübung in geeigneter Weise nachweisen wird (siehe Formblatt B_02);
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten (siehe Formblatt B_03).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens);
— Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz des Bieters für die letzten 3 vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Dienstleistungen, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens);
— Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die eine Deckung von mindestens 1 Mio. EUR je Schadensereignis und eine Begrenzung der Deckungssumme für alle Schadensereignisse innerhalb eines Jahres auf nicht weniger als 4 Mio. EUR aufweist. Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden (siehe Formblatt B_02).
“Mindestanforderung an den Nettojahresgesamtumsatz: Mindestens 500 000 EUR Nettojahresgesamtumsatz” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl für die letzten 3 vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl für die letzten 3 vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens);
— Referenzliste über vergleichbare Leistungen:
Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens 3 Unternehmensreferenzen durch Vorlage des Formblatts (B_04) angeben. Die Referenzen müssen die nachgefragten Bereiche betreffen, dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen und sollen folgenden Inhalt haben:
—— Name des Auftraggebers;
—— Branche des Auftraggebers;
—— Zeitraum bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung;
—— Beschreibung des Leistungsinhaltes.
Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von 3 Jahren ist das Ende der Angebotsfrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen.
Falls die Angabe des Namens eines Referenzunternehmens wegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung nicht angegeben werden kann, ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu umschreiben und auf Anforderung der Vergabestelle eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts einzureichen, aus der sich ergibt, dass dieser den Namen des Auftraggebers kennt und dass die im Vergabeverfahren gemachten Angaben zu der jeweiligen Referenz zutreffen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bestätigung ggf. sehr kurzfristig zu erfolgen hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestanforderungen an die Referenzen:
— Mindestens eine Referenz muss aus dem Finanzsektor stammen;
— Mindestens eine Referenz muss aus dem öffentlichen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestanforderungen an die Referenzen:
— Mindestens eine Referenz muss aus dem Finanzsektor stammen;
— Mindestens eine Referenz muss aus dem öffentlichen Dienst stammen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfergesellschaft gem. § 319 HGB (i.V.m. § 267 Absatz 3 HGB).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter haben mit dem Angebot gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie
— bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter haben mit dem Angebot gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie
— bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (Formblatt B_01);
— (jeweils) vor Bestellung zum Jahresabschlussprüfer innerhalb von 5 Tagen nach Anforderung durch den Auftraggeber eine eigens erstellte Erklärung der Unabhängigkeit gemäß Public Corporate Governance Kodex des Bundes in der jeweils gültigen Fassung abgeben können und werden. In dieser ist zu erklären, ob und gegebenenfalls welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer als Abschlussprüfer und seinen Organen einerseits und der Finanzagentur oder der FMSA und ihren jeweiligen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an der Unabhängigkeit des Jahresabschlussprüfers begründen können. Die Erklärung hat sich auch darauf zu erstrecken, in welchem Umfang im vorangegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für die Finanzagentur oder die FMSA, insbesondere Leistungen, die nach § 319 Abs. 3 und 4 und § 319a Abs. 1 HGB zu einem Ausschluss von der Abschlussprüfung führen können, erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vereinbart sind (Formblatt B_01);
— sicherstellen, dass keine Datenverarbeitung (bzw. kein Datenzugriff) außerhalb der EU stattfindet (Formblatt B_01). Eine Ausnahme ist nur zulässig, sofern
a) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) innerhalb des Europäische Wirtschaftsraum (EWR) erfolgt,
b) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) in einem Drittland erfolgt, für das ein angemessenes Datenschutzniveau durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission festgestellt wurde oder aber
c) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) außerhalb der EU durch den Auftragnehmer im konkreten Fall individuell durch die für die FA zuständige Aufsichtsbehörde (BfDI) zeitlich nach dem EuGH „Schrems II“-Urteil ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.
— Mit dem Formblatt B_05 haben die Bieter eine Erklärung zur E-Rechnung abzugeben.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-22
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Beim Auftraggeber in Frankfurt am Main.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VDXLK
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 187-450771 (2020-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Jahresabschlussprüfung N
788-20
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 890 240 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mittels dieses Vergabeverfahrens wurden Wirtschaftsprüferleistungen für die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 mit Verlängerungsoptionen jeweils für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Mittels dieses Vergabeverfahrens wurden Wirtschaftsprüferleistungen für die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 mit Verlängerungsoptionen jeweils für die Prüfung der Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 vergeben.
Als Institution für die staatliche Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement wurde die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH („Finanzagentur“) am 19.11.2000 von der Bundesrepublik Deutschland („Bund“) gegründet. Der Bund als ihr alleiniger Gesellschafter wird vom Bundesministerium der Finanzen vertreten.
Kernaufgabe der Finanzagentur ist die optimale Finanzierung des Bundes und seiner Sondervermögen. Darüber hinaus umfassen ihre Aufgaben Dienstleistungen bei der Emission von Bundeswertpapieren, die Kreditaufnahme mittels Schuldscheindarlehen sowie die Portfoliooptimierung mittels Einsatzes derivativer Finanzinstrumente. Seit dem 1.1.2018 ist die Finanzagentur darüber hinaus auch für die Verwaltung und Vertretung des Finanzmarktstabilisierungsfonds („FMS“) als nichtrechtsfähiges Sondervermögen des Bundes zuständig und wurde mit der Trägerschaft über die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung AöR- FMSA beliehen.
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wurde am 27.3.2020 der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ („WSF“) als nichtrechtsfähiges Sondervermögen errichtet. Der Finanzagentur ist die Verwaltung des WSF übertragen worden.
Gemäß geltender handels- und steuerrechtlicher Vorschriften, dem Gesellschaftsvertrag der Finanzagentur, einer Einzelanweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der Satzung der FMSA und der WSF-Durchführungsverordnung sind für die Finanzagentur, für die FMSA, für den FMS sowie für den WSF jeweils Abschlüsse zu erstellen, zu prüfen und testieren zu lassen. Diese Jahresabschlussprüfung ist Gegenstand des Auftrags.
Die Finanzagentur als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein privatrechtlich geführtes Unternehmen, deren Rechnungslegung den geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften unterliegt. Gemäß § 316 Abs. 1 HGB ist der von der Finanzagentur aufgestellte Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.
Für die FMSA gelten die Vorgaben aus der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Rechnungslegung, § 10 Abs. 2 und 3 der Satzung der FMSA. Für Zahlungen, die Buchführung und die Rechnungslegung gelten die §§ 106 bis 110 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) unmittelbar sowie §§ 1 bis 87 BHO entsprechend. Für die FMSA wird eine Haushaltsrechnung nach BHO erstellt, welche zu prüfen ist.
Für den FMS ist ein handelsrechtlicher Abschluss aufzustellen und durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.
Für den WSF ist ein handelsrechtlicher Abschluss aufzustellen und vom Abschlussprüfer der Finanzagentur zu prüfen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags einzusetzenden Teams”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Prüfungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 40
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoptionen jeweils für die Prüfung der Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 187-450771
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Jahresabschlussprüfung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 54
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 901 600 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 890 240 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: -
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VD7D1
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 251-632419 (2020-12-22)