Jahresvertrag Schlosserarbeiten 2020-2021

Stadt Wuppertal, Ressort Straßen und Verkehr

Kleinere und mittlere Schlosserarbeiten welche im Rahmen des Jahresvertrags kurzfristig abgerufen werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-03.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-03-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen
Referenznummer: B-0241-20
Kurze Beschreibung:
“Kleinere und mittlere Schlosserarbeiten welche im Rahmen des Jahresvertrags kurzfristig abgerufen werden.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Stahlbrücken 📦
Ort der Leistung
NUTS region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wuppertal, Ressort Straßen und Verkehr
Postanschrift: Johannes-Rau-Platz 1
Postleitzahl: 42275
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: https://www.wuppertal.de 🌏
E-Mail: sb.zentrale-vergabestelle@stadt.wuppertal.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/5/tenderId/91006 🌏
URL der Teilnahme: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-04 📅
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 045-105755
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen

“Auf die Ausschlusswirkung (Präklusion) des § 160 GWB von verspäteten Rügen wird ausdrücklich hingewiesen.”
Quelle: OJS 2020/S 045-105755 (2020-03-03)