Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Jahresabschlussprüfungen 2020-2023
2020-10066
Produkte/Dienstleistungen: Buchprüfung📦
Kurze Beschreibung:
“Jahresabschlussprüfung des Geschäftsjahres 2020, optional für die Geschäftsjahre 2021-2023 und begleitende Beratungsleistungen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 250 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Prüfungsauftrag umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2020-31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung und des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Prüfungsauftrag umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2020-31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes. Ergänzend hierzu ist die betriebswirtschaftliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vorzunehmen.
Neben der Prüfung des Jahresabschlusses ist durch den Abschlussprüfer jährlich eine Prüfung durchzuführen:
— hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sowie
— der Gesamtaufwendungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates, Geschäftsführer und Prokuristen.
Bezüglich der Prüfung der Gesamtaufwendungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates, Geschäftsführer und Prokuristen ist ein gesonderter Bezügebericht zu erstellen.
Neben den o. g. regelmäßigen Prüfungen können durch den Aufsichtsrat ergänzende Prüfungsthemen im Rahmen der jeweiligen Jahresprüfungen beauftragt werden. Diese werden dann über Nachträge zu den im Rahmenvertrag vereinbarten Tagessätzen vergütet.
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 ist durch den Abschlussprüfer zusätzlich die Einführung des neuen ERP-Systems zu prüfen.
Die wirtschaftliche Verwendung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sowie das hieraus resultierende Treuhandvermögen bzw. die Treuhandschulden sind aktuell nicht Gegenstand des Prüfungsauftrages. Dies obliegt dem Bundesrechnungshof.
Die Erteilung des Prüfungsauftrags erfolgt jahresweise unmittelbar durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Es besteht daher ein Generalvorbehalt hinsichtlich der Höhe des Jahreshonorars und hinsichtlich möglicher Änderungen von Prüfungsschwerpunkten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
1.1. Nachweis des Nichtvorliegens von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
1.1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Diese Erklärung ist auch von Unternehmen vorzulegen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bewerber beruft (§ 47 VgV).
1.2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28.März 2014, S. 65, aufgeführt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3.1.: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung/
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.1.: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung/
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
“— zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
—— Für...”
— zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
—— Für Personen- und Sachschäden mindestens 5 000 000 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr.
—— Für Vermögensschäden mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4.1.: Erklärung zur Neutralität gem § 46 Abs. 2 VgV. Abgabe einer Erklärung zur Einhaltung der Neutralität und Vermeidung von Interessenskonflikten. Hierfür...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4.1.: Erklärung zur Neutralität gem § 46 Abs. 2 VgV. Abgabe einer Erklärung zur Einhaltung der Neutralität und Vermeidung von Interessenskonflikten. Hierfür ist das Formblatt 4.1 zu verwenden.
4.2: Besondere Eignungskriterien: Es sind Eigenerklärungen und geeignete Nachweise zu erbringen:
— Umsatz über 150 Mio. EUR und Mitarbeiterzahl über 1 000 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jeweils für die Geschäftsjahre 2018 und 2019;
— Referenzen im Bereich der Prüfung von großen Kapitalgesellschaften (mindestens 25 jährlich);
— Know-how in IT-Prüfungen, Prüfungen des internen Kontrollsystems, des Compliance-Management-Systems sowie des Risiko-Management-Systems (nachzuweisen anhand von Referenzlisten);
— Branchenkompetenz in Bezug auf öffentliche Infrastrukturunternehmen (Angabe der Mandanten unterteilt nach Prüfungs- und Beratungsaufträgen unter Benennung des Geschäftszwecks sowie Erläuterung der Industriekompetenz anhand von geeigneten Präsentationen);
— Zusammensetzung des Prüfungsteams (Angabe der Position, der Berufserfahrung, der Berufsexamina, der Branchenexpertise, der Dauer der Beschäftigungszeit beim Bieter);
— Unabhängigkeit und Corporate Governance: Es wird Wert daraufgelegt, dass keine Beziehungen zu Mitgliedern des Managements der Die Autobahn GmbH des Bundes bestehen;
— Die Erbringung von Nicht-Prüfungsleistungen an das Unternehmen in den letzten 2 Jahren ist aufzulisten, die Unabhängigkeit beeinträchtigende Aufträge führen zum Ausschluss vom Verfahren;
— Kontinuität des Prüfungsteams (Zusage, die Kontinuität nach Möglichkeit sicherzustellen);
— Mandatsübernahme: Darlegung einer störungsfreien Mandatsübernahme (Nachweis durch Referenzen);
— Umgang mit dem Thema Kontinuität bei Bilanzierungsfragen (Aussage, wie mit bisher bei der Autobahn GmbH des Bundes getroffenen Bilanzierungsentscheidungen nach Prüfung durch den bisherigen Abschlussprüfer umgegangen wird);
— Qualitätssicherung: Die Bescheinigung über die Qualitätskontrolle ist dem Antrag beizulegen; Vorlage des letzten Berichts der APAS (Neutralisierung zulässig); Aufstellung der DPR-Feststellungen bei Ihren Prüfungsmandaten in den letzten 2 Jahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die geforderten Mindestkriterien sind den einzelnen Punkten der Eignungskriterien zu entnehmen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die geforderten Mindestkriterien sind den einzelnen Punkten der Eignungskriterien zu entnehmen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
Der Nachweis der Eignungskriterien erfolgt in Form von Eigenerklärungen oder geeigneten Nachweisen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Wirtschaftsprüfungsordnung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-22
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-07-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-27 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
“Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates der Autobahn GmbH des Bundes zur Bestellung des Abschlussprüfers für das...”
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates der Autobahn GmbH des Bundes zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 vor Zuschlagserteilung. Das Verfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben, sofern bis zum Zuschlag (innerhalb der Bindefrist) die Zustimmung des Aufsichtsrates zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 nicht erfolgt ist. Die Ausschreibung steht weiter unter dem Vorbehalt, als dass die einseitige Verlängerung des Vertrages durch die die Autobahn GmbH des Bundes um jeweils ein weiteres Jahr zu den Bedingungen dieser Ausschreibung der Zustimmung des Aufsichtsrates der Autobahn GmbH des BUndes zur Bestellung des Abschlussprüfers für das jeweilige Geschäftsjahr vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres bedarf.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3. Angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
Werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 121-296277 (2020-06-22)
Ergänzende Angaben (2020-07-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Friedrichstraße 71 / Quartier 206
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 121-296277
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2020-07-29 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-07-30 📅
Quelle: OJS 2020/S 149-366139 (2020-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 250 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Prüfungsauftrag umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2020 – 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung und des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Prüfungsauftrag umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2020 – 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes. Ergänzend hierzu ist die betriebswirtschaftliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vorzunehmen.
Neben der Prüfung des Jahresabschlusses ist durch den Abschlussprüfer jährlich eine Prüfung durchzuführen:
— hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sowie
— der Gesamtaufwendungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates, Geschäftsführer und Prokuristen.
Bezüglich der Prüfung der Gesamtaufwendungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates, Geschäftsführer und Prokuristen ist ein gesonderter Bezügebericht zu erstellen.
Neben den o. g. regelmäßigen Prüfungen können durch den Aufsichtsrat ergänzende Prüfungsthemen im Rahmen der jeweiligen Jahresprüfungen beauftragt werden. Diese werden dann über Nachträge zu den im Rahmenvertrag vereinbarten Tagessätzen vergütet.
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 ist durch den Abschlussprüfer zusätzlich die Einführung des neuen ERP-Systems zu prüfen.
Die wirtschaftliche Verwendung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sowie das hieraus resultierende Treuhandvermögen bzw. die Treuhandschulden sind aktuell nicht Gegenstand des Prüfungsauftrages. Dies obliegt dem Bundesrechnungshof.
Die Erteilung des Prüfungsauftrags erfolgt jahresweise unmittelbar durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Es besteht daher ein Generalvorbehalt hinsichtlich der Höhe des Jahreshonorars und hinsichtlich möglicher Änderungen von Prüfungsschwerpunkten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption der Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 121-296277
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 2020-10066
Titel: Jahresabschlussprüfungen 2020-2023
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mazars GmbH & Co. KG
Postanschrift: Alt-Moabit 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-208880📞
E-Mail: berlin@mazars.de📧
Fax: +49 30-208881999 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.mazars.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 250 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 353 928 💰
“Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates der Autobahn GmbH des Bundes zur Bestellung des Abschlussprüfers für das...”
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates der Autobahn GmbH des Bundes zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 vor Zuschlagserteilung. Das Verfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben, sofern bis zum Zuschlag (innerhalb der Bindefrist) die Zustimmung des Aufsichtsrates zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 nicht erfolgt ist. Die Ausschreibung steht weiter unter dem Vorbehalt, als dass die einseitige Verlängerung des Vertrages durch die die Autobahn GmbH des Bundes um jeweils ein weiteres Jahr zu den Bedingungen dieser Ausschreibung der Zustimmung des Aufsichtsrates der Autobahn GmbH des Bundes zur Bestellung des Abschlussprüfers für das jeweilige Geschäftsjahr vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres bedarf.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information= auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 232-572444 (2020-11-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Friedrichstraße 71 / Q206
Region: Berlin🏙️
URL: www.autobahn.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2020-10066 Jahresabschlussprüfungen 2020-2023
2020/S232-572444
Titel: Jahresabschlussprüfungen 2020-2023
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Prüfungsauftrag umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2020 – 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung und des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Prüfungsauftrag umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2020 – 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes. Ergänzend hierzu ist die betriebswirtschaftliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vorzunehmen. Neben der Prüfung des Jahresabschlusses ist durch den Abschlussprüfer jährlich eine Prüfung durchzuführen:
— hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sowie
— der Gesamtaufwendungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates, Geschäftsführer und Prokuristen.
Bezüglich der Prüfung der Gesamtaufwendungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates, Geschäftsführer und Prokuristen ist ein gesonderter Bezügebericht zu erstellen. Neben den o. g. regelmäßigen Prüfungen können durch den Aufsichtsrat ergänzende Prüfungsthemen im Rahmen der jeweiligen Jahresprüfungen beauftragt werden. Diese werden dann über Nachträge zu den im Rahmenvertrag vereinbarten Tagessätzen vergütet. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 ist durch den Abschlussprüfer zusätzlich die Einführung des neuen ERP-Systems zu prüfen. Die wirtschaftliche Verwendung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sowie das hieraus resultierende Treuhandvermögen bzw. die Treuhandschulden sind aktuell nicht Gegenstand des Prüfungsauftrages. Dies obliegt dem Bundesrechnungshof. Die Erteilung des Prüfungsauftrags erfolgt jahresweise unmittelbar durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Es besteht daher ein Generalvorbehalt hinsichtlich der Höhe des Jahreshonorars und hinsichtlich möglicher Änderungen von Prüfungsschwerpunkten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 232-572444
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 353 928 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Telefon: +49 2289499561📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 070-179286 (2021-04-07)